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22.3742 · Interpellation · 2022-06-16

Departement für auswärtige Angelegenheiten

Erledigt

Wortlaut

Am 19. Oktober 2021 hat das israelische Verteidigungsministerium sechs palästinensische Nichtregierungsorganisationen gestützt auf das Anti-Terror-Gesetz von 2016 als terroristische Organisationen eingestuft. Es handelt sich dabei um die Organisationen Addameer, al-Haq, Defense for Children Palestine, Union of Agricultural Work Committees, Bisan Center for Research and Development und Union of Palestinian Women Committees. Am 3. November wurde die Einstufung durch einen Militärbefehl in das in den besetzten palästinensischen Gebieten geltende Militärrecht integriert.

Dieser Entscheid führt dazu, dass die sechs Organisationen, die für ihre humanitäre Arbeit und die Verteidigung der Menschenrechte international anerkannt sind, heute möglicherweise handlungsunfähig sind. Einige von ihnen informieren über Menschenrechtsverletzungen zuhanden des Anklägers am Internationalen Strafgerichtshof, und alle sind seit Langem Partner der UNO, von internationalen Organisationen und von Drittländern; die Schweiz ist eines davon.

Die UNO-Hochkommissarin für Menschenrechte hat den Entscheid als Massnahme zur Untergrabung und Einschränkung der Verteidiger der Menschenrechte und der zivilgesellschaftlichen Organisationen bezeichnet, welche für die Rechte der Palästinenserinnen und Palästinenser einstehen.

Bis heute haben die israelischen Behörden trotz wiederholter Anfragen internationaler und nationaler Behörden keine Beweise für die Anschuldigungen gegen die sechs NGOs geliefert. Am 7. März hat der Bundesrat erklärt, dass die Schweiz auf ihre Anfragen in dieser Sache noch keine Antworten erhalten habe.

Wenn man diese für die betroffenen NGOs kritische Situation berücksichtigt und mit Blick auf die Stabilität der Region stelle ich folgende Fragen:

- Wie beurteilt der Bundesrat die Folgen des israelischen Entscheids?

- Gemäss der Strategie des Bundesrats zur internationalen Zusammenarbeit und der MENA-Strategie 2021-2024 ist eine starke und gut organisierte Zivilgesellschaft für eine wirksame Verteidigung der Menschenrechte zentral. Ist der Bundesrat daher bereit, die der palästinensischen Zivilgesellschaft auferlegten Einschränkungen offiziell in Frage zu stellen und von den israelischen Behörden zu verlangen, dass sie ihren kürzlich getroffenen Entscheid rückgängig machen?

- Prüft der Bundesrat angesichts der Folgen des Entscheids der israelischen Regierung zur Finanzierung der NGOs seinerseits die Möglichkeit, die Unterstützung dieser Einrichtungen zu erhöhen, damit sie ihrer Arbeit nachgehen können?

Stellungnahme des Bundesrates

1.-2. Punkt: Die Schweiz verfolgt die Repressalien gegen die Zivilgesellschaft und die Einschränkung der Meinungsäusserungsfreiheit durch alle Parteien mit Besorgnis. Eine aktive Zivilgesellschaft leistet einen wichtigen Beitrag zur Verteidigung der Menschenrechte in schwierigen Kontexten wie dem Nahen Osten. Der Bund finanziert keine dieser sechs NGO, aber er verfolgt die Auswirkungen des Entscheids auf die gesamte Zivilgesellschaft. Das EDA hat die israelischen Behörden bilateral auf dieses Thema angesprochen. Es hat zur Kenntnis genommen, dass die Geber die sechs NGO weiterhin unterstützen werden.

3. Punkt: Das EDA analysiert seine bestehenden Partnerschaften regelmässig und prüft die Möglichkeit neuer Partnerschaften. Die Grundsätze für die Auswahl der NGO im Nahen Osten müssen auch künftig bei jeder Zusammenarbeit beachtet werden: 1) Übereinstimmung mit den Werten der Schweizer Aussenpolitik, 2) Beitrag zu den Zielen der Schweiz im Nahen Osten, 3) Achtung des Völkerrechts, 4) Distanzierung von Terrorismus, Gewalt und Hass, 5) Professionalität, Wirksamkeit und Ergebnisse.

Antwort des Bundesrates.