22.3663 · Interpellation · 2022-06-16
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Erledigt
Wortlaut
Die Europäische Kommission hat auf Anfang 2022 die Kerntechnik als eine unter gewissen Bedingungen nachhaltige Form der Stromerzeugung qualifiziert. Primär begründet wurde dies damit, dass die Stromproduktion mit Kerntechnik im Vergleich zu anderen Produktionsarten wie etwa Kohlekraftwerken sehr emissionsarm ist. Relevant für den Entscheid war aber auch eine von den konservativen und liberalen Fraktionen des EU-Parlamentes in Auftrag gegebene Studie, die den Flächenbedarf der einzelnen Stromerzeugungstechnologien und damit das Landschaftsbild in die Wirtschaftlichkeitsüberlegungen explizit miteinbezog. Der Flächenbedarf von Kernanlagen ist bekanntlich wesentlich geringer als vergleichsweise etwa bei der Solarenergie.
Im Jahr 2017 hielt das Bundesamt für Umwelt BAFU im Monitoring-Programm "Landschaftsbeobachtung Schweiz" (LABES) fest, dass der Kapitalwert der einzigartigen Schweizer Landschaften für den hiesigen Tourismus zwischen 68 bis 79 Milliarden Schweizer Franken betrage und die vielfältigen, abwechslungsreichen und spektakulären Landschaften das touristische Grundkapital der Schweiz bildeten.
Mit neuen Kernkraftwerken könnte aller Voraussicht nach auf grossflächige Solaranlagen im Alpenraum verzichtet und der Kapitalwert für den Schweizer Tourismus so erhalten werden.
In diesem Zusammenhang bitte ich den Bundesrat folgende Fragen zu beantworten:
1. Wie würde sich der Einbezug des Landschaftsbildes aufgrund der Zahlen von LABES auf die Wirtschaftlichkeitsüberlegungen bei den einzelnen Stromerzeugungstechnologien auswirken?
2. Ist der Bundesrat aufgrund meiner oben skizzierten Überlegungen und den drohenden Auswirkungen auf den Schweizer Tourismus bereit, eine Neubeurteilung der Wirtschaftlichkeit und der Notwendigkeit von neuen Kernkraftwerken in der Schweiz vorzunehmen?
Stellungnahme des Bundesrates
Zwischen der Energieversorgung und dem Natur- und Landschaftsschutz sowie der Biodiversität kann es zu Zielkonflikten kommen. Mit dem Ausbau der erneuerbaren Energien im Rahmen der Energiestrategie 2050 stehen Solar-, Wind- und Wasserkraftanlagen im Fokus. Auch aus diesem Grund führte das Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation einen runden Tisch zur Wasserkraft durch. Zum Abschluss verabschiedeten die Teilnehmenden Ende 2021 eine gemeinsame Erklärung, welche ausgewählte Wasserkraftprojekte sowie Ausgleichsmassnahmen und allgemeine Empfehlungen zum Schutz von Biodiversität und Landschaft enthält.
Der LABES-Bericht (www.bafu.admin.ch > Themen > Landschaft > Publikationen und Studien > Wandel der Landschaft) erwähnt den Tourismuskanton Graubünden, welcher die landschaftlichen Schönheiten unterstreicht. Andererseits ist der Kanton Graubünden einer der wichtigsten Wasserkraftkantone und dementsprechend auf vielfältige Infrastrukturen angewiesen, welche das Landschaftsbild beeinträchtigen und prägen können.
1. Solarstromanlagen werden heute hauptsächlich im Gebäudebereich realisiert. Diese Anlagen können konfliktfrei, günstig und verbrauchsnah errichtet werden. Dies ist auch ein wichtiger Grund für die hohe Akzeptanz von Solarstromanlagen. Demgegenüber besteht bei Wind- und Wasserkraftanlagen, grossflächigen Solaranlagen im Alpenraum sowie Kernkraftwerken oftmals ein Interessenkonflikt mit Biodiversität, Natur- und Landschaftsschutz und sie können somit unter Umständen auch einen negativen Einfluss auf den Tourismus haben. Durch eine geschickte touristische Inwertsetzung können Energieerzeugungsanlagen aber auch zur Attraktivitätssteigerung im Tourismus beitragen. Es bestehen allerdings keine Analysen, um fundierte Rückschlüsse zum möglichen positiven oder negativen Einfluss von den verschiedenen Stromerzeugungstechnologien auf den Kapitalwert für den Schweizer Tourismus ziehen zu können.
2. Die Schweizer Stimmbevölkerung hat im Mai 2017 der neu ausgerichteten Energiegesetzgebung zugestimmt, welche den schrittweisen Ausstieg aus der Kernenergie, den verstärkten Ausbau der erneuerbaren Energien und die Stärkung der Energieeffizienz vorsieht. Der Bundesrat sieht keinen Anlass, auf diesen Richtungsentscheid zurückzukommen, wie er jüngst in seinen Antworten auf die Motionen 22.3067 (Knecht) - welche der Ständerat am 16. Juni 2022 abgelehnt hat - und 21.4557 (Quadri) ausgeführt hat. Vor diesem Hintergrund sieht er es auch nicht als angebracht, eine Neubewertung der Wirtschaftlichkeit von Kernenergie bezüglich allfällig geringeren Auswirkungen auf den Tourismus vorzunehmen.
Antwort des Bundesrates.