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22.3686 · Interpellation · 2022-06-16

Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung

Erledigt

Wortlaut

Das Bundesgericht hat entschieden, den Erwerbsstatus von Uber-Fahrerinnen und Fahrern als "Arbeitnehmende" festzulegen (2C_34/2021). Fast zehn Jahre lang konnte Uber Tausende von Arbeitnehmenden fast ungehindert ausbeuten - im Grunde eine Form von Schwarzarbeit -, indem das Unternehmen ihnen den Versicherungsschutz im Falle von Unfall, Erwerbsausfall bei Krankheit, Pensionierung und Mutterschaft vorenthalten und die kantonalen Mindestlöhne verweigert hat. Uber erstattet keine Kosten, die seinen Fahrerinnen und Fahrern für Fahrzeuge, Ausrüstung und Mobiltelefone entstehen. Gemäss einer Schätzung der Unia (2019) hat Uber seine Fahrerinnen und Fahrer um einen Betrag von 3500-5500 Franken pro Monat betrogen, das heisst um eine Gesamtsumme von 60-100 Millionen Franken pro Jahr. Ausserdem entgehen den Sozialversicherungen Beiträge von rund 20 Millionen Franken. Für Uber-Fahrerinnen und -Fahrer ist es angesichts der Komplexität des Verfahrens und der damit verbundenen Kosten jedoch schwierig, ihre Rechte durchzusetzen. Darüber hinaus wurde in der Presse berichtet, dass Uber sich mithilfe eines juristisches Konstrukts weiterhin weigern wird, seinen Status als Arbeitgeber wahrzunehmen.

a. Wie hoch ist der Verlust für die Sozialversicherungen? Planen die Bundesbehörden Massnahmen, um die Höhe der Forderungen festzustellen und ihre Bezahlung zu gewährleisten?

b. Um die Höhe der vergangenen Forderungen festzustellen, muss Uber Informationen bereitstellen, die auch notwendig sind, damit die Arbeitnehmenden die Zahlung einiger ihrer Lohnforderungen erhalten. Wird der Bund die Arbeitnehmenden informieren und ihnen ermöglichen, das ihnen Zustehende zu erhalten?

c. Wie hoch ist das Risiko, dass Uber seinen Verpflichtungen nicht nachkommt (Konkurs, Geschäftsaufgabe der Schweizer Niederlassung usw.)? Welche Massnahmen sind vorgesehen, um diesem Risiko vorzubeugen? Können die Fahrerinnen und Fahrer gegebenenfalls im Rahmen des Betreibungsverfahrens am Sitz des Unternehmens in den Niederlanden mit Unterstützung rechnen?

d. Wie wird der Bundesrat den Arbeitnehmenden von Uber den Mindestschutz gemäss dem Arbeitsgesetz gewährleisten?

e. Wird der Bundesrat eine Taskforce einsetzen, in der das SECO, Vertreterinnen und Vertreter der kantonalen Arbeitsinspektorate und der kantonalen AHV-Ausgleichskassen, das BSV sowie die Dachverbände (Sozialpartner) vertreten sind, um eine rechtskonforme Situation herzustellen und die Beträge, die Uber zu Unrecht auf Kosten seiner Arbeitnehmenden und der Sozialversicherungen einkassiert hat, zurückzufordern?

Stellungnahme des Bundesrates

Die rechtliche Qualifizierung der Uber-Fahrer erfolgt durch die Behörden und die Gerichte für den jeweiligen zur Frage stehenden Rechtsbereich. Vorliegend wurden von den Arbeitsmarktbehörden gefällte Entscheide betreffend die Qualifizierung der Fahrer als Arbeitnehmende bis vor Bundesgericht weitergezogen. Grundsätzlich müssen arbeitsvertragliche Ansprüche auf dem Gerichtsweg eingeklagt werden und es ist Aufgabe der Sozialversicherungsbehörden, die geschuldeten Beiträge für die Sozialversicherungen einzufordern. Das SECO verfolgt als Oberaufsichtsbehörde über die Arbeitsmarktkontrolle und die Arbeitsinspektorate die entsprechenden Gerichtsverfahren und leistet den kantonalen Behörden Unterstützung u.a. durch die Erarbeitung von Instrumenten und die Organisation des gegenseitigen Informationsaustausches unter den Kantonen.

