22.3665 · Interpellation · 2022-06-16
Departement für auswärtige Angelegenheiten
Erledigt
Wortlaut
Die auch vom Bund finanzierte Nichtregierungsorganisation B'Tselem beschuldigt Israel zu Unrecht der Apartheid, will "dieses Regime der Apartheid" beenden und lehnt zudem das Existenzrecht Israels als jüdischen Staat ab.
In einer massiven Anklage beschuldigt die israelische Nichtregierungsorganisation B'Tselem Israel der Apartheid, damit des Rassismus, will den jüdischen Staat beenden, was einen binationalen Staat bedeutet. Dies widerspricht dem Völkerbundmandat von 1922 zur Errichtung einer nationalen jüdischen Heimstätte in Palästina. Die hetzerische antisemitische Kampagne von B'Tselem verletzt auch die Anti-Diskriminierungsklausel und widerspricht der IHRA Definition von Antisemitismus (behauptet, die Existenz des Staates Israel sei ein rassistisches Unterfangen).
Wird der Bundesrat konsequenterweise die Finanzierung der NGO B'Tselem beenden, möglichst rückwirkend?
Begründung
Bisher befasste sich B'Tselem mit angeblichen Menschenrechtsverletzungen im Westjordanland, initiiert dabei weltweit Aktionen gegen Israel, Von der Schweiz erhielt sie seit 2018 180 000 Franken (2021 Fr. 80 000).
Doch lancierte B'Tselem am 12. Januar 2021 eine neue, hetzerische und Israel zutiefst diskriminierende Kampagne unter dem Titel "Ein Regime jüdischer Vorherrschaft vom Jordan bis zum Mittelmeer - Dies ist APARTHEID!"
Mit dieser als antisemitisch einzustufenden Anklage der Apartheid und damit des Rassismus schlägt B'Tselem ein neues Kapitel gegen Israel auf. Zudem stärkt sie den Leitsatz von Fatah und Hamas "Palästina wird frei sein, vom Jordan bis zum Meer".
B'Tselem bekämpft mit dieser Israel diskriminierenden Kampagne die Legitimität des jüdischen Staates. Dabei sprach 1917 die Balfour-Erklärung von der Errichtung einer Nationalen jüdischen Heimstätte in Palästina, bei Respektierung der Rechte nicht-jüdischer Gemeinschaften. Die weltweit zerstreuten Juden sollten nach fast 2000 Jahren im Exil wieder frei im eigenen Staat leben können. Doch B'Tselem diffamiert und unterminiert diesen Staat, der keine Apartheid praktiziert.
Die Anklage B'Tselems wegen Apartheid steht im Einklang mit der Apartheid Kampagne von Amnesty International gegen Israel. Deren diesjähriger Bericht wurde kritisiert von den USA, Kanada, Australien, Österreich, Deutschland, Niederlande, Grossbritannien.
Mit ihrer finanziellen Unterstützung stellt sich die Schweiz hinter die hetzerische Apartheid-Anklage B'Tselems. Dies verletzt die vom EDA eingeführte Anti-Diskriminationsklausel, ebenfalls die Arbeitsdefinition der Int. Remembrance Alliance (IHRA) von Antisemitismus (von der Schweiz übernommen). Auch ist es ein feindseliger Akt gegen einen angeblich befreundeten Staat.
Stellungnahme des Bundesrates
Der Bundesrat hat mehrere Berichte zur Kenntnis genommen, darunter jene von Human Rights Watch, Amnesty International und des UNO-Sonderberichterstatters für das BPG, in denen Israels Vorgehen gegen die Palästinenser als Apartheidverbrechen im Sinne des Völkerrechts bezeichnet wird. Er stellt zudem fest, dass Israel diese Anschuldigung energisch bestreitet. Das Thema ist nun Gegenstand einer öffentlichen Debatte.
Der Bundesrat benutzt den Begriff "Apartheid" in diesem Kontext nicht, da bisher noch keine richterliche Instanz in diesem Sinne geurteilt hat. Es ist Aufgabe eines Gerichts, diesen schwer wiegenden Vorwurf zu überprüfen und zu entscheiden, ob das Verbrechen der Apartheid begangen wurde oder nicht. Gleichzeitig und wie in seiner Antwort auf das Postulat Rechsteiner 19.3942 erwähnt, erinnert der Bundesrat an das sehr hohe Schutzniveau, das die Rechtsprechung der Meinungsäusserungsfreiheit im politischen Diskurs zugesteht. Er anerkennt mithin die Legitimität der öffentlichen Debatte und die Meinungsäusserungsfreiheit dieser Organisationen, einschliesslich derjenigen seiner Projektpartner. Die israelische NGO B'Tselem ist legal in Israel tätig.
Die Schweizer Zusammenarbeit mit B'Tselem beschränkt sich auf ein Projekt, das die Sammlung, Analyse und den Austausch von Daten über die israelische Politik in der Zone C, dem Besetzten Palästinensischen Gebiet, zum Ziel hat. Dem EDA liegen keine Beweise für einen Verstoss gegen die im Vertrag festgelegte Anti-Diskriminierungsklausel vor, weshalb ein Widerruf dieses Projektvertrags derzeit nicht vorgesehen ist. Die Grundsätze für die Auswahl der NGO im Nahen Osten müssen auch künftig bei jeder Zusammenarbeit beachtet werden: 1) Übereinstimmung mit den Werten der Schweizer Aussenpolitik, 2) Beitrag zu den Zielen der Schweiz im Nahen Osten, 3) Achtung des Völkerrechts, 4) Distanzierung von Terrorismus, Gewalt und Hass, 5) Professionalität, Wirksamkeit und Ergebnisse. Das EDA hat in alle seine Verträge eine Anti-Diskriminierungsklausel aufgenommen und geht jeder begründeten Beschwerde nach.
Zur Antisemitismus-Definition der IHRA: Der Bundesrat stellt in seinem Bericht in Beantwortung des Postulats Rechsteiner 19.3942 fest, dass er den Wert und die praktische Relevanz der Arbeitsdefinition von Antisemitismus der IHRA anerkennt, diese jedoch nicht übernommen hat, da der geltende Rechtsrahmen in der Schweiz die Übernahme einer nicht bindenden Definition nicht zulässt.
Antwort des Bundesrates.