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Stärkung der einheimischen Lebensmittelproduktion durch Aufschub des Vorhabens, mindestens 3,5 Prozent der offenen Ackerflächen neuen Biodiversitätsförderflächen zu widmen

22.3578 · Motion · 2022-06-09

Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung

Erledigt

Wortlaut

Um die einheimische Lebensmittelproduktion in dieser Krisenzeit zu stärken, wird der Bundesrat beauftragt, das Vorhaben zu verschieben, dass 3,5 Prozent der offenen Ackerflächen, also rund 10 000 Hektaren, für neue Biodiversitätsförderflächen verwendet werden.

Begründung

Trotz der äusserst besorgniserregenden weltweiten Ernährungslage hat der Bundesrat am 13. April 2022 ein neues Verordnungspaket zu den Absenkpfaden und zur Umsetzung der parlamentarischen Initiative 19.475 zur Reduktion der Risiken beim Einsatz von Pestiziden verabschiedet.

Die Lebensmittelversorgung hat sich weltweit vor allem aufgrund des Ukraine-Krieges und zahlreicher Dürreperioden verschlechtert. Der Weltmarkt für Lebensmittel wird mit Sicherheit über mehrere Jahre hinweg völlig auf den Kopf gestellt werden und die Schweiz wird leider nicht davon verschont bleiben.

Es muss daher so schnell wie möglich gehandelt werden, um einerseits die Lebensmittelproduktion der Schweiz zu stärken sowie andererseits die Aussaat zu planen und die Pläne auszuarbeiten, mit denen die Lebensmittelproduktion für die schweizerische Bevölkerung in den nächsten Jahren sichergestellt werden kann.

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.

Stellungnahme des Bundesrates

In der Frühlingssession 2021 hat das Parlament entschieden, gewisse Bestimmungen der sistierten Agrarpolitik ab 2022 (AP22+), welche die Pflanzenschutzmittel und die Nährstoffüberschüsse betreffen, im Rahmen ihrer parlamentarischen Initiative (Pa. Iv.) 19.475 "Das Risiko beim Einsatz von Pestiziden reduzieren" umzusetzen. Das Parlament hat diesen Entscheid in Kenntnis der in der Botschaft zur AP22+ beschriebenen Massnahmen und Auswirkungen getroffen. Mit dem am 13. April 2022 verabschiedeten Verordnungspaket zur pa. iv. 19.475 setzt der Bundesrat die entsprechenden Gesetzesbestimmungen um. Die Inkraftsetzung der neuen Mindestvorgabe von 3,5 Prozent Biodiversitätsförderflächen (BFF) auf der Ackerfläche im ökologischen Leistungsnachweis (ÖLN) wurde aufgrund des Krieges in der Ukraine gegenüber dem Vorschlag in der Vernehmlassung um ein Jahr auf 2024 verschoben.

Der zusätzliche Bedarf an BFF auf der Ackerfläche beträgt aufgrund der Mindestvorgabe rund 9'400 Hektaren. Mit dem Verordnungspaket zur pa. iv. 19.475 wird der produktive Biodiversitätstyp "Getreide in weiter Reihe" schweizweit eingeführt. Die Mindestvorgabe von 3,5 Prozent BFF kann bis zur Hälfte mit der Produktion von Getreide in weiter Reihe erfüllt werden. Wie die Berechnungen von Agroscope zeigen, ist diese Anbaumethode wirtschaftlich interessant; der Ertrag liegt nur wenig unter dem üblichen Niveau des Getreidebaus.

Von den zusätzlich benötigten 9'400 Hektaren BFF auf Ackerfläche dürften aufgrund der heutigen betriebsspezifischen Flächendaten rund 4'300 Hektaren als Getreide in weiter Reihe angebaut werden. Rund 5'100 Hektaren sollen mit anderen BFF-Elementen umgesetzt werden, was knapp einem halben Prozent der landwirtschaftlichen Nutzfläche entspricht. Da davon ausgegangen werden kann, dass für diese BFF nicht die ertragreichsten Flächen verwendet oder diese anstelle von Kunstwiesen angelegt werden, dürften die Auswirkungen auf die Produktion insgesamt gering sein.

Die BFF auf der Ackerfläche tragen zu den Reduktionszielen der pa. iv. 19.475 bei. Eine verzögerte Umsetzung dieser Massnahme würde die Zielerreichung erschweren. Zudem unterstützen die BFF auf der Ackerfläche langfristig den Erhalt der für die Produktion essenziellen Ökosystemleistungen, damit die Schweizer Landwirtschaft auch in Zukunft einen wesentlichen Beitrag zur Versorgung der Bevölkerung mit Nahrungsmitteln leisten kann. So fördern diese Flächen beispielsweise die Bodenfruchtbarkeit, Bestäuber sowie Nützlinge, die als Gegenspieler von Ackerkulturschädlingen dienen. Im Gegensatz zur Überbauung wird mit der Nutzung von landwirtschaftlicher Nutzfläche als BFF der Lebensmittelproduktion keine Ackerfläche entzogen.

Vielmehr bedeutend für die Stärkung der Nahrungsmittelproduktion ist der Anteil der Ackerfläche, der für die direkte menschliche Ernährung verwendet wird. Wenn das Dauergrünland mit standortangepasster Nutzungsintensität zur Milch- und Fleischproduktion genutzt wird und auf der Ackerfläche vermehrt Kulturen zur direkten menschlichen Ernährung angebaut werden, könnte die Kalorienproduktion erheblich erhöht werden. Wichtig ist, dass Veränderungen auf Stufe Produktion synchron erfolgen mit Anpassungen auf Stufe Konsum. Zudem müssen die Lebensmittelverluste reduziert werden. Bezüglich der Lebensmittelverluste hat der Bundesrat am 6. April 2022 einen Aktionsplan verabschiedet mit dem Ziel, die Lebensmittelverschwendung bis 2030 im Vergleich zu 2017 zu halbieren.

Die Versorgung der Schweiz mit lebenswichtigen Produktions- und Nahrungsmitteln ist derzeit gewährleistet. Wenn eine schwere Mangellage bei der Versorgung von Nahrungs- und Produktionsmitteln eintritt, kann der Bund in erster Linie Pflichtlager von Nahrungs-, Futter- und Düngemitteln freigeben, die Importe fördern und Abgaben an der Verkaufsfront beschränken. Erst wenn sich eine schwere, über ein Jahr andauernde Mangellage abzeichnet, kommen gegebenenfalls Massnahmen zur Optimierung der inländischen landwirtschaftlichen Produktion und die Rationierung bestimmter Nahrungsmittel in Frage.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.

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