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22.3539 · Interpellation · 2022-06-02

Finanzdepartement

Erledigt

Wortlaut

In Anbetracht der Antwort des Bundesrates vom 4. Mai auf meine Interpellation 22.3174 "Verhandlungen mit Italien. Wäre jetzt nicht der Moment für einen Strategiewechsel?" stelle ich die folgenden Fragen:

1. Ist der Bundesrat bereit, eine Liste von Themen/Bereichen zu erstellen, die in der Zuständigkeit der verschiedenen Departemente liegen, an denen Italien interessiert ist und die als Druckmittel dienen könnten, einerseits um es den Schweizer Finanzdienstleistern zu ermöglichen, in Italien ihre Dienstleistungen zu erbringen, und andererseits um die Schweiz von der schwarzen Liste betreffend die natürlichen Personen zu entfernen?

2. Bis wann beabsichtigt der Bundesrat, diese neue Strategie umzusetzen?

Begründung

Am 4. Mai hat der Bundesrat meine Interpellation 22.3174 "Verhandlungen mit Italien. Wäre jetzt nicht der Moment für einen Strategiewechsel?" beantwortet. Mit dieser Interpellation habe ich den Bundesrat im Wesentlichen gefragt, ob es nicht angebracht wäre, bei den bilateralen Verhandlungen mit Italien einen Strategiewechsel vorzunehmen und neu auf eine umfassende, themenübergreifende Vorgehensweise zu setzen, bei der nicht mehr jedes Dossier oder Thema isoliert betrachtet wird. Ausserdem wollte ich wissen, ob es nicht angebracht wäre, den Abschluss der laufenden Verhandlungen in den Bereichen, die in der Zuständigkeit der verschiedenen Departemente liegen und an denen Italien interessiert ist, daran zu knüpfen, dass einerseits den Schweizer Finanzdienstleistern ermöglicht wird, in Italien ihre Dienstleistungen zu erbringen, und dass andererseits die Schweiz von der schwarzen Liste betreffend die natürlichen Personen entfernt wird.

In seiner Antwort schliesst der Bundesrat nach der Darlegung seines Standpunktes mit den Worten: "In diesem Zusammenhang steht der Bundesrat einer bereichsübergreifenden Abstimmung und Koordination grundsätzlich offen gegenüber." Diese deklarierte Bereitschaft des Bundesrates, bereichsübergreifend vorzugehen, kann ich nur begrüssen.

Es ist daher notwendig, zum jetzigen Zeitpunkt eine Liste von Themen und/oder Bereichen zu erstellen, die in diese neue Strategie einbezogen werden können. Diese muss so schnell wie möglich umgesetzt werden. Denn je mehr Zeit vergeht, desto grösser wird der Schaden für die Schweizer Finanzdienstleister, denen der Zugang zum italienischen Markt zu Unrecht verwehrt wird, sowie für die Personen, die von der ungerechtfertigten schwarzen Liste betreffend die natürlichen Personen betroffen sind.

In diesem Sinne ist es wichtig, dass die Bundesverwaltung, die als einziges Organ einen vollständigen Überblick über die Beziehungen zwischen den beiden Staaten hat, unverzüglich eine Liste von Themen/Bereichen erstellt, die diesem Zweck dienen können.

Stellungnahme des Bundesrates

1./2. Wie in der Antwort des Bundesrates auf die Interpellation 22.3174 "Negoziati con l'Italia. Non è forse giunto il momento di cambiare approccio?" bereits erwähnt, beabsichtigt die Schweiz, sich auch künftig für bedeutende Themen wie den grenzüberschreitenden Marktzugang für Finanzdienstleistungen und die Streichung der Schweiz von der schwarzen Liste gegenüber Italien einzusetzen.

Die gegenseitige Interessenlage innerhalb der aktuellen Steuer- und Finanzmarktbeziehungen mit Italien erlaubt derzeit keine Verwendung zugunsten der zwei benannten Dossiers im Sinne des Interpellanten.

Der Nutzen und der Erfolg eines bereichsübergreifenden Ansatzes hängen anderseits von einer gesamthaften Interessenabwägung im Verhältnis zu Italien ab. Dieser Ansatz, welcher über die beiden benannten Steuer- und Finanzmarktdossiers hinausgehen würde, müsste dementsprechend im Rahmen einer Gesamtbetrachtung erfolgen. Dabei wären bilaterale Anliegen in allen betroffenen Politikbereichen, einschliesslich der Finanz- und Steuerdossiers, in den gesamthaften Kontext der bilateralen Beziehungen zwischen der Schweiz und Italien zu setzen und gegenseitig abzuwägen.

Eine solche bereichsübergreifende Koordination sämtlicher bilateraler Anliegen mit Italien wurde letztmals im Sommer 2020 im Kontext und im Hinblick auf die Finalisierung des Abkommens zwischen dem Schweizerischen Bundesrat und der Regierung der Italienischen Republik über die Entwicklung der Bahninfrastruktur auf den Strecken zwischen der Schweiz und Italien auf der Lötschberg-Simplon-Achse (SR 0.742.140.28) vorgenommen. Sie trug dazu bei, den gesamten bilateralen Beziehungen mit Italien neuen positiven Schwung zu verleihen und namentlich langjährige offene Anliegen erfolgreich abzuschliessen. Der Bundesrat wird die Möglichkeit eines erneuten bereichsübergreifenden Ansatzes sämtlicher bilateraler Anliegen mit Italien in Betracht ziehen, sobald er dies aufgrund der Interessenlage mit Italien als angezeigt ansieht.

Antwort des Bundesrates.