Lexipedia

Wie kann die ökologische Kooperation zwischen der Schweiz und der EU verstärkt werden und die Transformation nach Covid und der Wiederaufbau nach dem Ukraine-Krieg auf europäischer Ebene unterstützt werden?

22.3524 · Interpellation · 2022-06-01

Departement für auswärtige Angelegenheiten

Erledigt

Wortlaut

1. Wo ist die Schweiz in Kooperationen mit dem europäischen "Green Deal" im Rahmen von "Fit for 55" aktiv?

2. Wo bestehen im Bereich "Green Deal" / "Fit for 55" weitere Möglichkeiten für Kooperationen und welche Rahmenbedingungen wären dafür nötig?

3. Unter welchen Bedingungen kann sich die Schweiz dem Europäischen Aufbauplan anschliessen?

4. In welcher Form beteiligt sich die Schweiz am EU-Wiederaufbauplan für die Ukraine (RebuildUkraine)?

Begründung

Coronakrise, Ukrainekrieg, Klimakrise. Die grossen Herausforderungen der Zeit erfordern eine Zusammenarbeit, dies auch auf der europäischen Ebene. Auch die Diskussion rund um das gescheiterte Rahmenabkommen sowie das Frontex-Referendum haben gezeigt, dass die Schweiz einen stärkeren Beitrag für ein ökologisches, sozial gerechtes und der Achtung der Menschenrechte verpflichtetes Europa leisten soll. So soll die praktische Zusammenarbeit mit der EU soll verbessert werden, z.B. im Rahmen des Kohäsionsfonds und indem sich die Schweiz nach Corona dem Europäischen Aufbauplan anschliesst oder eine starke Zusammenarbeit mit "NextGenerationEU" (NGEU), dem zeitlich befristeten Aufbau-Instrument, mit dem Ziel gestärkt aus der Pandemie hervorzugehen, damit die Volkswirtschaften und die Gesellschaften in Europa grüner, digitaler und krisenfester werden.

Stellungnahme des Bundesrates

1.-2. Die Schweiz beteiligt sich nicht an den Initiativen des "EU Green Deal" bzw. "Fit-for-55" Paketes. Mit der EU teilt die Schweiz aber viele darin festgelegten Ziele.

Eine enge Kooperation mit der EU besteht zudem über das Abkommen über die Verknüpfung der Emissionshandelssysteme der Schweiz und der EU (EHS-Abkommen). Im Rahmen des entsprechenden Gemischten Ausschusses findet ein Austausch über eine äquivalente Ausgestaltung der Regeln der beiden EHS statt, welche gleich lange Spiesse für die EHS-Teilnehmer garantieren. Die Europäische Umweltagentur (EUA), an der die Schweiz voll beteiligt ist, wird zudem für die Messung und Bewertung der Umsetzung des EU Green Deals zuständig sein.

Der Bundesrat analysiert die möglichen Auswirkungen des EU Green Deals auf die Schweiz, wie z.B. die Einführung des CO2-Grenzausgleichssystems in der EU. Er hat diesbezüglich eine Interdepartementale Arbeitsgruppe (IDAG) beauftragt, die Handlungsoptionen der Schweiz sorgfältig zu prüfen. Eine Vertiefung des Austauschs mit der EU im Bereich des EU Green Deals und insbesondere des Klimaschutzes ("Fit-for-55"-Paket) ist denkbar.

3. Um die wirtschaftlichen Folgen der Covid-19-Krise abzufedern, hat die EU umfangreiche Massnahmen ergriffen. Deren Kernstück ist "NextGenerationEU". Der dazugehörige Fonds ist mit rund 800 Milliarden Euro dotiert und ist auf die EU und die EU-Mitgliedstaaten beschränkt. Eine Beteiligung von Drittstaaten wie der Schweiz ist nicht vorgesehen. Der Bundesrat setzte angesichts der Covid-19-Krise von Beginn weg auf eigene Massnahmen, um so die schweizerische Volkswirtschaft kurzfristig zu stützen und langfristig zu stärken. Aufgrund der engen Verflechtung der Volkswirtschaften der Schweiz und der EU haben die jeweiligen Massnahmen und Programme indirekt auch für die jeweils andere Seite positive Auswirkungen. Die Zielsetzungen der nationalen Wiederaufbaupläne und des Green Deals der EU-13 Länder finden sich auch in den Programmen der Kohäsion wieder.

4. Die EU hat ihre Absicht bekundet, eine wichtige Rolle beim Wiederaufbau der Ukraine zu spielen, insbesondere durch den Wiederaufbauplan " RebuildUkraine ", der gemeinsam mit der ukrainischen Regierung durchgeführt werden soll. Die Europäische Kommission ist damit beauftragt, die nächsten Schritte für die Umsetzung festzulegen. Die von der EU angekündigte Wiederaufbauplattform soll zwar internationalen Partnern offenstehen, doch befindet sie sich noch in der Aufbauphase und die konkreten Teilnahmemodalitäten für Drittstaaten sind noch unklar. Die Schweiz verfolgt die diesbezüglichen Entwicklungen aufmerksam und wird die Möglichkeiten einer Beteiligung zu gegebener Zeit evaluieren. Mit der Durchführung der Ukraine Recovery Conference (URC 2022) vom 4.-5. Juli 2022 in Lugano leistete sie einen wichtigen Beitrag zu den internationalen Bemühungen für den mittel- und langfristigen Wiederaufbau der Ukraine. So wurde anlässlich der Konferenz die Lugano-Deklaration verabschiedet. Das Dokument beinhaltet die Lugano-Prinzipen, nach welchen der Wiederaufbauprozess in der Ukraine geführt werden soll, z.B. Reformen, Transparenz, Korruptionsbekämpfung und Sicherung einer unabhängigen Justiz. Die Deklaration wurde von allen Staaten und Organisationen, die an der URC teilgenommen haben, auch der EU, mitgetragen.

Antwort des Bundesrates.