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Ausgleich der steigenden Treibstoffkosten durch Rückverteilung der höheren Mehrwertsteuereinnahmen direkt an die Bevölkerung über Verbilligungen für den öffentlichen Verkehr

22.3555 · Motion · 2022-06-07

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Erledigt

Wortlaut

Seit dem letzten Jahr steigen die Treibstoffkosten an, woraus höhere Mehrwertsteuereinnahmen resultieren. Der Bundesrat wird beauftragt, einen Gesetzesentwurf vorzulegen, um diese höheren Mehrwertsteuereinnahmen an die Bevölkerung rückzuverteilen, indem die Ermässigung von Abonnements oder Billetten für den öffentlichen Verkehr finanziert wird.

Begründung

Die seit 2021 steigenden Kosten für die fossilen Energieträger Erdgas und Erdöl führen zu einem Anstieg der Brennstoffpreise (Heizöl) und der Treibstoffpreise (Benzin und Diesel), was sich auf die Lebenshaltungskosten auswirkt.

Diese höheren Preise haben auch höhere Einnahmen aus der Mehrwertsteuer zur Folge.

Der Anstieg der Energiekosten generiert folglich erhebliche Mehreinnahmen für den Bund. Bei den rund fünf Millionen Tonnen Benzin und Diesel, die pro Jahr verkauft werden, generieren die Mehrkosten aufgrund der Verteuerung des Erdöls und der Raffination von ca. 40 Rappen pro Liter schätzungsweise rund 150 Millionen Franken pro Jahr an Mehrwertsteuer.

Diese erheblichen Mehreinnahmen aus der Mehrwertsteuer auf Treibstoffen, die sich durch die Preiserhöhung von etwa 40-50 Rappen pro Liter gegenüber 2019/2020 ergeben, müssen rückverteilt werden, um die Kosten für den öffentlichen Verkehr zu senken. Damit soll der Umstieg vom Auto auf den öffentlichen Verkehr erleichtert werden, z. B. durch eine Senkung des Preises für Halbtax-Abos auf 100 Franken oder direkt durch die Senkung der Preise für regionale öV-Abonnemente.

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.

Stellungnahme des Bundesrates

Der Bundesrat ist sich der Herausforderungen rund um die gestiegenen Energiepreise bewusst. Der Bundesrat sieht derzeit jedoch keinen Bedarf für interventionistische Massnahmen. Dies hat er im Rahmen der ausserordentlichen Session "Entlastungsmassnahmen zugunsten der Bevölkerung und der Wirtschaft" (22.9012) bereits dargelegt.

Für den Bundesrat ist wichtig, dass mit einem guten öV-Angebot zu angemessenen Preisen ein Beitrag geleistet werden kann, um die klimapolitischen Ziele im Verkehrsbereich zu erreichen. Durch die höheren Treibstoffkosten, bei gleichzeitig unveränderten Tarifen im öV, steigt die preisliche Attraktivität des öV gegenüber dem Privatauto ohnehin. Eine zusätzliche Vergünstigung des öV erachtet der Bundesrat als nicht angebracht.

Die Mehrwertsteuer (MWST) wird auf dem Umsatz erhoben. Höhere Preise führen deshalb zu Mehreinnahmen für den Bund und aufgrund der Zweckbindungen auch für den AHV- und den Bahninfrastruktur-Fonds. Die MWST-Einnahmen aus Energie würden sich aber nur dann im Gleichschritt mit den Energiepreisen verändern, wenn immer gleich viel Energie verbraucht würde.

Eine Rückerstattung dieser allenfalls zeitlich befristet anfallenden MWST-Mehreinnahmen widerspräche den Grundsätzen einer nachhaltigen Finanzierung. Bei einem Rückgang der Einnahmen müssten konsequenterweise die Abo-Preise im öV wieder erhöht werden. Mit einer solch sprunghaften Preispolitik kann keine nachhaltige Förderung des öV erreicht werden.

Der Bundesrat wird dem Parlament in Beantwortung der Motionen 19.4443 bis 19.4446 einen Massnahmenplan zur Steigerung des öV-Anteils am Gesamtverkehr unterbreiten. Die Erarbeitung erfolgt unter Einbezug der zentralen Akteure und soll einen Überblick über die geeigneten Massnahmen geben.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.

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