22.3553 · Motion · 2022-06-07
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Erledigt
Wortlaut
Der Bundesrat wird beauftragt die nötigen Massnahmen zu ergreifen, damit das Halbtax-Abonnement im öffentlichen Verkehr in Zukunft für 100 Franken pro Jahr erworben werden kann. Der Preis kann periodisch der Teuerung angepasst werden.
Begründung
Die steigenden Preise in Folge des russischen Angriffs auf die Ukraine stellen die Solidarität der Gesellschaften in Europa auf die Probe, auch in der Schweiz. Zu den Herausforderungen gehören die steigenden Energiepreise, die sich auch in höheren Kosten für die Mobilität niederschlagen, zumindest im Bereich der Verbrennungsmotoren. Entsprechend ist es Aufgabe der öffentlichen Hand, der Entwertung der Massenkaufkraft entgegen zu wirken. Die sinnvollsten Massnahmen besteht darin, die Situation als Chancen für den Umstieg auf dem öffentlichen Verkehr zu nutzen, soweit das möglich ist. Dazu braucht es eine spürbare Verbesserung der relativen Preise zwischen motorisiertem Individualverkehr und dem öV. 1987 wurde genau aus diesem Grund der Preis des Halbtax-Abonnements von 360 auf 100 Franken reduziert, also um ganze 72 Prozent gesenkt. Heute kostet das Halbtax 185 Franken pro Person, resp. 165 Franken sobald man es erneuert. Würde der Preis erneut auf das Niveau von 1987 gesenkt (nominal), betrüge die Kostensenkung also immerhin noch 45 Prozent, resp. 40 Prozent. Die Reise mit dem Zug wird aber ungemein attraktiver: Zürich-Bern kostet noch 25,50 statt 51 Franken, Bern - Lausanne 17 statt 34 Franken.
Heute sind etwa 2,8 Millionen Halbtax im Umlauf (2021). Da in den Jahren zuvor stabil etwa 2,7 Millionen Halbtax gelöst wurden, kann man davon ausgehen, dass die meisten das Halbtax schon länger haben und noch 165 jährlich Erneuerungsgebühr bezahlen. Die entsprechenden Einnahmeausfälle dürften durch die gesteigerte Attraktivität des Abos zu einem beträchtlichen Teil aufgefangen werden, allenfalls könnte sich der Bund zumindest vorübergehend an der Finanzierung allfälliger Mehrkosten beteiligen. Berücksichtig man die positiven Effekte auf die allgemeine Lebensqualität, Energieeffizienz und Umweltwirkung eines vermehrten Umstiegs auf den öV sind die entsprechenden Investitionen allemal zu rechtfertigen.
Antrag des Bundesrates
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
Stellungnahme des Bundesrates
Die Tarifhoheit liegt bei den Transportunternehmen. Dazu gehört auch, dass die Transportunternehmen mit Marketingmassnahmen und Aktionen attraktive Angebote, insbesondere für Neukundinnen und -kunden lancieren mit dem Ziel, diese langfristig von den Vorzügen des öffentlichen Verkehrs zu überzeugen.
Die heutige Situation in Bezug auf das Preis-Leistungsverhältnis des Halbtaxabos ist nicht vergleichbar mit der Ausgangslage im Jahr 1987. So hat sich sowohl die Qualität als auch die Quantität des öV-Angebots in dieser Zeit stark verbessert. Der Bundesrat erachtet deshalb den heutigen Preis des Halbtaxabos als gerechtfertigt.
Die Erneuerungsquote beim Halbtaxabo deutet darauf hin, dass auch die öV-Kundinnen und -Kunden den Preis als angemessen empfinden.
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.