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22.3522 · Interpellation · 2022-06-01

Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung

Erledigt

Wortlaut

1. Wo steht die Schweiz inhaltlich im Vergleich zum EU-Aktionsplan zur europäischen Säule sozialer Rechte (European Pillar of Social Rights)?

2. Welche Bereiche des EU-Aktionsplans sind in der Schweiz bereits umgesetzt, bzw. wo besteht noch Handlungsbedarf?

3. Wie sind die Erfahrungen der Schweiz als Beobachterin im Management Board der Europäischen Arbeitsbehörde ELA?

4. Wie findet dabei der Einbezug und der Dialog mit den Sozialpartner/innen statt?

5. Kann sich die Schweiz an der europäischen Jugendgarantie beteiligen und deren Inhalte umsetzen, welche allen Menschen unter 30 Jahren eine Beschäftigung, eine Weiterbildungsmassnahme, eine Lehrstelle oder einen Ausbildungsplatz zusichern will?

Begründung

Für die Stärkung der sozialen Rechte stellen die Grundsätze der europäischen Säule sozialer Rechte (European Pillar of Social Rights) und der Aktionsplan zur europäischen Säule sozialer Rechte wichtige Säulen dar. Es geht dabei um Chancengleichheit und gleichberechtigten Zugang zum Arbeitsmarkt (u.a. Bildung, Gleichstellung der Geschlechter), faire Arbeitsbedingungen, Sozialschutz und Inklusion, unter Einbezug der Sozialpartner und der Zivilgesellschaft.

Stellungnahme des Bundesrates

1. und 2. Mit dem Aktionsplan zur europäischen Säule sozialer Rechte verfolgt die EU drei Ziele. Bis 2030 sollen mindestens 78 Prozent der 20-64-jährigen Bevölkerung einer Erwerbstätigkeit nachgehen, mindestens 60 Prozent der Erwachsenen sich jährlich weiterbilden und mindestens 15 Millionen weniger Menschen von Armut oder sozialer Ausgrenzung bedroht sein (16 Prozent weniger als 2019). Die Schweiz übertrifft die Zielsetzungen der EU betreffend Erwerbstätigkeit und Weiterbildung und weist im Quervergleich eine unterdurchschnittliche Armutsgefährdungsquote auf. Gleichwohl verfolgt die Schweiz ähnliche Zielsetzungen wie die EU. Ziel der Fachkräftepolitik ist etwa die Förderung und möglichst hohe Ausschöpfung des inländischen Fachkräftepotenzials.

Hierzu werden Rahmenbedingungen angestrebt, die die Qualifikationsstruktur der Erwerbsbevölkerung auf den Bedarf der Wirtschaft abstimmen und damit gute Voraussetzungen für eine hohe Arbeitsmarktbeteiligung und Produktivität schaffen.

Für die Armutsbekämpfung im engeren Sinn - die Abwendung bestehender oder unmittelbar drohender Notlagen - sind in erster Linie die Kantone und Gemeinden zuständig. Der Bund setzt sich im Rahmen der "Nationalen Plattform gegen Armut" (2019-2024) vor allem in der Armutsprävention ein. Diese Plattform hat die Aufgabe, in ausgewählten Themen praxisbezogenes Knowhow zu generieren sowie die Zusammenarbeit und den Erfahrungsaustausch unter den involvierten Akteuren zu fördern. Es gibt in der Schweiz in allen Themenbereichen des EU-Aktionsplans laufende Aktivitäten, die der Bundesrat als zielführend und ausreichend erachtet.

3. und 4. Seit der Gründung der Europäischen Arbeitsbehörde (ELA) hat die Schweiz als Beobachterin Einsitz im Management Board. Die ELA soll die Wirksamkeit der Durchsetzungs- und der Entsenderichtlinie in den EU-Staaten verbessern, indem sie die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedsländern erleichtert und operative Unterstützung leistet. Die neue Arbeitsbehörde befindet sich aktuell noch in der Aufbauphase. Diese sollte Ende 2024 abgeschlossen sein. Als Beobachterin nimmt die Schweiz regelmässig an den Sitzungen des Management Board der ELA teil und kann so den Aufbau der neuen Behörde direkt mitverfolgen. Die Sozialpartner werden im Rahmen der tripartiten Kommission des Bundes regelmässig über die Fortschritte informiert. Sollte sich die Frage einer Assoziierung der Schweiz an die ELA stellen, werden die Sozialpartner und weitere direkt betroffene Parteien eng einbezogen.

5. Die EU-Regeln zur europäischen Jugendgarantie sehen keine Beteiligung von Drittstaaten vor. Eine solche Beteiligung der Schweiz wäre auch nicht nötig, denn die Situation der Jugendlichen auf dem Schweizer Arbeitsmarkt ist im internationalen Vergleich relativ gut. Gemäss den Eurostat-Daten von 2021 belegt die Schweiz in der Altersgruppe der 15- bis 24-Jährigen einen Spitzenplatz im Hinblick auf die Erwerbsquote (65,4 %) sowie die Erwerbstätigenquote (59,6 %). Die Erwerbslosenquote (gemäss ILO) bei den Jugendlichen belief sich 2021 auf 8,8 Prozent und ist damit im europäischen Vergleich relativ niedrig (14,8 Prozent im 4. Quartal), was die sehr gute Situation der Jugendlichen auf dem Schweizer Arbeitsmarkt bestätigt. Diese positiven Ergebnisse sind hauptsächlich auf die soliden Berufsqualifikationen der Jugendlichen und das duale Bildungssystem der Schweiz zurückzuführen. Ausserdem profitieren junge Stellensuchende von einer grossen Palette bewährter Massnahmen der Arbeitslosenversicherung, die ihre Eingliederung auf dem Arbeitsmarkt begünstigen.

Antwort des Bundesrates.