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22.3645 · Motion · 2022-06-15

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt, einen Plan vorzulegen, mit dem er den Ersatz der fossilen Energien durch erneuerbare Energien steuert. Die Steuerung soll anhand eines nationalen Plans erfolgen, der verbindliche Massnahmen mit Anreizen kombiniert und mitberücksichtigt, wie viele fossile Energieträger bereits ersetzt wurden wie gross das Potenzial ist. Für die verschiedenen Formen der Erzeugung von erneuerbarer Energie und ihre Auswirkungen auf das Klima, die Umwelt und die Biodiversität sollen genaue Ziele festgelegt werden.

Begründung

Die Frage der Ausgewogenheit der verschiedenen erneuerbaren Energieträger wird in der sogenannten Politik der Energiewende gewöhnlich nicht mitberücksichtigt. Je nachdem, wie gross der Anteil der einzelnen Energieträger ist, könnte es entweder zu einer Mangellage kommen, die uns zu umwelt- oder klimaschädlichen Notlösungen (Gaskraftwerke) zwingen würde, oder aber zu einem Überangebot gewisser Energieformen im Verhältnis zu anderen, was den Rückgriff auf grossen Mengen importierter Energie (aus Kernkraft, Kohle oder Schieferöl) erforderlich machen würde. Diese Risiken bestünden vor allem dann, wenn - wie dies heute der Fall ist - bei gewissen Energietechniken die Produktionszeit unverhältnismässig verlängert und in der Folge der Preis entsprechend steigen würde.

Die heutige Politik kombiniert den individuellen Entscheid der Besitzerinnen und Besitzer mit staatlichen Subventionen. Die Summe der individuellen Entscheide, die vom Markt beeinflusst ist, garantiert jedoch nicht, dass die Entwicklung harmonisch verläuft; zudem sind dabei nicht alle Dimensionen des Problems mit einbezogen.

Wächst der Markt der Elektroautos in der Schweiz weiterhin so stark, wird der verfügbare erneuerbare Strom nicht ausreichen. Müssen alle Ölheizungen durch Holzpelletheizungen ersetzt werden, werden die gesamten Abfälle der Holzindustrie nicht genügen.

Deshalb muss der Ersatz der fossilen Energien gesteuert und müssen die Auswirkungen auf das Klima, die Umwelt und die Biodiversität antizipiert werden (indem beispielsweise eine gewisse Menge an Waldabfällen liegengelassen und nicht zu Pellets verarbeitet wird). Nur mit einer Planung - selbst wenn diese nur aus Anreizen bestehen sollte - wird es möglich sein, diese Entwicklung zu kontrollieren, eine Entwicklung, die bisher konzeptlos verlaufen ist und von zahlreichen unkontrollierten Fehlentscheiden und erfolglosen Lösungsansätzen geprägt war. Dies ist umso notwendiger, als der Ersatz der fossilen Energien selber auch Energie verbraucht und CO2-Emissionen verursacht, wie dies das Beispiel der Pumpspeicherkraftwerke und noch klarer das Beispiel der Herstellung von Solarmodulen gut zeigen.

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.

Stellungnahme des Bundesrates

Mit der Umsetzung der Energiestrategie 2050 hat der Bundesrat die Rahmenbedingungen für eine sichere und klimaneutrale Energieversorgung in den letzten Jahren weiterentwickelt. Die entsprechenden Massnahmen tragen zusammen mit den Massnahmen aus dem CO2-Gesetz (SR; 641.71) dazu bei, fossile Energien durch erneuerbare Energien zu ersetzen.

Als Grundlage für eine langfristige strategische Auslegeordnung zur Erreichung der Netto-Null-Zielsetzung bis 2050 dienen die Energieperspektiven 2050+. Auf dieser Basis hat der Bundesrat im Bundesgesetz über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien teilweise neue, ambitioniertere Ziele bei den Erneuerbaren Energien gesetzt und die nötigen längerfristigen Massnahmen aufgegleist. Für den Ersatz der fossilen Energien werden alle erneuerbaren Energieträger benötigt. Technologiespezifische Ziele wären zwar grundsätzlich möglich, aber mit der Schwierigkeit behaftet, dass da die effizienteste Zubauentwicklung nicht vorhergesagt werden kann. Entsprechend würde den einzelnen Technologien ein eher starrer Rahmen gesetzt. Die Vorlage zum genannten Bundesgesetz enthält daher Gesamtziele für den Ausbau der erneuerbaren Energien. Das Geschäft wird derzeit in der Energiekommission des Ständerats beraten. Weiter will der Bundesrat die Planungs- und Bewilligungsverfahren für die bedeutendsten Anlagen der Wasserkraft und der Windenergie vereinfachen und straffen und den Ausbau der Photovoltaik vorantreiben. Er hat daher an seiner Sitzung vom 2. Februar 2022 eine entsprechende Vorlage in die Vernehmlassung gegeben, welche aktuell ausgewertet wird. Weitere Massnahmen sind im Effizienzbereich vorgesehen.

Der Bundesrat überprüft die Fortschritte der Energiestrategie gemäss Artikel 55 ff. des Energiegesetzes (EnG; SR 730.0) regelmässig. Der Monitoringbericht 2021 des Bundesamts für Energie zeigt, dass die Schweiz die im Energiegesetz für das Jahr 2020 verankerten Richtwerte für die Stromproduktion aus erneuerbaren Energien sowie die Richtwerte zur Strom- und Energieeffizienz erfüllt. Weitere Indikatoren und Themenfelder des Berichts beleuchten die Versorgungssicherheit, die Netzentwicklung, Ausgaben und Preise, energiebedingte CO2-Emissionen, Forschung und Technologie sowie das internationale Umfeld. Alle fünf Jahre macht der Bundesrat in einem Bericht zuhanden des Parlaments eine vertiefte energiepolitische Standortbestimmung. Darin betrachtet er neben den genannten Themenfeldern auch die Umweltauswirkungen der Stromproduktionstechnologien. Der Bericht wird dem Parlament erstmals Ende 2022 unterbreitet. Bei Bedarf beantragt der Bundesrat zusätzliche Massnahmen.

In verfassungsrechtlicher Hinsicht ist schliesslich auf die Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen in den Bereichen Energie, Umwelt und Raumplanung gemäss Bundesverfassung (BV) hinzuweisen. So sind beispielsweise im Bereich der Wärmeerzeugung vor allem die Kantone in Bezug auf Vorschriften zum Ersatz fossil betriebener Heizungen zuständig (Art. 89 Abs. 4 BV). Der von der Motion verlangte umfassende nationale Plan könnte deshalb erst nach einer Änderung der Bundesverfassung umgesetzt werden.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.

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