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Das Anti-Mafia-Zertifikat, ausgestellt vom italienischen Staat, soll auch für das öffentliche Beschaffungswesen in der Schweiz Pflicht werden

22.3658 · Postulat · 2022-06-15

Finanzdepartement

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt, die Möglichkeit und die Notwendigkeit zu prüfen, die gesetzlichen Rahmenbedingungen anzupassen, damit der Bund und die bundeseigenen Unternehmen bei öffentlichen Ausschreibungen von den Teilnehmerfirmen und von den Subunternehmen, deren Hauptsitz (Stammhaus) in Italien liegt, verlangen können, das italienische Anti-Mafia-Zertifikat vorzulegen. Um unnötigen bürokratischen Aufwand zu vermeiden, ist denkbar, dass die Pflicht nur bei öffentlichen Ausschreibungen mit einem erheblichen finanziellen Volumen bestehen soll. Geprüft werden soll auch die Möglichkeit für die Kantone, diese Pflicht ebenfalls einzuführen.

Begründung

In Italien müssen Gesellschaften, Unternehmen und Konsortien, die an öffentlichen Ausschreibungen teilnehmen und andere Dienstleistungen für die öffentliche Verwaltung erbringen wollen, im Besitz des Anti-Mafia-Zertifikats sein und dieses einreichen. Das Anti-Mafia-Zertifikat ist ein Dokument, das für Personen ausgestellt wird, die eine Zusammenarbeit mit der öffentlichen Verwaltung anstreben; es wird ausgestellt, wenn nachgewiesen ist, dass keine Gründe für eine Disqualifikation, eine Suspendierung oder ein Verbot und keine Versuche der Unterwanderung durch die Mafia (gemäss dem italienischen Gesetz 575) vorliegen. Das Zertifikat bestätigt, dass gegen die antragstellende Person keine besonderen Überwachungsmassnahmen in Zusammenhang mit der öffentlichen Sicherheit, kein Aufenthaltsverbot/keine Aufenthaltspflicht und keine rechtskräftige oder nicht rechtskräftige Verurteilung wegen Fälschung, unerlaubtem Verkehr mit Abfällen, "Scambio elettorale politico-mafioso" (Zusage von Wahlstimmen durch das organisierte Verbrechen), Zugehörigkeit zu kriminellen Vereinigungen (auch ausländischen) und Entführung von Personen zum Zweck der Erpressung vorliegen. Das Zertifikat wird von der am jeweiligen Ort zuständigen italienischen Präfektur ausgestellt, dies nach Abfrage einer spezifischen nationalen Datenbank, in der alle Gründe gemäss Artikel 67 des Gesetzesdekrets 159/2011 für eine Disqualifikation/eine Suspendierung/ein Verbot angegeben sind, einschliesslich allfälliger Versuche der Unterwanderung durch die Mafia. Das Dokument ist heute in der Beziehung zwischen einem Unternehmen und dem Staat in Italien etabliert. Es wird damit ein bedeutender Mehrwert geschaffen, ohne dass ein grosser bürokratischer Aufwand entsteht. Da die Notwendigkeit besteht, das Schutzniveau in Bezug auf die Unterwanderung durch die Mafia in der Schweiz zu erhöhen, ist es zweckmässig, die Möglichkeit zu prüfen, dass der Bund und die bundeseigenen Unternehmen im Rahmen der öffentlichen Ausschreibungen von allen Unternehmen, die ein Angebot einreichen und deren Hauptsitz (Stammhaus) in Italien liegt, dieses Dokument verlangen. Da es sich in Italien um ein offizielles und etabliertes Dokument handelt, wird damit ein unmittelbarer und bedeutender Mehrwert zum Schutz des Wirtschaftssystems und des öffentlichen Beschaffungswesens von Bund und Kantonen geschaffen.

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.

Stellungnahme des Bundesrates

Der Bundesrat ist sich der Gefahren, die von kriminellen Organisationen und vom organisierten Verbrechen auch im öffentlichen Beschaffungswesen ausgehen, sehr bewusst. Anbietende in Vergabeverfahren, die wegen eines Verbrechens verurteilt worden sind (z.B. wegen Geldwäscherei), die sich korrupter Praktiken bedienen (z.B. bestechen), oder die unzulässige Wettbewerbsabreden getroffen haben, sollen bei der Vergabe eines öffentlichen Auftrags nicht berücksichtigt werden.

Das Postulat bietet die Gelegenheit zu prüfen, ob das italienische Antimafia-Zertifikat als Massnahme gegen Korruption bei öffentlichen Beschaffungen in der Schweiz Verwendung finden kann.

Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.