Kontrolle über Hilfsgelder in Afghanistan. Wie gelangen sie gezielt an Frauen und Notleidende und nicht an die Taliban?
22.3679 · Interpellation · 2022-06-16
Departement für auswärtige Angelegenheiten
Erledigt
Wortlaut
Seit der Regierung der Taliban werden Notlage und Menschenrechtssituation in Afghanistan immer dramatischer.
Die UNO schätzt, dass etwa zwei Drittel der Bevölkerung auf Nothilfe angewiesen ist und mehr als die Hälfte der Kinder von akuter Unterernährung bedroht sind. Mädchen wird der Schulbesuch verwehrt, Frauen sind gezwungen, sich wieder vollumfänglich zu verhüllen, willkürliche Verhaftungen und Verletzungen der Menschenrechte sind an der Tagesordnung. Das Kooperationsbüro in Kabul ist seit dem 15. August aufgrund geschlossen. Im Dezember 2021 bewilligte das Schweizer Parlament 60 Millionen Franken für die Jahre 2021 und 2022 an Afghanistan, im März 22 hat die Schweiz nochmals humanitäre Hilfe von 30 Millionen gesprochen. Die Mittel würden gemäss Bundesrat über das IKRK, UNO-Organisationen, unabhängige internationale Organisationen und NGO, die in fragilen Kontexten tätig sind, direkt der Bevölkerung zugutekommen. Angesichts der sich verschlimmernden Lage, die dokumentiert wird durch Journalistinnen wie Natalie Amiri (Afghanistan, Unbesiegter Verlierer, Jg. 2022), lässt sich das Gegenteil befürchten und ich stelle dem Bundesrat deshalb folgende Fragen:
1. Wie stellt der Bundesrat trotz geschlossenem Kooperationsbüro sicher, dass die von der Schweiz gesprochenen Hilfsgelder nicht an die Taliban gelangen, wie er versichert hat? Wie weist er dies gegenüber der Finanzkontrolle aus?
2. Wie gestalten sich die Verteilmechanismen der Gelder, so dass die erwähnten Gelder explizit Frauen und der notleidenden Bevölkerung zukommen?
3. Welche Konsequenzen zieht der Bundesrat aus der Tatsache, dass die frauenverachtenden Taliban die Versprechungen, die Menschenrechte seien zu gewähren, nicht einhalten? Welche Druckmittel setzt er ein?
4. Gemäss EDA versucht die Schweiz die Nothilfe mit Massnahmen zur Stärkung der Resilienz der Bevölkerung sowie zur Verbesserung ihrer Lebensbedingungen zu verknüpfen. Die Mehrheit der DEZA-Programme in den Bereichen Schutz und Rechtsstaatlichkeit, Landwirtschaft und Bewirtschaftung natürlicher Ressourcen sowie Grundbildung würden an den neuen Kontext angepasst." Welche Programme sind folglich noch möglich in Afghanistan und welche finanziellen Mittel werden dafür aufgewendet?
5. Die Schweizer Entwicklungshilfe in Afghanistan seit 2001 wurde sozusagen über Nacht vernichtet? Flossen die Gelder in falsche Hände?
Stellungnahme des Bundesrates
1. Die Schweiz ist in ihrer internationalen Zusammenarbeit (IZA) oft in fragilen Kontexten tätig und verfügt über die nötigen Kontrollinstrumente, um Risiken zu minimieren. Die Umsetzung der Gelder erfolgt über langjährige Partner der Schweiz. Diese erfahrenen, unabhängigen Organisationen arbeiteten bereits vor August 2021 in von den Taliban kontrollierten Gebieten und fanden Wege, die Bevölkerung direkt zu unterstützen. Als Geberin legt die Schweiz Ziele und Indikatoren fest und überwacht die Programme. Die EDA-Vertreter/innen reisten in den letzten Monaten mehrere Male nach Kabul, um die Verwendung der Gelder vor Ort zu überprüfen. Sie werden ab September 2022 in Islamabad stationiert sein und weitere Missionen durchführen. Die Berichterstattung über die Zielerreichung, die Rechenschaftslegung über die Verwendung der finanziellen Mittel sowie Evaluationen erfolgen in regelmässigen Abständen gemäss den geltenden Rechtsgrundlagen und Leitlinien.
2./3. Hilfe und Schutz müssen in erster Linie die Verletzlichsten erreichen; dies gilt für die humanitäre Hilfe (HH) der Schweiz ebenso wie für diejenige ihrer Partner. Der Schutz von Frauen und Kindern ist ein zentraler Aspekt der Schweizer Programme. Soweit möglich werden Projekte von lokalen Frauenorganisationen unterstützt.
Die Schweiz trägt die UN-Sanktionen mit. Auch Vertreter des Übergangskabinetts der Taliban sind davon betroffen. Die Schweiz verurteilte in verschiedenen Gremien die Schliessung der Oberstufenklassen für Mädchen. Die Zusammenarbeit mit dem Bildungsministerium wurde nach dem Machtwechsel gestoppt. Auch in allfälligen zukünftigen Kontakten mit den Taliban wird die Schweiz die Einhaltung der Menschenrechte und die Förderung von Frauen fordern. Sie sind zentral für die Entwicklung des Landes.
4./5. Das Programm der Schweiz wurde angepasst (Budget 2022: CHF 30 Millionen). Afghanistan ist zurzeit auf HH angewiesen. Insbesondere in langwierigen Krisen ist die HH allerdings nicht ausreichend zur längerfristigen Sicherstellung grundlegender öffentlicher Dienstleistungen und einer funktionierenden Wirtschaft. Die Schweizer IZA setzt deshalb auf eine enge Verbindung zwischen HH und Entwicklungszusammenarbeit. Wo sinnvoll werden, basierend auf erreichten Resultaten, mittel- und langfristige Programme unterstützt. Diese stärken die Resilienz der Bevölkerung und bieten ihr längerfristige Perspektiven. Beispielsweise führt die Schweiz ein Projekt zur Finanzierung von Bewässerungssystemen weiter, das schon vor dem Machtwechsel bestand. Trotz den spürbaren Folgen des Klimawandels können die Bäuer/innen so ihre Felder bewirtschaften, Nahrungsmittel produzieren und ihre Lebensgrundlage sichern. Zudem erhalten Tausende Familien verbesserten Zugang zu sauberem Trinkwasser. Ausserdem können fast eine Viertelmillion kriegsversehrter Menschen ein würdevolles Leben führen, weil die Schweizer IZA z. B. die Produktion von Prothesen und Physiotherapien unterstützt, den Heimunterricht fördert oder Mikrokredite ermöglicht.
Das deutsche Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung veröffentlichte 2020 eine Studie zur Wirkung der IZA in Afghanistan. Die Evaluation kommt zum Schluss, dass der Zugang zur medizinischen Grundversorgung und zur Primarschulbildung in den letzten 10 Jahren markant verbessert werden konnte. So erhöhte sich der Anteil der Kinder und Jugendlichen, welche die Primar- und Sekundarschule besuchten, von 1 auf 9 Millionen. Die Schweiz hat dazu einen wichtigen und nachhaltigen Beitrag geleistet.
Antwort des Bundesrates.