22.3431 · Motion · 2022-05-10
Finanzdepartement
Erledigt
Wortlaut
Der Bundesrat wird beauftragt, dafür zu sorgen, dass sämtliche Goldreserven der Schweizerischen Nationalbank (SNB), die zurzeit im Ausland lagern, in die Schweiz zurückgeholt werden.
Begründung
Die Volksinitiative "Rettet unser Schweizer Gold" wurde im November 2014 an der Urne abgelehnt. Seither sind fast 8 Jahre vergangen, und es gab in der Schweiz keine politische Debatte mehr darüber, wo das SNB-Gold aufbewahrt wird.
Seit 2008 hält die SNB 1040 Tonnen Gold. Es handelt sich um eine der grössten Goldreserven überhaupt. Ende der 90er-Jahre waren es sogar noch 2590 Tonnen gewesen.
Der Bundesrat hielt sich immer bedeckt in Bezug auf den Aufbewahrungsort des im Ausland gelagerten SNB-Golds (siehe die Antworten auf verschiedene parlamentarische Vorstösse, die in den vergangenen Jahren zu diesem Thema eingereicht wurden). Im Zusammenhang mit der erwähnten Volksabstimmung von 2014 wurde bekannt, dass sich etwas mehr als die Hälfte der Goldreserven in der Schweiz befindet. Der Rest lagert im Ausland, hauptsächlich in Grossbritannien und in Kanada.
Verschiedene europäische Staaten haben in letzter Zeit ihre Goldreserven ins eigene Land zurückgeholt.
Es liegt auf der Hand, dass das Staatsgold in Zeiten grosser Unsicherheit für die Staaten und die Märkte eine Schlüsselrolle spielt. Dies gilt erst recht in der gegenwärtigen Situation mit all den Unwägbarkeiten, die mit der Pandemie und dem Krieg verbunden sind. Gerade weil in Europa momentan ein Krieg im Gang ist, dessen weiterer Verlauf leider nicht vorhersehbar ist, ist es unvorsichtig, die Schweizer Goldreserven in der Geiselhaft fremder Länder zu lassen. Diese könnten auch beschliessen, das Gold zu blockieren. 2019 beispielsweise lehnte Grossbritannien die Forderung Venezuelas ab, das in Grossbritannien deponierte Gold nach Venezuela zurückzuführen.
Kurz gesagt: Man kann sich kaum einen Aufbewahrungsort für die SNB-Goldreserven vorstellen, der sicherer ist als die Schweiz selbst.
Antrag des Bundesrates
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
Stellungnahme des Bundesrates
Die Lagerung der Goldreserven liegt in der alleinigen Verantwortung der SNB. Die Goldreserven sind Teil der Währungsreserven und dienen geldpolitischen Zwecken. Die SNB führt die Geldpolitik unabhängig im Gesamtinteresse des Landes (Art. 99 Bundesverfassung). Die Verwaltung der Währungsreserven gehört gemäss Nationalbankgesetz (Art. 5 NBG) zu ihren Kernaufgaben.
Dem Geschäftsbericht 2021 der SNB ist zu entnehmen, dass von den 1040 Tonnen Gold rund 70 Prozent in der Schweiz, 20 Prozent bei der Zentralbank von England und 10 Prozent bei der Zentralbank von Kanada aufbewahrt werden. Der überwiegende Teil der Goldreserven wird also in der Schweiz gelagert. Eine dezentrale Lagerung ermöglicht eine bessere Risikoverteilung (geografische Diversifikation) und sie ermöglicht im Bedarfsfall einen raschen Marktzugang (für Käufe / Verkäufe) an verschiedenen Orten. Für die Aufbewahrung im Ausland kommen grundsätzlich nur Länder mit hoher politischer und wirtschaftlicher Stabilität infrage.
Die geltende Rechtslage ermöglicht es der SNB, bei der Goldlagerung verschiedenen Aspekten, insbesondere auch Sicherheitsaspekten, Rechnung zu tragen. Wie sie darauf basierend die Lagerung konkret ausgestaltet, liegt allein in ihrem Ermessen. Der Bundesrat hat diesbezüglich keine Weisungs- oder Mitsprachekompetenz.
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.