22.3641 · Motion · 2022-06-15
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Erledigt
Wortlaut
Der Bundesrat wird beauftragt, den Eintrag von giftigen Metallen in die Umwelt so rasch als möglich zu verringern durch das weitgehende Verbot von Bleimunition gemäss Änderungsentwurf der Jagdverordnung vom 8. Mai 2020, Artikel 1b, Absatz 4.
Begründung
Blei ist bereits in geringen Dosierungen für Mensch und Tier schädlich und reichert sich im Organismus an. Eine bedeutende Quelle für Bleivergiftungen liegt in der bleihaltigen Jagdmunition. In den Schweizer Alpen wurde wissenschaftlich belegt, dass Steinadler und Bartgeier an Bleivergiftungen erlegen sind, nachdem sie Reste von Wildtieren gefressen haben, die mit bleihaltiger Munition erlegt worden sind. Zudem kann auch das Wildbret für den menschlichen Konsum mit Blei kontaminiert sein. Das BLV empfiehlt deshalb Kindern bis zum 7. Lebensjahr, Stillenden, Schwangeren und Frauen mit Kinderwunsch auf den Verzehr von mit Bleimunition erlegtem Wild zu verzichten.
Der Bundesrat hat im Änderungsentwurf der Jagdverordnung vom 8. Mai 2020, in Artikel 1b, Absatz 4 vorgesehen bleihaltige Munition sowie Kupfer- und Zinkschrot bei Wasservögeln zu verbieten. Die Verordnung wurde bereits in die Vernehmlassung gegeben, anschliessend aber nicht in Kraft gesetzt, weil das Jagdgesetz am 27. September 2020 abgelehnt wurde.
Durch die Verordnungsänderung lässt sich verhindern, dass die Aufbrüche der geschossenen Tiere mit Bleipartikeln belastet sind. Damit wird die Gefahr der Bleivergiftung von Steinadlern, Bartgeiern oder anderen Greifvögeln, die von diesen Aufbrüchen fressen, an der Ursache bekämpft. Da auch Paarhufer und Murmeltiere als Wildbret gegessen werden, verbessert diese Bestimmung auch den Gesundheitsschutz des Menschen. Zudem soll auch die Verwendung von Bleischrot für die Jagd auf Feld- und Schneehasen verboten werden.
Von einem allgemeinen Verbot bleihaltiger Schrote kann vorläufig noch abgesehen werden, da beim Verschiessen von groben, bleifreiem Schroten aus konventionellen Jagdgewehren noch Sicherheitsbedenken bestehen. Das Verbot soll allerdings eingeführt werden, sobald diese Bedenken ausgeräumt werden können.
Gemäss neuen Erkenntnissen sind weitere Metalle (Zink, Kupfer) für Wasserorganismen stark giftig. Aus diesem Grund soll auch das Verwenden von Kupfer- und Zinkschroten für die Wasservogeljagd verboten werden,
Antrag des Bundesrates
Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.
Stellungnahme des Bundesrates
Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.