22.3624 · Interpellation · 2022-06-15
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Erledigt
Wortlaut
Vor dem Hintergrund der Ukraine-Krise und den dadurch entstandenen verschiedenen Problemen organisierte das BLW einen runden Tisch mit Akteuren aus der Branche. Daraus ging hervor, dass der Bund es den Branchen überlassen will, die Herausforderungen zu bewältigen. Allerdings können die Akteure nicht alle Probleme allein lösen.
Dies ist insbesondere beim Mangel an Phosphordünger der Fall. Der aktuelle Grenzwert für in Phosphordünger enthaltenes Cadmium stellt für die Schweiz und die EU ein Problem dar, da nur Dünger aus Russland die gesetzlich erforderte Mindestqualität bieten.
Wäre der Bundesrat bereit, den Grenzwert vorübergehend zu erhöhen?
Falls nein, welche konkreten Massnahmen will er stattdessen ergreifen?
Stellungnahme des Bundesrates
Die Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung (ChemRRV, SR 814.81) regelt im Anhang 2.6 die maximal zulässigen Schadstoffgehalte in Düngern. Für mineralische und organisch-mineralische Phosphordünger mit einem Phosphorgehalt von mehr als 1 Prozent gilt ein Grenzwert von 50 Gramm Cadmium pro Tonne Phosphor.
Der in der Schweiz geltende Cadmium-Grenzwert wurde vom Bundesrat vor vielen Jahren im Sinne der Vorsorge zum Schutz von Menschen und Umwelt erlassen. Die im Jahr 2015 erfolgte wissenschaftliche Überprüfung des Grenzwertes durch das "Schweizerische Zentrum für Angewandte Humantoxikologie" hat diesen Grenzwert zum Schutz vor einer Anreicherung von Cadmium in Böden und Pflanzen und Gefährdung der menschlichen Gesundheit bestätigt.
In der EU gilt nach der Verordnung (EU) 2019/1009 für solche Phosphordünger mit einem Massengehalt von mindestens 5 Prozent Phosphorpentoxid ein Grenzwert für Cadmium von 60 mg/kg Phosphorpentoxid, was umgerechnet 137 Gramm Cadmium pro Tonne Phosphor entspricht. In einigen EU-Mitgliedstaaten (Finnland, Schweden, Dänemark, den Niederlanden, Ungarn und Slowakei) gelten strengere nationale Grenzwerte.
Die Beschaffung von cadmiumarmen Rohphosphaten und Phosphordüngern ist zwar aufgrund von bekannten Schwierigkeiten infolge der Covid-19 Pandemie und des Krieges in der Ukraine erschwert und die Preise für Düngemittel sind drastisch gestiegen. Solange die Lieferketten für cadmiumarme Rohphosphate und Phosphordünger nicht unterbrochen sind, sieht der Bundesrat keinen Bedarf für eine vorübergehende Erhöhung des geltenden Cadmium-Grenzwertes. Schweizer Böden sind im Allgemeinen gut mit Phosphor versorgt. Eine spezielle Dringlichkeit ist daher nicht gegeben.
Antwort des Bundesrates.