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22.3620 · Interpellation · 2022-06-15

Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat befand Anfang Mai 2022 in seiner Antwort auf IP 22.3191 und IP 22.3266, dass die Aufsicht über den NDB "effizient" funktioniere und dass der Bundesrat daher keine Notwendigkeit für Änderungen sehe. Mit der bekannt gewordenen Praxis, dass Bundesparteien und ihre politischen Betätigungen in den Datenbanken des NDB verzeichnet sind, stellen sich grundlegende Fragen. Artikel 5, Absatz 6 NDG verbietet die Überwachung politischer Tätigkeiten, ausser es liegen konkrete Anhaltspunkte vor, dass terroristische, verbotene nachrichtendienstliche oder gewalttätig-extremistische Tätigkeiten vorbereitet werden. Zudem regelt Artikel 5, Absatz 7 NDG, dass der NDB Daten löschen muss, wenn klar wurde, dass eine solche Tätigkeit ausgeschlossen ist, spätestens aber wenn sie sich nach einem Jahr nicht erwiesen hat. Ganz offensichtlich wurden diese gesetzlichen Vorgaben etwa bei der Grünen Partei nicht eingehalten.

Ich bitte den Bundesrat um Beantwortung folgender Fragen:

1. Wie kann - aus Sicht des Bundesrates - das Aufsichtsgremium GPDel seine politischen Aufsichtstätigkeiten über den NDB wahrnehmen, wenn der NDB gleichzeitig Daten über die politische Arbeit der in der GPDel vertretenen Parteien beschafft und - wie im Falle der Grünen Partei Schweiz - sogar in den sicherheitsrelevanten Datenbanken ablegt?

2. Mit welchen Massnahmen stellt der Bundesrat künftig sicher, dass der NDB die Schranke gemäss Artikel 5 NDG einhält?

3. Welche Konsequenzen zieht der Bundesrat für sich aus der neu bekannt gewordenen Praxis des NDB im Hinblick auf die Aufsicht über den NDB?

Stellungnahme des Bundesrates

1. Wie bereits u.a. in der Antwort zur Interpellation Glättli 19.3868 "Der Nachrichtendienst beschnüffelt weiterhin gesetzeswidrig legale politische Tätigkeiten. Welche Kontroll- und Disziplinarmassnahmen beschliesst der Bund?" festgehalten, überwacht der NDB keine Parlamentarierinnen und Parlamentarier, politische Gruppierungen oder Parteien. Die GPDel hat sich eingehend und mehrmals mit der Datenbearbeitung des NDB befasst. Dabei konnte sie sämtliche sachdienliche Informationen einholen. Die 20 Massnahmen, welche sie in ihrem Tätigkeitsbericht 2019 vorgeschlagen hat, wurden vom NDB ausnahmslos umgesetzt oder sind in der Umsetzung (bspw. neues Datenhaltungsmodell im Entwurf der NDG-Revision, in Vernehmlassung bis am 9. September 2022).

2. Die ständige Aufsicht durch Exekutive, GPDel und unabhängige Aufsichtsbehörde über die nachrichtendienstlichen Tätigkeiten erachtet der Bundesrat als zweckmässig und wirksam. Somit erübrigen sich heute weitere Massnahmen.

3. Mit den im Entwurf der NDG-Revision vorgeschlagenen Änderungen verspricht sich der Bundesrat weitere Optimierungen bzgl. Datenbearbeitung und Aufsicht. Im Übrigen erkennt der Bundesrat keinen weiteren Handlungsbedarf.

Antwort des Bundesrates.