Beteiligung schweizerischer Finanzdienstleister an den schweren Menschenrechtsverletzungen in Xinjiang
22.3741 · Interpellation · 2022-06-16
Finanzdepartement
Erledigt
Wortlaut
In den letzten Jahren wuchs das Interesse des Schweizer Finanzsektors an China stetig. Gleichzeitig haben Recherchen von Menschenrechtsorganisationen gezeigt, dass Schweizer Finanzinstitute chinesische Unternehmen finanzierten, die in die massiven Menschenrechtsverletzungen in Xinjiang verwickelt sind. Die Untersuchungen von Hong Kong Watch beispielsweise kommen zum Schluss, dass die beiden Schweizer Grossbanken UBS und Credit Suisse chinesische Unternehmen wie Hikvision, Dahua Technology und iFlytek finanziert haben (Quelle: The Swiss Connection: How UBS & Credit Suisse's in China are undermining ESG & human rights Hong Kong Watch).
Im März 2017 knüpften die Finanzbranche und die Finanzbehörden der Schweiz in Peking die ersten Kontakte mit der entsprechenden Branche und den entsprechenden Behörden in China. Die Kontakte wurden im März und im Dezember vergangenen Jahres fortgeführt. Der Bundesrat hat in der Medienmitteilung vom 3. März 2021 gesagt: "Parallel zum bestehenden Freihandelsabkommen sollen auch die Finanzmarktbeziehungen der beiden Länder weiter intensiviert werden." Deshalb bitte ich den Bundesrat um Antwort auf folgende Fragen:
- Was erwartet der Bundesrat von den Schweizer Finanzunternehmen, die Geschäftsbeziehungen mit an den Menschenrechtsverletzungen in Xinjang beteiligten Unternehmen der Volksrepublik China unterhalten?
- Hat er Vorkehrungen getroffen, um sicherzustellen, dass die Schweizer Unternehmen nicht von den Menschenrechtsverletzungen profitieren können?
- Werden die Menschenrechte in den Gesprächen mit Peking über den Finanzmarkt thematisiert? Sind weitere Treffen der beiden Länder zu Finanzmarktthemen für das Jahr 2022 geplant?
- Ist der Bundesrat bereit, den Einsatz von Kontrollmechanismen zu prüfen, die sicherstellen, dass Schweizer Unternehmen nicht mehr von den Verstössen gegen die Menschenrechte der uigurischen und aller anderen Minderheiten Chinas profitieren können?
Stellungnahme des Bundesrates
Fragen 1 und 2: Der Bundesrat hat sich in den vergangenen Jahren mehrfach zur Thematik Wirtschaft und Menschenrechte mit Bezug auf Xinjiang geäussert, so beispielsweise in seinen Stellungnahmen zum Postulat 21.3199 und zur Motion 21.3871. Der Bundesrat erklärte dabei, dass er erwartet, dass Unternehmen, die in der Schweiz ansässig oder tätig sind, bei ihrer gesamten Tätigkeit im In- und Ausland die international anerkannten Standards und Leitlinien der verantwortungsvollen Unternehmensführung, wie die OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen und UNO-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte, einhalten. Für den Bundesrat sind optimale Rahmenbedingen zentral, welche die internationale Wettbewerbsfähigkeit des Schweizer Finanzplatzes begünstigen. Hierbei erachtet er es als wichtig, dass der Finanzplatz auch im Bereich der Nachhaltigkeit durch hohe Glaubwürdigkeit überzeugen kann. Dies gilt insbesondere bei der Kommunikation, Beratung und Transparenz bezüglich der nachhaltigen Eigenschaften von Finanzprodukten.
Frage 3: Zwischen den für den Finanzmarkt zuständigen Behörden werden neben technischen Fragen auch marktpolitische Aspekte der Rahmenbedingungen wie z.B. offene Kapitalmärkte, die Umsetzung internationaler Standards oder nachhaltige Finanzen besprochen. Am 6. Juli 2022 fand ein Treffen der Arbeitsgruppe Finanzmarktkooperation Schweiz - China unter der Leitung des SIF, der chinesischen Zentralbank, dem chinesischen Finanzministerium sowie den chinesischen Aufsichtsbehörden statt. Möglich oder geplant aber ohne vereinbartes Datum sind für 2022 eine weitere Runde des Finanzdialogs mit der chinesischen Zentralbank, der seit 2013 besteht, sowie weitere Runden des erwähnten Arbeitsgruppentreffens. Eine Delegationsreise mit Vertretern der Branche auf Stufe Finanzminister ist in einem zweijährigen Rhythmus vorgesehen, die letzte konnte 2019 stattfinden.
Frage 4: In der Schweiz ist eine Pflicht zur nichtfinanziellen Berichterstattung in den Themenbereichen Umwelt, Soziales, Arbeitnehmerbelange, Menschenrechte und Korruptionsbekämpfung, einschliesslich Sorgfaltsprüfung in den Bereichen Konfliktmineralien und Kinderarbeit, per Januar 2022 in Kraft getreten, welche auch für Finanzinstitute gilt. Das WBF/SECO und EDA unterstützen die Unternehmen zudem bei der Umsetzung der Sorgfaltsprüfungsverfahren mit den beiden Aktionsplänen 2020-2023 zur gesellschaftlichen Verantwortung der Unternehmen (CSR) und zu Wirtschaft und Menschenrechten (NAP). Der Bundesrat verfolgt die Entwicklungen laufend und setzt dabei unterstützende Massnahmen für den Privatsektor gezielt ein.
Für Finanzinstitute gelten die üblichen aufsichtsrechtlichen Organisationsvorschriften. Diese verlangen namentlich, dass Finanzinstitute sämtliche Risiken im Zusammenhang mit der Geschäftstätigkeit, einschliesslich Rechts- und Reputationsrisiken, angemessen identifizieren, messen, steuern und überwachen, sowie für wirksame interne Kontrollen sorgen. Das Geldwäschereigesetz verpflichtet die unterstellten Finanzinstitute zudem, die wirtschaftlichen Hintergründe und den Zweck einer Transaktion oder Geschäftsbeziehung abzuklären. Bei Verdacht, dass Vermögenswerte aus einem Verbrechen stammen, müssen die unterstellten Finanzinstitute der Meldestelle für Geldwäscherei Meldung erstatten.
Antwort des Bundesrates.