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Reduzieren wir die Geschwindigkeit auf der Autobahn, um unsere Abhängigkeit von fossilen Energien zu verringern!

22.3493 · Motion · 2022-05-11

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt, die erforderlichen Rechtsgrundlagen anzupassen und zweckdienliche Massnahmen zu treffen, um die Höchstgeschwindigkeit auf den Autobahnen in der Schweiz auf 100 km/h zu beschränken.

Begründung

Angesichts des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine muss Europa dringend Wege finden, um seine wirtschaftlichen Tätigkeiten neu auszurichten, damit es weniger abhängig von fossilen Energieträgern, insbesondere aus Russland, ist. Eine Verringerung des Verbrauchs fossiler Energien ist somit nicht mehr nur für die Zukunft unseres Planeten entscheidend, sondern auch eine Frage des Friedens und des geopolitischen Gleichgewichts.

Der Bund zieht derzeit verschiedene Massnahmen in zahlreichen Bereichen in Betracht, um dieses Ziel zu erreichen. Bei manchen Massnahmen besteht jedoch das grosse Problem, dass sie nicht schnell Wirkung zeigen. Bei einer Beschränkung der Höchstgeschwindigkeit auf den Autobahnen wäre das nicht der Fall; das Ziel könnte vollständig erreicht werden, sobald die Beschränkung in Kraft tritt. Aus diesem Grund wurde dies auch vor Kurzem von der sehr zurückhaltenden Internationalen Energieagentur empfohlen ("Emergency measures can quickly cut global oil demand by 2,7 million barrels a day, reducing the risk of a damaging supply crunch" vom 18.3.2022). Eine solche Massnahme wurde überdies bereits während der Ölkrise von 1973 vom Bundesrat beschlossen.

Eine Reduzierung der Höchstgeschwindigkeit führt zu einem Effizienzgewinn und dadurch zu einem geringeren Treibstoffverbrauch pro Kilometer. Im Jahr 2006 hat der Bundesrat in seiner Antwort auf die Interpellation 06.3189 angegeben, dass eine Reduzierung der Höchstgeschwindigkeit auf 100 km/h zu einer Reduktion des Gesamtverbrauchs der schweizerischen Fahrzeugflotte um 2 bis 3 Prozent führen würde. Gemäss wesentlich neueren Studien, die in Frankreich unter der Leitung des Ministeriums für den ökologischen Wandel durchgeführt wurden, würde eine Reduzierung der Geschwindigkeit auf der Autobahn von 130 auf 110 km/h unmittelbar zu einer Treibstoffersparnis von 16 Prozent führen (Studie des "Centre d'études et d'expertise sur les risques, l'environnement, la mobilité et l'aménagement" vom August 2021 zur Emission von Luftschadstoffen im Verkehr ["Emissions routières des polluants atmosphériques:Courbes et facteurs d'influence"]).

Diese Massnahme hätte zudem den klaren Vorteil, dass Autofahrerinnen und -fahrer bei den Treibstoffkosten, die in nächster Zeit voraussichtlich steigen werden, sparen könnten, ohne dass sich die Fahrtzeiten unverhältnismässig verlängern würden.

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.

Stellungnahme des Bundesrates

Eine Reduktion der allgemeinen Höchstgeschwindigkeit auf der Autobahn würde den Treibstoffverbrauch reduzieren. Da Russland für die Schweiz aber kein bedeutender Lieferant für Erdölprodukte ist, hat diese Massnahmen kurzfristig kaum Einfluss auf die Unabhängigkeit der Schweiz von russischen Rohstoffen.

Mittel- bis langfristig ist es aber unabhängig von der konkreten Herkunft der Erdölprodukte notwendig, von den fossilen Energieträgern wegzukommen. Im Strassenverkehr hat der Bundesrat dazu bereits verschiedene Massnahmen getroffen. Dazu gehören etwa tiefere CO2-Zielwerte für Neufahrzeuge, die Kompensationspflicht für Importeure fossiler Treibstoffe, den Bau von Schnellladestationen für Elektrofahrzeuge entlang der Nationalstrassen oder einen obligatorischen Kurs für Neulenkende zum umweltschonenden und energieeffizienten Fahren.

Aktuell schafft der Bundesrat die gesetzliche Grundlage, um Fahrgemeinschaften im Strassenverkehr privilegieren zu können. Die Revision des Strassenverkehrsgesetzes für das automatisierte und damit effizientere und harmonischere Fahren befindest sich in der Schlussphase der parlamentarischen Debatte. Zudem sieht die Roadmap Elektromobilität vor, dass bis 2025 jedes zweite neu zugelassene Fahrzeug ein Elektroauto sein soll (vgl. roadmap-elektromobilitaet.ch). Die Lenkerinnen und Lenker können den Treibstoffverbrauch zudem eigenverantwortlich reduzieren, indem sie den Reifendruck optimal einstellen sowie Dachträger und unnötigen Ballast entfernen. Die generelle Höchstgeschwindigkeit von 120 km/h ist zudem keine Mindestgeschwindigkeit. Fahren mit tieferen Geschwindigkeiten ist erlaubt, solange der gleichmässige Verkehrsfluss nicht behindert wird.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.

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