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22.3442 · Postulat · 2022-05-11

Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt, in einem unabhängigen Bericht die Vorwürfe untersuchen zu lassen, die Schweiz habe das "System Putin" mitfinanziert und stabilisiert. Dabei geht es insbesondere um:

- die Rolle der Schweiz und insbesondere gewisser Kantone als Sitzland für kremelnahe Unternehmen;

- die Rolle der Schweiz im Zusammenhang mit dem russischen Rohstoffhandel;

- den wirtschaftlichen Aktivitäten putinnaher Oligarchen in der Schweiz;

- die Rolle von Schweizer Finanzintermediären bei der Verwaltung des Vermögens putinnaher Oligarchen;

- die Umsetzung der Umgehungsverhinderungen der internationalen Sanktionen nach der Annexion der Krim 2014;

- die Erteilung sog. "goldenen Visa" nach Art. 32 VZAE an vermögende Russ:innen in den vergangenen zwei Jahrzehnten.

Begründung

Spätestens seit dem Einmarsch der russischen Truppen in die gesamte Ukraine ist klar, dass sich die Frage nach der Neutralität der Schweiz nicht erst stellt, wenn Panzer eine Grenze überqueren. Der Aufbau eines autoritären Machtzirkels und einer Armee dieser Grösse erfordern jahrelange Planung und enorme Finanzmittel. Diese Finanzmittel stammen einhelliger Expert:innenmeinung nicht zuletzt aus dem Handel mit Rohstoffen, einem internationalen Geflecht internationaler Firmen und einem global aktiven Netzwerk von regimenahen Oligarchen. Die Schweiz muss sich der Frage stellen, ob sie mit einer ungenügenden Politik zur Finanzierung dieses Regimes und seiner Macht beigetragen hat. Namentlich stellen sich fragen bezüglich der sog. "Willkommenskultur" für Unternehmen und Privatkapital in bestimmten Kantonen, der fehlenden Transparenz und Regulierung des Rohstoffhandels und der oft grosszügigen Auslegung migrationsrechtlicher Bestimmungen wenn es um die Aufenthaltsrechte vermögender Ausländer:innen ging.

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.

Stellungnahme des Bundesrates

Der Bundesrat verurteilt die militärische Aggression Russlands gegen die Ukraine, welche eine schwere Verletzung des Völkerrechts darstellt, auf das Schärfste. Es ist aus der Sicht des Bundesrats jedoch vermessen, indirekt von einer Rolle der Schweiz bei der Finanzierung des Krieges zu sprechen. Die Schweiz schafft im Rahmen ihrer Gesetzgebung die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen, welche den nationalen Bedürfnissen entsprechen. Diese haben allgemeine Gültigkeit und sind, vorbehaltlich insbesondere Sanktions- und Exportkontrollmassnahmen, nicht auf einzelne Länder oder Regierungsformen zugeschnitten. Wie in der Stellungnahme zum Postulat Sommaruga Carlo 20.4464 im Zusammenhang mit dem Krieg in Bergkarabach erläutert, käme es einer grundsätzlichen Änderung der schweizerischen Wirtschaftspolitik mit entsprechenden negativen Konsequenzen für den Wirtschaftsstandort Schweiz gleich, wenn die Rückführung von Unternehmensgewinnen ins Ausland im Einzelfall gutgeheissen werden müsste. Einer allfälligen Verwendung von Unternehmensgewinnen aus legalen wirtschaftlichen Aktivitäten zu illegalen Zwecken ist mit den Mitteln des Rechtstaats, insbesondere des Strafrechts, zu begegnen.

Ein Bericht, wie im Postulat verlangt, müsste weiter gefasst und über die Schweiz hinausgehen beziehungsweise auch in anderen Ländern durchgeführt werden. Allfällige Ergebnisse würden sehr stark von der Forschungsmethode sowie der Definition von kremlnahen Unternehmen oder putinnahen Oligarchen abhängen. Es gibt keine allgemein gültige Definition für diese Termini, daher sind sie schwer fassbar. Resultate sind folglich grossen Abweichungen unterworfen, welche die Aussagekraft schmälern. Darüber hinaus gibt es auch rechtstaatliche und neutralitätspolitische Bedenken, wenn implizit zwischen russischen und anderen Oligarchen unterschieden würde.

Letztlich stellt sich die Frage, welcher Mehrwert mit dem geforderten Bericht geschaffen werden kann. Der Bundesrat befasst sich bereits intensiv mit mehreren der aufgeworfenen Themen. Seit dem 28. Februar 2022 hat sich die Schweiz den Sanktionen der Europäischen Union gegen Russland angeschlossen und setzt diese konsequent um. Die Finanzintermediäre sind über ihre Pflichten informiert, insbesondere über das Einfrieren von Vermögenswerten, und werden bei der Umsetzung unterstützt. Alle Signale deuten auf grosse Vorsicht und strikte Compliance aller Finanzakteure hin, die auch ihren üblichen Pflichten beispielsweise bei der Bekämpfung der Geldwäscherei nachkommen müssen. Bestrebungen zur Verbesserung der statistischen Grundlagen zum Schweizer Rohstoffhandel sind im Gange. So beauftragte der Bundesrat am 29. Juni 2022 die zuständigen Departemente mit der eingehenden Prüfung einer spezifischeren Datenerhebung in der Schweiz. Die Frage nach der Erteilung von sogenannten "goldenen Visa" nach Art. 32 VZAE (SR 142.201) an vermögende Russinnen und Russen in den vergangenen zwei Jahrzehnten wurde im Rahmen der Interpellation Marti Samira 22.3197 vom Bundesrat am 18. Mai 2022 beantwortet. Zudem beantwortete der Bundesrat am 7. Juni 2022 die Frage Marti Samira 22.7369, in der er aufgefordert wurde, die Anzahl der russischen Staatsangehörigen, die eine ausserordentliche Aufenthaltsbewilligung nach Art. 30 des Ausländer- und Integrationsgesetzes (AIG; SR 142.20) erhalten haben und die auf der Sanktionsliste der EU oder der USA stehen, sowie die Anzahl der russischen Staatsangehörigen mit einer ordentlichen Aufenthaltsbewilligung nach dem AIG, die auf einer dieser beiden Listen stehen, anzugeben.

Der Bundesrat ist überzeugt, dass mit der verfügbaren Datenlage und rückwirkend wenig erfassbaren Kriterien wie kremlnahe Unternehmen und putinnahe Oligarchen, die Aussichten auf einen gehaltsvollen Bericht nicht gegeben sind.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.