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22.3559 · Interpellation · 2022-06-08

Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat hat am 13. April 2022 die Verordnungen zur Umsetzung der pa. iv. 19.475 verabschiedet. Er geht dabei in der Umsetzung über die vom Parlament geforderten Massnahmen hinaus. Mit dieser Umsetzung der pa. iv. 19.475 verursacht der Bundesrat eine Reduktion der landwirtschaftlichen Produktion in der Schweiz. So zum Beispiel mit der Massnahme, dass 3,5 Prozent der Ackerfläche für die Biodiversitätsförderung genutzt werden muss. Damit geht bestes Ackerland im Umfang von etwa 10 000 Hektaren verloren.

Der Bundesrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten:

1. Wie verändert sich der Ertrag der landwirtschaftlichen Produktion, gemessen an der Menge pro Hektar, sowie der gesamt produzierten Menge in der Schweiz mit der Umsetzung dieser Verordnungen?

2. Wie verändert sich der Selbstversorgungsgrad (Brutto und Netto) mit der Umsetzung und nach 10 Jahren?

3. Welche zusätzliche Menge an Nahrungs- und Futtermittel muss aufgrund dieser Massnahmen importiert werden (pro Jahr)?

4. Im Rahmen der Debatte rund um den neuen Artikel 104a zur Ernährungssicherheit in der Bundesverfassung hat der Bundesrat in Bezug auf den Selbstversorgungsgrad eine Zielgrösse von 60 Prozent definiert. Das Schweizer Stimmvolk hat den neuen Bundesverfassungsartikel mit fast 79 Prozent angenommen. Mit der strengen Umsetzung der pa. iv. 19.475 und den geplanten Massnahmen verabschiedet sich der Bundesrat nun davon. Warum missachtet der Bundesrat hier den klaren Volkswillen und seine eigenen Versprechen?

5. Warum beurteilt der Bundesrat bei der Energie eine hohe inländische Produktion als erstrebenswert, bei den Nahrungsmitteln aber nicht?

Stellungnahme des Bundesrates

Die Gewährleistung der Ernährungssicherheit hat für den Bundesrat hohe Priorität. Im Bericht des Bundesrates in Erfüllung der Postulate 20.3931 der WAK-S vom 20. August 2020 und 21.3015 der WAK-N vom 2. Februar 2021 "Zukünftige Ausrichtung der Agrarpolitik" vom 22. Juni 2022 hat er die Ernährungssicherheit ins Zentrum seiner langfristigen Vision gestellt, und die erste seiner vier strategischen Stossrichtung bezweckt die Sicherstellung einer resilienten Lebensmittelversorgung.

1. Die Auswirkungen des Verordnungspaketes zur Umsetzung der pa. iv. 19.475 wurden von Agroscope mit dem agentenbasierten Sektormodell SWISSland abgeschätzt (www.agroscope.admin.ch > Aktuell > Newsroom > 2021 > Pa. Iv. 19.475: Auswirkungen modelliert). Die Ergebnisse der Berechnungen zeigen, dass sich das Produktionsmuster der Schweizer Landwirtschaft bis 2026 durch die Änderungen des Verordnungspaketes moderat verändert. Insgesamt geht die Kalorienproduktion bei den tierischen Produkten im Vergleich zur Referenz um 1,6 Prozent zurück. Mit der zunehmenden Beteiligung bei den Produktionssystembeiträgen mit teilweisem oder gänzlichem Verzicht auf Pflanzenschutzmittel und den damit verbundenen Ertragsrückgängen ist mit einer rückläufigen Produktion im Ackerbau zu rechnen. Die Kalorienproduktion sinkt bei den pflanzlichen Produkten gegenüber der Referenz um insgesamt 9,9 Prozent.

Mit der Mindestvorgabe von 3,5 Prozent Biodiversitätsförderfläche (BFF) auf der Ackerfläche geht im Gegensatz zur Überbauung kein Ackerland verloren. Mit dem Verordnungspaket zur parlamentarischen Initiative (Pa.Iv.) 19.475 "Das Risiko beim Einsatz von Pestiziden reduzieren" wird der produktive Biodiversitätstyp "Getreide in weiter Reihe" eingeführt. Die Mindestvorgabe von 3,5 Prozent BFF kann zur Hälfte mit der Produktion von Getreide in weiter Reihe erfüllt werden. Deren Ertrag liegt nur wenig unter dem üblichen Niveau des Getreidebaus. Da zudem davon ausgegangen werden kann, dass für die BFF auf Ackerflächen nicht die ertragreichsten Flächen verwendet oder diese anstelle von Kunstwiesen angelegt werden, dürften die Auswirkungen dieser Massnahme auf die Produktion insgesamt gering sein.

2. und 3. Der Brutto-Selbstversorgungsgrad beträgt gemäss Modellberechnungen von Agroscope im Jahr 2026 bei einer konstant wachsenden Bevölkerung 54,2 Prozent (Referenz: 57,6 %) und der Netto-Selbstversorgungsgrad 46,8 Prozent (Referenz: 50,2 %). Dabei ist zu beachten, dass die technologische Entwicklung im Modell nur teilweise abgebildet ist und damit der Produktionsrückgang tendenziell überschätzt wird.

In welchem Umfang Nahrungs- und Futtermittel in die Schweiz importiert werden, ist unter anderem vom Grenzschutz, dem Bevölkerungswachstum, den Preisentwicklungen auf den in- und ausländischen Märkten und der Nachfrage der Konsumentinnen und Konsumenten in der Schweiz abhängig. Ebenso können auf der Angebotsseite wetterbedingte Ernteschwankungen eine wichtige Rolle spielen. Im Vergleich dazu dürften die Auswirkungen der Massnahmen des Verordnungspaketes zur pa. iv. 19.475 auf die Importe gering sein.

4. und 5. Artikel 104a der Bundesverfassung verlangt, dass die Ernährungssicherheit in der Schweiz langfristig gewährleistet ist. Die Bundesverfassung sieht keine minimale Selbstversorgung vor. Die mit dem Verordnungspaket zur pa. iv. 19.475 beschlossenen Massnahmen tragen dazu bei, essentielle Produktionsgrundlagen für die Inlandproduktion wie fruchtbare Böden und die Biodiversität langfristig zu erhalten.

Die langfristige Strategie des Bundesrates gemäss Postulatsbericht zur zukünftigen Ausrichtung der Agrarpolitik vom 22. Juni 2022 sieht vor, dass die Inlandproduktion netto mehr als zur Hälfte zur Versorgung der Bevölkerung beiträgt. Unter Berücksichtigung der weiterhin steigenden Bevölkerung und der abnehmenden landwirtschaftlich genutzten Flächen kann dieses Ziel nur erreicht werden, wenn das Dauergrünland mit standortangepasster Nutzungsintensität zur Milch- und Fleischproduktion genutzt wird und auf der Ackerfläche vermehrt Kulturen zur direkten menschlichen Ernährung angebaut werden. Wichtig ist auch, dass sich die Konsummuster entsprechend ändern. Zudem müssen die Lebensmittelverluste reduziert werden und die Landwirtschaftsböden quantitativ und qualitativ erhalten bleiben. Bezüglich der Lebensmittelverluste hat der Bundesrat am 6. April 2022 einen Aktionsplan verabschiedet mit dem Ziel, die Lebensmittelverschwendung bis 2030 im Vergleich zu 2017 zu halbieren.

Antwort des Bundesrates.