a. Die Sozialversicherungen erachten die für Uber tätigen Fahrerinnen und Fahrer seit Beginn der Aktivitäten von Uber in der Schweiz als unselbstständig erwerbend. Die zuständigen Sozialversicherungsbehörden (für die AHV/IV/EO/ALV und Familienzulagen: die Sozialversicherungsanstalt Zürich; für die Unfallversicherung: die Suva) haben die geschuldeten Beiträge bereits vor mehreren Jahren bei Uber eingefordert. Dagegen hat Uber verschiedene Beschwerden eingereicht. Diese sind mittlerweile vor Bundesgericht hängig. Der definitive Bezug der Beiträge wird erfolgen, sobald das Bundesgericht über die Beschwerden entschieden hat. Da die Sozialversicherungen Uber-Fahrerinnen und -Fahrer als Arbeitnehmende betrachten, können diese bereits vor dem erfolgten Inkasso der geschuldeten Beiträge Ansprüche auf gewisse Leistungen geltend machen (z.B. aus der Arbeitslosenversicherung), sofern die allgemeinen Voraussetzungen erfüllt sind. Der Umfang der bereits an einzelne Uber-Fahrerinnen und - Fahrer erbrachten Leistungen verschiedener Sozialversicherungen ist nicht bekannt. Da es sich aber um Vorleistungen handelt, die durch die zu beziehenden Beiträge gedeckt werden sollen, kann heute nicht von einem Schaden für die Sozialversicherungen gesprochen werden.

b. Der Entscheid des Bundesgerichts betrifft die Frage, ob Uber ein Transportunternehmen im Sinn von Art. 4 des Genfer Gesetzes über Taxis und Transportfahrzeuge mit Chauffeur ist. Da die Beschwerde von Uber abgewiesen wurde, muss das Unternehmen die Verpflichtungen einhalten, die ihm das Genfer Gesetz auferlegt, insbesondere die Verpflichtung, den sozialen Schutz der Fahrerinnen und Fahrer zu gewährleisten und ihnen die üblichen Arbeitsbedingungen zu garantieren.Nach dem Entscheid des Bundesgerichts musste Uber zunächst seine Tätigkeiten im Kanton Genf einstellen und sich in der Folge mit den Genfer Behörden einigen. Im Rahmen dieser Vereinbarung erfolgt die Einführung eines Arbeitsvertrags für die Fahrerinnen und Fahrer sowie die Zahlung vergangener Forderungen, und damit die Anpassung des Status der Uber-Fahrerinnen und -Fahrer an das Genfer Gesetz. Der Bund hat in diesen Prozess nicht einzugreifen.

Die Fahrerinnen und Fahrer können die ihnen zur Verfügung stehenden rechtlichen Mittel nutzen, um Ansprüche gegen Uber geltend zu machen, die sie ihrer Meinung nach haben. Bei all diesen Schritten können sie sich von einem Rechtsbeistand unterstützen lassen.

c. Der Bundesrat kann das Risiko eines Konkurses oder einer Geschäftsaufgabe in der Schweiz nicht einschätzen. Angesichts der Entwicklungen, die sich nach dem Entscheid des Bundesgerichts ergeben haben, scheint dies jedoch nicht der Fall zu sein (siehe Antwort auf Frage b).

Es ist weiterhin möglich, in der Schweiz rechtliche Schritte auf der Grundlage der Regeln über die gerichtliche Zuständigkeit im Lugano-Übereinkommen, das zwischen der Schweiz und den Niederlanden gilt, einzuleiten. Das Lugano-Übereinkommen garantiert auch die Anerkennung und Vollstreckung von in der Schweiz ergangenen Entscheidungen in den anderen Vertragsstaaten des Übereinkommens. Dasselbe gilt auch für die Sozialversicherungsbeiträge, wo entsprechende Abkommen bestehen, die den Bezug im Ausland ermöglichen.

d. Gestützt auf diesen Bundesgerichtsentscheid können kantonale Arbeitsinspektoren in vergleichbaren Fällen die Einhaltung der Regeln des ArG einfordern. Es ist Aufgabe des SECO, die kantonalen Inspektorate entsprechend zu informieren und sie in auftauchenden Fragen zu unterstützen.

e. Der Informationsaustausch unter den betroffenen Behörden ist von Bedeutung, um das konkrete Vorgehen bestmöglich aufeinander abzustimmen. Die Koordination zwischen den zuständigen Bundesämtern und mit den betroffenen kantonalen Behörden ist über verschiedene Gremien sichergestellt. Jede Behörde bleibt aber für ihren gestützt auf die entsprechenden Rechtsgrundlagen definierten Bereich zuständig.

Antwort des Bundesrates.