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22.3737 · Postulat · 2022-06-16

Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt einen Bericht zu erstellen, der den momentanen Zugang zur Weiterbildung für über Sechzigjährige in den verschiedenen Kantonen aufzeigt. Der Bericht wird aufzeigen, welche gesetzlichen Grundlagen geschaffen werden sollen, um die Unterstützung des Bundes durch Finanzhilfen zu verbessern und das Konzept des lebenslangen Lernens (LLL) in der schweizerischen Alterspolitik zu verankern.

Begründung

Aufgrund einer extrem tiefen Geburtenziffer ist der Anteil alternder Personen in der Schweiz sehr hoch. Unsere Seniorinnen und Senioren müssen voll und ganz in eine Gesellschaft integriert werden, die zunehmend digitalisiert ist und in den Bereichen Klima und Energie vor vielen Herausforderungen steht. Vor diesem Hintergrund ist es wichtig, die Unterstützung älterer Erwachsener im Bereich der Bildung und die Anwendung des Konzepts des lebenslangen Lernens für Rentnerinnen und Rentner zu überdenken. Mit dem Erwerb und der Verbesserung von kultureller Bildung und Allgemeinbildung in jeglichem Alter steigen Autonomie und Unabhängigkeit der Menschen, da sie Entscheidungen mit dem nötigen Hintergrund treffen und sich an die Veränderungen in unserer Gesellschaft anpassen können. Das Konzept des lebenslangen Lernens wurde zwar in das Bundesgesetz über die Weiterbildung integriert, für Menschen ab sechzig Jahren scheint es aber nicht genügend Vorteile zu bringen, auch wenn diese Gruppe 20 Prozent der Bevölkerung ausmacht.

In seiner Antwort auf die Interpellation 21.4023 anerkennt der Bundesrat die positiven Auswirkungen der Weiterbildung auf die psychischen und physischen Fähigkeiten sowie die allgemeine Gesundheit älterer Menschen. Er will den Erwerb und Erhalt von Grundkompetenzen fördern, die für eine vollumfängliche Teilnahme älterer Menschen am gesellschaftlichen Leben unabdingbar sind. Hierfür sei jedoch in erster Linie Eigenverantwortung angesagt. Der Bericht sollte somit folgende Fragen beantworten:

1. Wird das Weiterbildungsangebot für Seniorinnen und Senioren den steigenden Anforderungen auf dem Gebiet gerecht, insbesondere vor dem Hintergrund der Digitalisierung der Gesellschaft?

2. Werden Pro Senectute genügend finanzielle Mittel gewährt?

3. Die Bevölkerung altert im Moment immer schneller. Ist der Zugang zu den unterschiedlichen Organisationen (zum Beispiel Schweizerischer Verband der Seniorenuniversitäten), die über Sechzigjährigen Bildung ermöglichen, gewährleistet?

4. Kann mit den Leistungsverträgen und Finanzhilfen des Bundes der Nachfrage auf dem Gebiet entsprochen werden?

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.

Stellungnahme des Bundesrates

Wie in der Antwort auf die Interpellation Python 21.4023 dargelegt, unterstützt der Bundesrat das Konzept des "lebenslangen Lernens", welches auch die Weiterbildung von älteren Menschen einschliesst. Im Sinne des sozialen Zusammenhalts und der sozialen Integration sind Fördermöglichkeiten wichtig, sowohl für das Wohlbefinden älterer Menschen als auch hinsichtlich ihrer Fähigkeit, sich weiterhin für das gemeinschaftliche Leben zu engagieren.

Artikel 5 des Bundesgesetzes über die Weiterbildung (WeBiG, SR 419.1) sieht das Subsidiaritätsprinzip vor; die Verantwortung für die Weiterbildung liegt grundsätzlich beim Individuum. Darüber hinaus sorgen Bund und Kantone für gute Rahmenbedingungen. So verfügt der Bund über verschiedene Förderinstrumente, wie etwa das WeBiG, das Bundesgesetz über die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHVG, SR 831.10) oder auch das Kulturförderungsgesetz (KFG; SR 442.1).

Das Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) unterstützt den Verband der Schweizerischen Volkshochschulen VSV mittels einer Leistungsvereinbarung im Sinne von Artikel 12 WeBiG. In diesem Rahmen ist auch die Studie "Bildungs- und Lernbedürfnisse im Alter" (www.uni-3.ch) entstanden. Zudem wurde ein Pilotprojekt durchgeführt, um neue Weiterbildungsformen für Menschen über 65 bzw. über 80 Jahren zu finden. Ältere Menschen profitieren auch von den Massnahmen des SBFI für Erwachsene zum Erwerb von Grundkompetenzen. Artikel 101bis AHVG sieht vor, dass das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) Subventionsverträge für die Dauer von maximal vier Jahren mit Organisationen der Altershilfe abschliessen kann. In diesem Rahmen erhält beispielsweise Pro Senectute Schweiz zurzeit jährlich 54 Millionen Franken. Davon fliessen rund 5,1 Millionen Franken in ein breites Kursangebot für ältere Menschen. 2021 führte Pro Senectute rund 200 000 Kursstunden durch. Die Mittel können auch für Studien eingesetzt werden; ein Beispiel ist die Studie "Digitale Senioren 2020". Das BSV wird bis Ende 2024 in einer externen Evaluation prüfen lassen, inwiefern die ausbezahlten Finanzhilfen gemäss Artikel 101bis AHVG angemessen sind und ob sie den aktuellen Bedürfnissen entsprechen. Ausgehend davon wird der Bundesrat den maximalen Umfang der Finanzhilfen für den Zeitraum 2026-2029 festlegen. Das Bundesamt für Kultur seinerseits unterstützt Projekte zur Förderung der kulturellen Beteiligung aller Altersgruppen, inklusive älterer Menschen.

Bei der Erarbeitung seiner Strategien richtet der Bund die Förderung auf die gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Bedürfnisse aus. Die Subventionsverträge sind befristet, können also bei der Erneuerung an neue Bedürfnisse angepasst werden, namentlich an diejenigen älterer Menschen. Auf Basis der bestehenden Gesetzesgrundlagen stehen entsprechende Förderinstrumente zur Verfügung und werden auch breit eingesetzt. Ein Bericht brächte keine zusätzlichen Informationen.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.