22.3609 · Motion · 2022-06-14
Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung
Erledigt
Wortlaut
Der Bundesrat wird beauftragt, den Basisbeitrag für die Versorgungssicherheit von heute 900 Franken auf 1000 Franken pro Hektar zu erhöhen.
Begründung
Mit dem Verordnungspaket zur Parlamentarischen Initiative 19.475 "Das Risiko beim Einsatz von Pestiziden reduzieren", hat der Bundesrat die Senkung des Basisbeitrages für die Versorgungssicherheit von 900 Franken auf 600 Franken pro Hektar beschlossen. Die geopolitische Lage rund um die Ukrainekrise setzt den Weltmarkt für Getreide, Ölsaaten und weitere Agrarrohstoffe jedoch unter zunehmenden Druck. Agrarökonomen warnen vor einer sich anbahnenden Hungerkrise, vor allem in der dritten Welt. Dies wegen rasant steigenden Preisen sowie einer begrenzten Verfügbarkeit von Nahrungs- und Futtermitteln auf dem Weltmarkt.
Es ist kein erkennbarer Zusammenhang zwischen der Zielen der pa. iv. 19.475 und des Entscheides des Bundesrates auszumachen. Durch das Absenken des Beitrages um einen Drittel, wird der Ackerbau entgegen der angestrebten Tendenz geschwächt. Die Versorgung der heimischen Bevölkerung mit regionalen Produkten wird entgegen dem Verfassungsauftrag erschwert und der Selbstversorgungsgrad des Landes unnötig gesenkt.
Antrag des Bundesrates
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
Stellungnahme des Bundesrates
Der Bundesrat hat mit dem Verordnungspaket zur Umsetzung der Parlamentarischen Initiative (Pa. Iv.) 19.475 "Das Risiko beim Einsatz von Pestiziden reduzieren" die Versorgungssicherheitsbeiträge angepasst. Er hat den Basisbeitrag per 2023 um 300 Franken pro Hektare reduziert und gleichzeitig die Produktionserschwernisbeiträge in den Hügel- und Bergzonen zwischen 150 und 230 Franken pro Hektare erhöht. Die Versorgungssicherheitsbeiträge nehmen dadurch insgesamt um rund 160 Millionen Franken (-15%) ab. Diese Gelder werden im Direktzahlungskredit zu den Produktionssystembeiträgen umgelagert. Sie dienen der Finanzierung neuer oder weiterentwickelter Produktionssystem-Programme, damit die Ziele der pa. iv. im Bereich der Reduktion von Risiken beim Einsatz von Pflanzenschutzmitteln und im Bereich der Senkung der Nährstoffverluste erreicht werden können.
Ackerbaubetriebe können an den Produktionssystem-Programmen teilnehmen und damit die Reduktion der Versorgungssicherheitsbeiträge kompensieren. Die Teilnahme an solchen Programmen zur Reduktion des Pflanzenschutzmitteleinsatzes oder zur Verbesserung der Bodenfruchtbarkeit trägt zur nachhaltigen Nutzung und zum langfristigen Erhalt der Produktionsgrundlagen bei.
Die Anpassungen des Bundesrats nehmen zudem Ergebnisse und Empfehlungen der Evaluation der Versorgungssicherheitsbeiträge durch Agroscope im Jahre 2018 auf (Agrarforschung Schweiz 9 [10]: 348-355, 2018).
Gemäss den Modellrechnungen von Agroscope sinkt die Kalorienproduktion der Schweizer Landwirtschaft im Falle einer Reduktion der Versorgungssicherheitsbeiträge um 300 Millionen Franken nur unwesentlich. Entsprechend wäre bei einer Erhöhung des Basisbeitrags nur eine geringe Produktionssteigerung zu erwarten. Hingegen zeigt die Evaluation, dass die Einzelkulturbeiträge und die Versorgungssicherheitsbeiträge für die offene Ackerfläche und Dauerkulturen eine hohe Effizienz in Bezug auf die Kalorienproduktion aufweisen. Diese Beiträge hat der Bundesrat unverändert belassen. Zudem hat das Parlament den höheren Einzelkulturbeitrag für Zuckerrüben von 2'100 Franken pro Hektare bis 2026 verlängert.
Die Umsetzung der Motion würde dazu führen, dass der Direktzahlungskredit nicht mehr ausreichen würde und bei anderen Direktzahlungsprogrammen die Beiträge gekürzt werden müssten, was die Erreichung der im Rahmen der pa. iv. 19.475 festgelegten Zielsetzungen im Bereich der Pflanzenschutzmittel und Nährstoffe deutlich gefährden oder sogar verunmöglichen würde.
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.