22.3712 · Motion · 2022-06-16
Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung
Erledigt
Wortlaut
Der Bundesrat wird beauftragt, Sprach- und Nachqualifikationskurse an Schweizer Hochschulen als Aufgabe von gesamtschweizerischer Bedeutung anzuerkennen und mitzufinanzieren, damit Studierende sowie Akademikerinnen und Akademiker, deren Vorbildung in der Schweiz nicht anerkannt wird, keine Dequalifizierung erfahren und ihr Studium zeitnah fortsetzen können.
Begründung
Zahlreiche Schutzsuchende und Immigrierte kommen aus Staaten mit ausgebautem tertiärem Bildungssystem und sind hoch qualifiziert. Dennoch gelingt es ihnen oft nicht, das Studium in der Schweiz fortzusetzen. Damit drohen Dequalifizierung und zerstörte Lebensperspektiven. Inländisches Fachkräftepotenzial bleibt ungenutzt, der Fachkräftemangel wird verschärft und das Sozialsystem langfristig belastet.
Zwar ist unbestritten, "dass die gesellschaftliche, wirtschaftliche und dem jeweiligen Ausbildungsniveau angepasste Integration von Immigrierten eine wichtige Aufgabe ist", wie der Bundesrat in Beantwortung der Interpellation 21.4158 betont. Dennoch finden viele Immigrierte mit einer Vorbildung auf Tertiärstufe in der Schweiz keinen Zugang zu einer ihren Fähigkeiten entsprechenden Fortsetzung ihres Bildungsweges. Die fehlende Anerkennung der Vorbildung und der hürdenreiche Zugang zu den meist nur privat angebotenen und kostspieligen Sprach- und Nachqualifikationskursen zu den Ergänzungsprüfungen der schweizerischen Hochschulen (ECUS) erweist sich als kaum überwindbare Herausforderung. Da könnten öffentliche Brückenangebote für mehr Chancengleichheit sorgen.
Erste Universitäten haben das Problem erkannt. Genf macht mit dem Projekt "Horizon académique" und Zürich mit "Start! Studium" gute Erfahrungen. Nun geht es darum, analog der Mitwirkung des Bundes bei der Weiterentwicklung der Matura schweizweit koordinierte und tragfähige Lösungen aufzubauen.
Dabei bietet sich eine Rückkehr zum Ko-Finanzierungsmodell an, das sich während 50 Jahren bewährt hat: Ab 1962 finanzierte der Bund allein und 1988 bis 2011 zusammen mit den Hochschulkantonen "Vorbereitungskurse auf das Hochschulstudium in der Schweiz" (VKHS). Deren Abschaffung (siehe auch die Interpellationen 09.4101 und 09.4137) hat sich nicht bewährt. Die damals geäusserten Erwartungen sind nicht eingetroffen. Zudem braucht es auch bei den Fachhochschulen Lösungen. Nur so kann das bedeutende inländische Fachkräftepotenzial in diesem Bereich ausgeschöpft werden.
Antrag des Bundesrates
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
Stellungnahme des Bundesrates
Der Bundesrat geht mit dem Motionär einig, dass die gesellschaftliche und wirtschaftliche Integration von Immigrierten eine wichtige Aufgabe ist (vgl. Interpellation 17.3048). Auch die Hochschulen haben ganz speziell für Flüchtende und Schutzsuchende zahlreiche Massnahmen ergriffen, um einen angepassten Zugang zu gewähren. Dazu gehören Informationsveranstaltungen oder Schnuppervorlesungen, spezifische Studienprogramme bzw. Integrationsvorkurse oder die Möglichkeit zur Einschreibung als Gaststudierende. Beim Fehlen der Diplome können eidesstattliche Erklärungen zu Vorbildungen abgegeben werden. Studienbewerberinnen und -bewerber, die bereits über einen Hochschulabschluss verfügen und ihren Abschluss nicht genügend dokumentieren können, haben zudem die Möglichkeit, eine Diplomerläuterung von swissuniversities zu beantragen (Swiss ENIC). Mit deren Hilfe wird die durchlaufene Hochschulbildung beschrieben und eine Einstufung vorgenommen. Im Zusammenhang mit dem Ukraine-Krieg haben die Hochschulen noch weitere Massnahmen ergriffen. Dazu gehören die Finanzierung von Sprachkursen, der Erlass von Studiengebühren, die finanzielle Unterstützung über Härtefällefonds und Stipendien, Mentoringprogramme oder die psychologische Betreuung.
Die Kompetenz betreffend Zulassung zu Hochschulen und Anerkennung von Qualifikationen liegt in der Schweiz ausschliesslich bei den Hochschulen. swissuniversities hat "Empfehlungen für die Bewertung ausländischer Reifezeugnisse" erlassen und führt eine Liste, welche Aufschluss darüber gibt, welche Zeugnisse unter welchen Bedingungen zur Zulassung zu den einzelnen Hochschulen berechtigen. Bei Studienbewerberinnen und -bewerbern mit einem anerkannten Reifezeugnis, das der schweizerischen Maturität nicht gleichgestellt ist, verlangen die Hochschulen u.a. das Bestehen der Zentralen Ergänzungsprüfung (sog. ECUS-Prüfung). Ist ein ausländisches Reifezeugnis nicht anerkannt, muss in der Regel eine kantonale oder schweizerische Maturität oder eine vollständige Aufnahmeprüfung an der betreffenden Hochschule nachgeholt werden.
Die Vorbereitungskurse zu den ECUS-Prüfungen sind freiwillig. Der jeweilige Wohnsitzkanton ist für Fragen zur möglichen Übernahme dieser Kosten, beispielsweise in Form von Stipendien, zuständig.
Die vom Motionär erwähnten früheren zentralisierten "Vorbereitungskurse auf das Hochschulstudium in der Schweiz (VKHS)" wurden - nach einer Prüfung durch eine Arbeitsgruppe und auf Empfehlung der Rektorenkonferenz - von der Schweizerischen Universitätskonferenz im 2009 abgeschafft. Nach Ansicht der Rektoren sollten Sprachkurse dezentral angeboten werden, um eine bessere Integration der ausländischen Studierenden an ihrem künftigen Studienort zu fördern.
Die Hochschulen haben aber mit den oben genannten, zahlreichen anderen Massnahmen gezeigt, dass sie ihre wichtige gesellschaftliche Verantwortung wahrnehmen.
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.