22.3725 · Postulat · 2022-06-16
Departement des Innern
Erledigt
Wortlaut
Der Bundesrat wird beauftragt Alternativen zur Isofluran-Betäubung von Ferkeln zu prüfen und praxistaugliche Alternativen vorzuschlagen.
Begründung
Seit 2009 gilt in der Schweiz für die Kastration männlicher Ferkel die Schmerzausschaltungspflicht. Heute stehen drei praxistaugliche Methoden zur Verhinderung von geruchbelastetem Schweinefleisch zur Verfügung: die chirurgische Kastration unter Allgemeinnarkose, die Immunokastration gegen den Ebergeruch und die Jungebermast. Alle drei Methoden genügen den Ansprüchen des Gesetzgebers, der wirtschaftlichen Tragbarkeit und der Sicherung der hohen Qualität des Schweinefleisches.
In der Schweiz hat sich die chirurgische Kastration durchgesetzt. Rund 98 Prozent der männlichen Ferkel werden heute mit der technisch anspruchsvollsten Methode, der Schmerzausschaltung mittels Isofluran und einem geeigneten Schmerzmittel, kastriert. Die sehr kostspieligen Geräte, die für die Inhalationsnarkose genutzt werden, sind jetzt etwa 12 Jahre alt und erreichen das Ende ihres Life-Cycles. Sie müssen in den nächsten Jahren ersetzt werden. Eine Evaluation der Isofluran-Kastration drängt sich deshalb auf.
Die Isofluran-Kastration ist aus folgenden Gründen problematisch:
1. Tierhalter klagen über Kopfschmerzen. Räume, in denen Isofluran eingesetzt wird, müssten darum mit einem aktiven Abzug ausgerüstet sein.
2. Gemäss einer Studie der Vetsuisse-Fakultät der Universität Zürich 2013 waren gegen 15 Prozent der unter Isofluran durch fachkundige Tierhalterinnen und Tierhalter kastrierten Ferkel ungenügend betäubt.
3. Isofluran ist als Treibhausgas rund 500 mal stärker klimawirksam als CO2 und ist für die Zerstörung der Ozonschicht mitverantwortlich. Bei der Kastration der 1,3 Millionen Ferkel unter Isofluran-Narkose werden jährlich rund 1.95 Tonnen Isofluran freigesetzt.
Als Alternative ist die Immunokastration zu prüfen. Sie ist für die Ferkel die schonendste Methode: ohne chirurgischen Eingriff, ohne Anästhesie, ohne Wundheilung. Die Immunokastration wird von der Fleischbranche als "Impfung" wegen der angeblich fehlenden Akzeptanz bei den Konsumentinnen und Konsumentenen abgelehnt.
Da die Methode mit dem Wirkstoff "Improvac" sehr zuverlässig ist, keine Rückstände entstehen und auch keine Absetzfristen vor der Schlachtung einzuhalten sind, ist sie als Alternative zu prüfen. In Belgien wird Improvac bereits im grossen Stil angewendet.
Zudem sollten auch alternative Anästhetika geprüft werden.
Antrag des Bundesrates
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
Stellungnahme des Bundesrates
Die Probleme, die durch die Narkose von Ferkeln vor der Kastration entstehen, sind bekannt und dokumentiert. Aus diesem Grund haben das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) und die kantonalen Veterinärdienste gemeinsam mit allen involvierten Organisation seit 2019 Massnahmen zur Optimierung der Isofluranmethode erarbeitet und laufend umgesetzt. Es sind dies Sensibilisierungskampagnen (blv.admin.ch > Tiere > Tierschutz > Nutztierhaltung > Schweine > Eingriffe > schmerzfreie Ferkelkastration), Stallmerkblätter, regelmässige Wartung der Narkosegeräte, Betriebsbesuch der Bestandestierärztinnen und -tierärzte im Rahmen der Tierarzneimittelkontrolle während der Kastration sowie Weiterbildung der kantonalen Vollzugsorgane.
Alternative Betäubungsmethoden lösen die Hauptprobleme, die mit einer chirurgischen Kastration einhergehen, aus Sicht des Tierwohls nicht. Sie haben aber zusätzliche Nachteile: Die Injektions-Narkose darf nur durch Tierärztinnen und Tierärzte durchgeführt werden, verlängert die Aufwachphase und führt zu höheren Ferkelverlusten im Vergleich zur Isofluranmethode, die mit einer Maske verabreicht wird. Die Lokalanästhesie ist ähnlich schmerzhaft wie die Kastration ohne Anästhesie, verhindert die Schmerzausschaltung jedoch nicht zuverlässig und ist aus Tierschutzgründen abzulehnen.
Mit einem "Impfstoff" wie dem im Postulat erwähnten Improvac existiert eine praxistaugliche, in vielen Ländern bereits angewendete und in der Schweiz zugelassene Methode. Diese reduziert die Produktion von Geschlechtshormonen und verhindert dadurch die Entwicklung des für den Fleischkonsum störenden "Ebergeruchs". Sie schneidet im Hinblick auf das Tierwohl und die Wirtschaftlichkeit am besten ab. Allerdings wird diese Methode vom Handel nicht akzeptiert, weil befürchtet wird, dass die Konsumentinnen und Konsumenten Fleisch von so behandelten Tieren nicht kaufen. Für die Kundschaft besteht jedoch keinerlei gesundheitliches Risiko.
Die Möglichkeiten zur Verbesserung der Isoflurannarkose sind erarbeitet, umgesetzt und ausgeschöpft. Mit dem Impfstoff existiert eine aus Sicht Tierwohl, Wirtschaftlichkeit und Umweltverträglichkeit geeignete Alternativmethode. Ein Bericht vermag keine neuen Elemente beizutragen.
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.