Sprachliche Gleichstellung aller Geschlechter. Genderstern in der Bundesverwaltung erlauben
22.3460 · Postulat · 2022-05-11
Bundeskanzlei
Erledigt
Wortlaut
Der Bundesrat wird gebeten zu prüfen und in einem Bericht darzulegen, mit welchen Massnahmen in der Bundesverwaltung eine trans-inklusive Sprache umgesetzt werden kann. Dabei ist insbesondere die Verwendung des Gendersterns oder anderer typografischer Zeichen zu erlauben.
Begründung
Die sprachliche Gleichstellung von trans und non-binären Menschen kann mittels geschlechtsneutraler oder geschlechtsabstrahierender Formen sowie mit typografischen Zeichen (z.B. Genderstern, Genderdoppelpunkt, Gender-Gap) erfolgen. Während die ersten beiden Möglichkeiten schon heute für die geschlechtergerechte Sprache in der Bundesverwaltung vorgesehen sind, hat die Bundeskanzlei die Verwendung des Gendersterns in Texten des Bundes mit ihrer Weisung vom 15. Juni 2021 verboten. Das ist weder zeitgemäss noch entspricht es dem Anspruch der sprachlichen Gleichbehandlung aller Geschlechter.
Mit der Verwendung des Gendersterns werden Menschen sichtbar gemacht und angesprochen, die sich nicht in die binäre Geschlechterordnung einteilen lassen. So verwenden zum Beispiel Universitäten den Genderstern und die Stadt Bern hat im Januar 2022 ihren Leitfaden zur diskriminierungsfreien Kommunikation aktualisiert und sich für die Verwendung des Gendersterns entschieden. Auch Medienunternehmen setzen auf Sonderzeichen für eine genderneutrale Sprache.
Es ist an der Zeit, dass auch in den Texten des Bundes eine Sprache verwendet wird, die Menschen aller Geschlechter einbezieht - also auch trans und non-binäre Menschen - und niemanden ausschliesst.
Antrag des Bundesrates
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
Stellungnahme des Bundesrates
Der Bundesrat hat ihn seiner Antwort vom 14. Juni 2021 auf die Frage 21.7562 Stadler vom 9. Juni 2021 ("Umgang mit dem Genderstern") festgehalten, dass er das Anliegen anerkennt, das hinter dem Genderstern und ähnlichen neueren Schreibweisen zur Gendermarkierung steht: eine Sprache zu verwenden, die möglichst alle Menschen anspricht und niemanden diskriminiert. Die Bundesverwaltung achtet seit Mitte der Neunzigerjahre auf eine geschlechtergerechte Sprache. Der Leitfaden zum geschlechtergerechten Formulieren in deutschsprachigen Texten des Bundes sieht je nach Situation unterschiedliche Sprachformen zur Personenbezeichnung vor, z. B. Paarformen, geschlechtsabstrakte und geschlechtsneutrale Ausdrücke und Umschreibungen ohne Personenbezug.
Die Verwendung des Gendersterns und ähnlicher nicht amtlicher Schreibweisen ist in den amtlichen Publikationen und den weiteren für die Öffentlichkeit bestimmten Texten des Bundes jedoch nicht zulässig. Der Bundesrat hält diese noch stark experimentellen Schreibweisen für nicht geeignet, das Anliegen einer inklusiven Sprache in den Texten des Bundes umzusetzen. Sie führen zu verschiedenen sprachlichen, sprachpolitischen und rechtlichen Problemen. Die Bundeskanzlei hat diese Probleme in ihrer Weisung und den Erläuterungen vom 15. Juni 2021 zum Umgang mit dem Genderstern und ähnlichen Schreibweisen in deutschsprachigen Texten des Bundes dargestellt: fehlende Entsprechung in der Sprache, Beeinträchtigung der Lesbarkeit, grammatisch falsche Formen, unklare Bedeutung, mangelnde Barrierefreiheit, Mehrdeutigkeit der Zeichen, politisches Statement und Gefährdung der Einheitlichkeit der Rechtschreibung.
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.