Förderung der rechtlichen und tatsächlichen Geschlechtergleichstellung. Es ist wichtig, die Konzepte der Gleichstellung von und der Diskriminierung aufgrund von biologischem und sozialem Geschlecht zu aktualisieren und zu klären
22.3714 · Postulat · 2022-06-16
Justiz- und Polizeidepartement
Erledigt
Wortlaut
Der Bundesrat wird beauftragt, einen Bericht über die Verwendung, die Bedeutung und die Entwicklung der Begriffe "soziales Geschlecht" und "biologisches Geschlecht" im rechtlichen Kontext auszuarbeiten. Dieser soll auch Bezug auf die Schwerpunkte des Engagements des Bundes zur Förderung der Gleichstellung und zur Beseitigung von Diskriminierung aufgrund des biologischen und sozialen Geschlechts nehmen.
Insbesondere sollen folgende Themen eingehend untersucht werden:
1. die Notwendigkeit, die Gleichstellung von und die Diskriminierung aufgrund von biologischem und sozialem Geschlecht in der schweizerischen Gesetzgebung in Bezug auf die Entwicklung der letzten zehn Jahre in der Rechtsprechung und Politik des Bundes neu zu definieren;
2. die Notwendigkeit, die Konzepte der Gleichstellung von und der Diskriminierung aufgrund von sozialem und biologischem Geschlecht in ihrer derzeitigen Verwendung in amtlichen Mitteilungen und Texten des Bundes zu aktualisieren, wobei insbesondere die italienischen und französischen Übersetzungen des deutschen Ausdrucks "Geschlecht" und des englischen Begriffs "Gender" zu berücksichtigen sind.
Begründung
Im letzten Jahrzehnt wurde in der Politik, Rechtsprechung, Forschung, aber auch in der Zivilgesellschaft einer genderreflektierten Perspektive zunehmend Bedeutung beigemessen. Die Verwendung und Bedeutung von Begriffen wie "biologisches Geschlecht" und "soziales Geschlecht" entwickeln sich rasch und stimmen nicht immer zeitlich und inhaltlich mit den jüngsten politischen Entscheidungen auf Bundesebene überein. Dadurch wird nicht selten an der Bedeutung politischer oder sogar rechtlicher Entscheidungen und Interventionen gezweifelt.
Das zeigt sich insbesondere im Italienischen an den Begriffen "sesso" (biologisches Geschlecht) und "genere" (soziales Geschlecht) sowie im Französischen an "sexe" und "genre", vor allem da im Deutschen für beide Fälle oft ein einziger Begriff, nämlich "das Geschlecht", verwendet wird.
Die Forschung, das internationale Recht und die Verpflichtungen der Schweiz im Bereich der Gleichstellung und der Nichtdiskriminierung betonen seit Langem, wie wichtig es ist, den Begriff des sozialen Geschlechts und damit alle soziokulturellen Aspekte in Bezug auf gesellschaftliche Gruppen von Frauen und Männern zu berücksichtigen. Neuerdings drängen auch die Vereinten Nationen und der Europarat darauf, diese Geschlechterperspektive (Gleichstellung der Geschlechter, Gender Responsive Budgeting, Gender Mainstreaming) zu nutzen, um eine gemeinsame globale Vision zu ermöglichen, die biologische und morphologische Aspekte im Zusammenhang mit dem einer Person zugewiesenen biologischen Geschlecht einschliesst und sogar noch umfassender ist.
Gleichzeitig belegen Analysen der jüngsten Rechtsprechung des Bundes zur Geschlechtergleichstellung und zu den Auswirkungen internationaler Verpflichtungen, die auch von der Schweiz eingegangen wurden, unterschiedliche rechtliche Auslegungen des Konzepts der Diskriminierung aufgrund des biologischen und sozialen Geschlechts. Zahlreiche rechtliche Abklärungen, unter anderem von Professorin Karine Lempen (in Repenser la discrimination "à raison du sexe" au sens de la loi fédérale sur l'égalité à la lumière de la CEDEF aus dem Jahr 2021), weisen auf erhebliche Bedeutungsunterschiede in den verfassungsrechtlichen Grundsätzen und dem Gleichstellungsgesetz hin, die nicht immer den jüngsten bundespolitischen Entscheidungen und insbesondere der Istanbul-Konvention und dem Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau (CEDAW) entsprechen. Es ist notwendig, die verschiedenen Fragen im Zusammenhang mit der Diskriminierung aufgrund des biologischen Geschlechts, der Geschlechtsidentität, der sexuellen Orientierung, des Geschlechtsausdrucks und der Intergeschlechtlichkeit eingehend zu untersuchen.
Um den Fortschritt bei der rechtlichen und tatsächlichen Gleichstellung richtig zu fördern, ist es wichtig, für Kohärenz und Klarheit bei solchen grundlegenden Konzepten zu sorgen, damit Politik und Gesellschaft auch entsprechend diskutieren und reagieren können.
Antrag des Bundesrates
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
Stellungnahme des Bundesrates
Der Bundesrat ist sich der Tatsache bewusst, dass in vielen Bestimmungen des Bundesrechts die Begriffe "Mann" und "Frau" oder "Geschlecht" verwendet werden (bspw. in Art. 8 Abs. 2 und 3 BV; SR 101). Eine allgemeine Neudefinition des Begriffs "Geschlecht" oder eine Aktualisierung der Konzepte der Gleichheit und der Diskriminierung aufgrund des Geschlechts ist nach Ansicht des Bundesrates hingegen weder notwendig noch sinnvoll. Ein Bericht über die von der Postulantin aufgeworfenen Fragen bringt keinen Mehrwert, da entsprechende Diskussionen zunächst von der Wissenschaft und schliesslich auch in der Gesellschaft geführt werden müssen, bevor sie allenfalls Eingang in das geltende Recht finden.
In den letzten Jahren wurden aufgrund der Diskussionen in der Gesellschaft bereits Anliegen, die mit dem Geschlecht zu tun haben, ins geltende Recht aufgenommen, so beispielsweise die erleichterte Änderung des Geschlechts im Zivilstandsregister. Der Bundesrat erarbeitet derzeit zudem einen Bericht in Erfüllung der Postulate 17.4121 Arslan "Drittes Geschlecht im Personenstandsregister" und 17.4185 Ruiz "Einführung einer dritten Geschlechtsidentität. Folgen für die Rechtsordnung und für Infostar". Dieser Bericht wird voraussichtlich im Herbst 2022 vorliegen.
Es ist festzuhalten, dass die Förderung der Gleichstellung der Geschlechter und die Beseitigung von Diskriminierungen aufgrund des Geschlechts selbstverständlich auch für den Bundesrat eine anhaltende Priorität darstellen. Deshalb sieht er in der Gleichstellungsstrategie 2030 im Handlungsfeld "Diskriminierung" als Ziel vor, dass im Bundesrecht keine geschlechterdiskriminierenden Regelungen mehr existieren. Zu diesem Zweck führte der Bundesrat eine Analyse zu den bestehenden rechtlichen Ungleichbehandlungen von Frauen und Männern im Bundesrecht durch (vgl. Bericht des Bundesrates vom 10. Dezember 2021 über die direkte Ungleichbehandlung von Frauen und Männern im Bundesrecht, in Erfüllung des Postulats 19.4092 Caroni "Rechtliche Ungleichbehandlung von Frauen und Männern im Bundesrecht").
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.