22.3612 · Postulat · 2022-06-14
Departement des Innern
Erledigt
Wortlaut
Der Bundesrat wird beauftragt, in einem Bericht aufzuzeigen, wie die Hunderttausende Labortiere, die jedes Jahr bei der Zucht von Versuchstieren entstehen und überzählig sind, nachhaltig reduziert werden können.
Zudem solle geprüft werden wie die Erhebung und Entwicklung dieser Tierzahlen jährlich, realistisch, zeitnah und für die Öffentlichkeit nachvollziehbar werden kann.
Begründung
Die Tierversuchsstatistik der letzten Jahre zeigt deutlich auf, dass längst nicht alle für Tierversuche gezüchtete Labortiere in Tierversuchen eingesetzt werden. Etwa 2-3 mal so viele Versuchstiere werden gezüchtet, importiert und in engen Käfigen gehalten, während rund 550 000 dieser Tiere jährlich im Tierversuch genutzt werden. 2020 wurden in den 150 Versuchstierhaltungen rund 1,3 Millionen Tiere gezüchtet und importiert, davon knapp 80 Prozent Mäuse. Hiervon ist der grösste Teil gentechnisch verändert (777 512). Bei der Herstellung gentechnisch veränderter Mäuse entstehen fast fünf Mal so viele überzählige Tiere, sogenannte Überschusstiere, wie tatsächlich in Tierversuchen eingesetzt werden (157 221). Da sie nicht verwendet werden, etwa weil sie nicht das richtige Geschlecht oder nicht die richtigen genetischen Veränderungen aufweisen, müssen die allermeisten von ihnen euthanasiert und entsorgt werden. Die derzeit gängigste Tötungsmethode mittels CO2-Vergasung ist für viele Tiere äusserst qualvoll.
Bei den gentechnisch veränderten Fischen (142 733) entstehen noch mehr Überschusstiere: fast zwanzig Mal so viele Tiere, wie dann im Tierversuch tatsächlich genutzt werden (7530).
Zusammengefasst lässt sich in Bezug auf die Herstellung gentechnisch veränderter Tiere sagen, dass nur gerade 20 Prozent der Mäuse und nur knapp 5 Prozent der Fische die gewünschten Eigenschaften mitbringen, um dann im Tierversuch eingesetzt zu werden. Das ist nicht nur eine Verschwendung von Tierleben, sondern auch ethisch und in Bezug auf das mit der Zucht und Versuchstierhaltung verbundene Tierleid äusserst problematisch. Gesetzlich ist das 3R-Prinzip seit mehr als 30 Jahren verankert - es scheint sich aber in Bezug auf die überzähligen Tiere nicht auszuwirken, womit dringender Handlungsbedarf besteht.
Trotz Bemühungen die 3R (Replace, Reduce, Refine) im Bereich der Tierversuche und der Versuchstierzucht zu fördern und zu implementieren, scheinen sich die 3R vor allem bei der Zucht genveränderter Tiere nicht durchzusetzen. Der Bericht soll aufzeigen, wie dies effizient und effektiv gelingen
kann und wie die beteiligten Versuchstierhaltungen und Zuchtbetriebe sowie Forschenden für die Reduktion der sinnlos gezüchteten Tiere und die Anwendung tierschonenderer Tötungsmethoden in die Pflicht genommen werden können. In Anbetracht der hohen Anzahl überzähliger Tiere stellt sich auch die Frage, wie vereinbar der Tod dieser Tiere mit der sehr qualvollen CO2-Tötungsmethode ist, die immer noch am häufigsten in den Labortierhaltungen angewendet wird.
Antrag des Bundesrates
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
Stellungnahme des Bundesrates
Der Bund weist in seiner jährlich veröffentlichten Statistik aus, wie viele Tiere in Tierversuchen eingesetzt wurden (Art. 20a und 36 Tierschutzgesetz, SR 455; www.blv.admin.ch > Tiere > Publikationen > Statistiken und Berichte > Tierschutz > Tierversuche > Tierversuchsstatistik). Zusätzlich publiziert der Bund bereits heute, ohne rechtliche Verpflichtung, wie viele Tiere in Schweizer Versuchstierhaltungen gezüchtet und aus dem Ausland importiert werden (Art. 145 Tierschutzverordnung [TSchV], SR 455.1; Zugang wie oben erwähnt > Versuchstierhaltungen). Daraus lässt sich ableiten, wie viele Tiere gezüchtet, aber nicht in Tierversuchen eingesetzt werden. Der Bundesrat ist der Auffassung, dass die Tierversuchsstatistik bereits umfassend und von guter Qualität ist. Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) prüft überdies eine Anpassung der TSchV, damit zukünftig zusätzlich ausgewiesen kann, wie viele gezüchtete Tiere, die nicht in Tierversuchen eingesetzt werden, jährlich euthanasiert werden. So würde der Öffentlichkeit eine Angabe über das Schicksal der nicht in Versuchen eingesetzten Tiere zur Verfügung stehen.
Die Forschung ist auf genetische Modelle angewiesen, und die Zucht dieser Tiere unterliegt den Regeln der Vererbung. Deshalb werden sich gezüchtete Tiere, die nicht in einem Tierversuch eingesetzt werden können, in einem gewissen Umfang nicht vermeiden lassen. Es sind bereits konkrete Bestrebungen im Gang, um die Anzahl dieser Tiere stark zu vermindern. So können beispielsweise folgende Projekte erwähnt werden:
- Projekt des Swiss 3R Competence Centre (3RCC) zur Entwicklung einer Software Lösung für eine bessere Planung und Organisation von Zuchten und damit zu einer Reduktion der Tierzahlen: Ein erster Teil kann bereits genutzt werden (www.ltk.uzh.ch);
- Projekt "animatch" zur Vermittlung von gezüchteten Tieren, die nicht in Tierversuchen eingesetzt wurden, an andere Forschende: Diese Lösung ist bereits online (www.animatch.eu) und kann genutzt werden.
Das BLV hat seit 2018 drei Symposien zu den sogenannten 3R-Prinzipien (Replace, Reduce, Refine, d.h. Ersatz und Reduktion von Tierversuchen sowie Verringerung der Belastungen für Versuchstiere) mit internationaler Beteiligung über Alternativen zu CO2 zur Euthanasie von Labortieren organisiert. Vor diesem Hintergrund konnte das BLV im Mai 2021 der Universität Zürich den Forschungsauftrag "Das Leben von Tieren humaner beenden" vergeben. Dabei werden mögliche CO2-Alternativen zur Euthanasie von Labortieren erforscht, die weniger (oder kein) Leiden hervorrufen, bevor das Tier das Bewusstsein verliert. Umfassende Ergebnisse sind im Jahr 2025 zu erwarten. Weitere Erkenntnisse sind im Rahmen des Nationalen Forschungsprogramms 79 "Advancing 3R - Tiere, Forschung und Gesellschaft" zu erwarten, in dessen Rahmen im Sommer 2021 erste Ausschreibungen erfolgt sind.
Angesichts dieser bereits bestehenden und geplanten Aktivitäten erübrigt sich aus Sicht des Bundesrates ein zusätzlicher Bericht.
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.