22.3577 · Motion · 2022-06-09
Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung
Erledigt
Wortlaut
Der Bundesrat wird beauftragt, rasch Massnahmen zur Steigerung der einheimischen Produktion zu ergreifen, indem der Landwirtschaft neue Landwirtschaftsflächen zur Verfügung gestellt werden, insbesondere durch die Freigabe solcher, die derzeit als Brachflächen und als Biodiversitätsförderflächen vorgesehen sind.
Begründung
Die unsichere Lage in Europa und ihre Folgen für die Wirtschaft wirken sich auf unser Land aus, gefährden unsere Selbstversorgung und tragen zu einem starken Preisanstieg bei mehreren Grundnahrungsmitteln bei. Der Bundesrat muss darum dringend erlauben, dass heutige Brachflächen und Biodiversitätsförderflächen als neue Produktionsflächen genutzt werden. Und diese Massnahmen müssen jetzt, vor dem Sommer, beschlossen werden, damit unsere Landwirtinnen und Landwirte im Einklang mit dem Rhythmus der Natur in diesem Herbst für die Ernte im nächsten Frühjahr entsprechend pflanzen und anbauen können. Im Übrigen stellt der Bundesrat selbst in seinem Aktionsplan gegen die Lebensmittelverschwendung fest, dass die Umwandlung bisheriger Biodiversitätsförderflächen eine mögliche Massnahme zur Stärkung der Inlandproduktion ist.
Angesichts der aktuellen Krise ist es keine verantwortungsvolle Haltung, diesen Herbst oder den Bericht "Zukünftige Ausrichtung der Agrarpolitik" abzuwarten.
Und auch wenn die auf diese Art produzierten Getreidemengen nicht sehr hoch sein werden, ermöglichen sie dennoch, eine schwierige Situation zu verbessern, und verhindern, notgedrungen auf Importe zurückzugreifen. Solche Importe sind immer klimaschädlich, und andere Länder benötigen sie sicherlich dringend.
Während der Covid-19-Pandemie war der Bundesrat in der Lage, den damals in Schwierigkeiten befindlichen Wirtschaftssektoren unverzüglich und wirksam zu helfen. Heute sind die Land- und Ernährungswirtschaft des Landes in Schwierigkeiten und verdienen deshalb die gleiche Aufmerksamkeit der Regierung.
Antrag des Bundesrates
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
Stellungnahme des Bundesrates
Die Gewährleistung der Ernährungssicherheit hat für den Bundesrat hohe Priorität. Im Bericht des Bundesrates in Erfüllung der Postulate 20.3931 der WAK-S vom 20. August 2020 und 21.3015 der WAK-N vom 2. Februar 2021 "Zukünftige Ausrichtung der Agrarpolitik" vom 22. Juni 2022 hat er die Ernährungssicherheit ins Zentrum seiner langfristigen Vision gestellt, und die erste seiner vier strategischen Stossrichtung bezweckt die Sicherstellung einer resilienten Lebensmittelversorgung. Zudem hat der Bundesrat festgehalten, dass die Schweizer Landwirtschaft im Zeithorizont 2050 netto zu mehr als der Hälfte zur Versorgung der inländischen Bevölkerung beitragen soll.
Die Versorgung der Schweizer Bevölkerung mit Nahrungsmitteln ist zurzeit sichergestellt. Wenn eine schwere Mangellage bei der Versorgung von Nahrungs- und Produktionsmitteln eintritt, kann der Bund in erster Linie Pflichtlager von Nahrungs-, Futter- und Düngemitteln freigeben, die Importe fördern und Abgaben an der Verkaufsfront beschränken. Erst wenn sich eine schwere, über ein Jahr andauernde Mangellage abzeichnet, kommen gegebenenfalls Massnahmen zur Optimierung der inländischen landwirtschaftlichen Produktion und die Rationierung bestimmter Nahrungsmittel in Frage.
Nachdem das Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) bereits am 20. Dezember 2021 infolge von Versorgungsengpässen eine Pflichtlagerfreigabe für Düngemittel beschlossen hat, hat er als Reaktion auf den Ukraine-Krieg am 8. März 2022 die Grenzabgaben für die meisten Futtermittel aufgehoben. Am 30. März 2022 wurde auch das Zollkontingent für Brotgetreide um 40'000 Tonnen erhöht. Aufgrund der aktuellen Versorgungslage mit Nahrungsmitteln sieht der Bundesrat zurzeit keinen Handlungsbedarf für einen staatlichen Eingriff in die inländische landwirtschaftliche Produktion. Eine Förderung der Inlandproduktion (z.B. Brotgetreide oder Kartoffeln) könnte ohne Anpassung der Konsummuster sogar dazu führen, dass diese Nahrungsmittel im Futtertrog statt auf dem Teller landen. Der Bundesrat wird die weitere Entwicklung des Krieges in der Ukraine und seine Auswirkungen auf die Agrar- und Lebensmittelmärkte aufmerksam weiterverfolgen. Sollte sich die Versorgungssicherheitslage derart verschlechtern, sodass Massnahmen zur Optimierung der Inlandproduktion notwendig werden, wird der Bundesrat alle ihm zur Verfügung stehenden Optionen prüfen.
Die Biodiversitätsförderflächen (BFF) als Bestandteil des ökologischen Leistungsnachweises (ÖLN) und Direktzahlungsprogramme wie die Biodiversitäts- und Produktionssystembeiträge tragen dazu bei, essentielle landwirtschaftliche Produktionsgrundlagen wie die Bestäubung und die Bodenfruchtbarkeit langfristig zu erhalten. Eine Erhöhung der inländischen Kalorienproduktion kann erreicht werden, indem auf der Ackerfläche vermehrt Kulturen zur direkten menschlichen Ernährung anstatt Futtermittel angebaut werden. Wichtig ist dabei, dass Veränderungen auf Stufe Produktion synchron mit Anpassungen auf Stufe Konsum erfolgen. Zudem müssen die Lebensmittelverluste reduziert werden. Bezüglich der Lebensmittelverluste hat der Bundesrat am 6. April 2022 einen Aktionsplan verabschiedet mit dem Ziel, die Lebensmittelverschwendung bis 2030 im Vergleich zu 2017 zu halbieren. Im Gegensatz zur Aussage des Motionärs wird die Umstellung von BFF im "Aktionsplan gegen die Lebensmittelverschwendung" nicht als mögliche Massnahmen zur Stärkung der inländischen Produktion vorgeschlagen.
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.