22.3760 · Interpellation · 2022-06-16
Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport
Erledigt
Wortlaut
Das Sicherheitsfunknetz Polycom ist am Ende seiner Lebensdauer und wird in den nächsten Jahren abgelöst werden müssen. Die Ablösung durch ein neues mobiles Sicherheitsnetz (MSK) ist einigermassen dringlich, da Polycom zunehmend instabil ist. Die Erstellung dieses neuen Mobilfunknetzes ist nötig, da insbesondere bei Grosseinsätzen eine breitbandige Kommunikation wichtig ist, die den Einsatzkräften vor Ort einen Zugriff auf einsatzrelevante Daten bietet; das muss auch bei einer Überlastung des privaten Mobilfunknetzes funktionieren.
Ich bitte den Bundesrat in diesem Kontext um die Beantwortung folgender Fragen:
1. 2020 hat der Bundesrat ein Pilotprojekt ermöglicht. Was sind die Lehren aus dem Pilotprojekt?
2. Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz (BABS) hat kommuniziert, dass die Auftragslage für die Durchführung des Projekts MSK unklar sei. Ist der Bundesrat der Ansicht, dass es eine Bundesaufgabe ist, die Erstellung des mobile Sicherheitsfunknetz anzuführen? Falls nicht, wer soll diese wichtige Aufgabe erfüllen?
3. Das BABS hat kommuniziert, dass die Ressourcen für ein solches Projekt nicht vorhanden seien. Wie viele Personen (%) sind zurzeit innerhalb des BABS mit der Vorbereitung des Projekts MSK betraut?
4. Ist der Bundesrat der Ansicht, dass das VBS dem BABS genügend Ressourcen zur Verfügung stellt, um das Projekt vorzubereiten?
5. Es werden von vielen Seiten Zweifel geäussert, ob das BABS über die nötigen Ressourcen verfügt, ein Milliarden-Projekt in dieser Komplexität zu leiten. Zieht dies der Bundesrat in seine Erwägungen mit ein und prüft er allenfalls auch die Übertragung der Führung an eine andere Stelle, bspw. im BAKOM?
6. Kann der Zeitplan eingehalten werden, dass das Projekt im Jahr 2024 oder 2025 dem Parlament vorgelegt wird?
Stellungnahme des Bundesrates
1. Die Pilotprojekte in den beteiligten Kantonen sind noch nicht alle abgeschlossen. Deshalb können zum jetzigen Zeitpunkt keine endgültigen Lehren gezogen werden. Die Gesamtresultate werden dem Bundesrat in einem Bericht des Bundesamts für Bevölkerungsschutz (BABS) mit Unterstützung von Polizeitechnik und -informatik (PTI) Schweiz zusammen mit einem Antrag für das weitere Vorgehen bis spätestens Ende 2023 unterbreitet.
2. Das totalrevidierte Bundesgesetz über den Bevölkerungsschutz und den Zivilschutz vom 20. Dezember 2019 (BZG; SR 520.1) schafft grundsätzlich die rechtlichen Grundlagen, damit Bund und Kantone gemeinsam ein breitbandiges Sicherheitskommunikationssystem für die interkantonale und organisationsübergreifende Zusammenarbeit der Behörden und Organisationen für Rettung und Sicherheit sowie Dritter errichten und betreiben können (vgl. Art. 20 Absatz 1 des BZG). Dieser Artikel regelt auch die Zuständigkeiten von Bund und Kantonen für ein solches System, wobei die Governance neben architektonischen und betrieblichen Überlegungen im Rahmen des Berichtes auf Grund der Erfahrungen mit Polycom ebenfalls geprüft und nötigenfalls angepasst werden muss.
3. In der oben beschriebenen Phase (Begleitung der Pilotprojekte und Erstellung eines Berichts bzw. Antrags an den Bundesrat) ist MSK gemäss HERMES noch kein Projekt. Es werden deshalb bestehende interne Ressourcen des BABS von total 0.8 FTE eingesetzt. Diese Ressourcen reichen für die Verfassung des Berichtes mit Unterstützung von PTI Schweiz. Für ein allfälliges Projekt MSK, über das der Bundesrat zu befinden haben wird, reichen diese Ressourcen nicht. Diese werden vom Bundesrat bzw. Parlament zusammen mit den notwendigen finanziellen Mitteln zur Verfügung gestellt werden müssen.
4. und 5. Die Fragen der Ressourcen, Zuständigkeiten und Federführung werden im erwähnten Bericht bzw. Antrag an den Bundesrat geklärt.
6. Aus heutiger Sicht könnte der Bundesrat dem Parlament bis spätestens 2025 eine Botschaft zum Projekt vorlegen.
Antwort des Bundesrates.