22.3611 · Interpellation · 2022-06-14
Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung
Erledigt
Wortlaut
Die letzte Landesausstellung fand im Jahr 2002, also bereits vor zwanzig Jahren statt. Um den üblichen Ausstellungsrhythmus von 25 Jahren einzuhalten, unterstützte der Bundesrat schon vor einigen Jahren auf Anfrage hin die Idee einer weiteren Landesausstellung um das Jahr 2027. Die Notwendigkeit einer solchen Veranstaltung wird manchmal in Frage gestellt. Dennoch bleiben die vergangenen Landesausstellungen generell im Land selber und auch in Verbindung mit dem Bild gegen aussen in guter Erinnerung. Nach der Gesundheitskrise und ihren wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Folgen scheint es eine gute Idee, für den sozialen Zusammenhalt in unserem Land eine Landesausstellung zu organisieren. Im Übrigen und überdies vor der Coronakrise war die Legislaturplanung des Bundesrates bereits in diesem Sinne ergänzt worden:
Bundesbeschluss über die Legislaturplanung 2019-2023 vom 21. September 2020
3. Abschnitt: Die Schweiz fördert den nationalen Zusammenhalt und leistet einen Beitrag zur Stärkung der internationalen Zusammenarbeit
Art. 8 Ziel 7: Die Schweiz stärkt den Zusammenhalt der Regionen und fördert die Verständigung der unterschiedlichen Kulturen und Sprachgruppen
...
39. Verabschiedung des Berichts über die Rahmenbedingungen für eine Landesausstellung.
Seither wurden mehrere Projekte der öffentlichen Hand oder öffentlich-private Projekte lanciert, von denen gegenwärtig vier weiterverfolgt werden. Erwähnenswert ist, dass diese Weiterentwicklung jeweils nach eigener Logik und eigenen Kriterien erfolgt, ohne die Stossrichtung des Bundesrates zu kennen. Viel Energie und Geld werden also in einer Art "Blindflug" investiert. Es wäre an der Zeit, dass der Bundesrat seine Absichten kundtut.
Ich bitte den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:
1. Bestätigt der Bundesrat sein Interesse an der Organisation einer neuen Landesausstellung?
2. Wann beabsichtigt der Bundesrat seinen "Bericht über die Rahmenbedingungen für eine Landesausstellung" gemäss seiner Legislaturplanung zu veröffentlichen?
3. Welches Auswahlverfahren wird er anwenden?
4. Wird die Landesausstellung noch im Jahr 2027 oder erst später stattfinden?
Ich danke dem Bundesrat für die Beantwortung dieser Fragen.
Stellungnahme des Bundesrates
1. Der Bundesrat hat die Idee einer zukünftigen Landesausstellung im Zusammenhang mit dem gescheiterten Projekt "Expo 2027 Bodensee-Ostschweiz" positiv gewürdigt. Am 29. Juni 2022 hat er seine positive Grundhaltung bekräftigt und sich gemeinsam mit der Konferenz der Kantonsregierungen (KdK) positioniert. Beide Seiten begrüssen dabei die Durchführung einer zukünftigen "Expo". Der Bund und die Gesamtheit der Kantone stellen jedoch auch klar, dass sie sich nicht in der Rolle der Initiatoren sehen. In der Positionierung sind erste Eckwerte von Rahmenbedingungen für eine nächste Landesausstellung aufgeführt: Sie soll nachhaltig Nutzen generieren und "bottom-up" durch eine private und/oder öffentliche Trägerschaft erfolgen, in Abstimmung mit den lokalen und kantonalen Behörden der betroffenen Region(en). Wichtige Voraussetzungen sind die regionale Verankerung und die ideelle sowie finanzielle Unterstützung in der/den Austragungsregion(en). Ein "Expo-Projekt" muss professionell geplant und konzipiert sowie mit anderen Grossprojekten abgestimmt werden. Lehren und Erfahrungen aus früheren Grossanlässen sind zu berücksichtigen.
2. Der angesprochene "Bericht über die Rahmenbedingungen für eine Landesausstellung" ist bis spätestens Ende 2023 durch den Bundesrat zu verabschieden. Darin werden Rollen und Aufgaben von Bund, Kantonen und Trägerschaften sowie wichtige Prozesse vertieft.
3. Aktuell verfolgen mehrere Projekte das Ziel, eine Landesausstellung ab 2027 durchzuführen. Der Bundesrat begrüsst einen Dialog zwischen den Trägerschaften mit dem Ziel, eine Zusammenarbeit oder Zusammenführung der Projekte anzustreben. Sollten mehrere Initiativen zu konkreten Projekten heranreifen, stellt sich die Frage eines Auswahlverfahrens. Der Prozess einer allfälligen Selektion wird spätestens im Bericht über die Rahmenbedingungen präzisiert. Auf der Basis der definierten Rahmenbedingungen gibt die KdK zuhanden des Bundesrates eine Empfehlung ab. Danach entscheiden Bundesrat und Parlament über eine ideelle und allfällige finanzielle Unterstützung des Projektes.
4. Inwiefern der Zeitpunkt 2027 realistisch ist, hängt von verschiedenen Faktoren ab (Projektdimension/-fortschritt, allfällige Selektion, regionale, kantonale und bundesseitige Prozesse etc.). Der Bundesrat kann aktuell keine genaue Einschätzung zum allfälligen Realisierungszeitpunkt geben.
Antwort des Bundesrates.