22.3770 · Motion · 2022-06-16
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Erledigt
Wortlaut
Der Bundesrat wird beauftragt, die nötigen gesetzlichen Grundlagen zu schaffen, damit die Anzahl von Wölfen in der Schweiz deutlich reduziert werden kann. Insbesondere sollten, in Verbindung mit nicht schützbaren Alpen, Gebiete eingerichtet werden, die für Wölfe unzugänglich sein müssen.
Begründung
Jahrelang wurde die Ausbreitung des Wolfes von den Behörden unterschätzt und von Umweltschutzkreisen sowie neunmalklugen städtischen Tierschützerinnen und -schützern hochgejubelt.
Die Natur des Wolfes wurde fahrlässig vergessen, nämlich dass er ein Raubtier ist, dessen Anwesenheit nicht mit der Weidewirtschaft vereinbar ist. Dies gilt insbesondere, wenn Alpen und Weiden in den meisten Fällen (70 %) nicht schützbar sind, wie im Tessin.
Heute ist der Wolf nicht mehr vom Aussterben bedroht, daher wird er in der internationalen Roten Liste gefährdeter Arten als LC (Least Concern, nicht gefährdet) eingestuft. Die Berglandwirtschaft (und nicht nur diese) hingegen ist wegen des Wolfes stark gefährdet.
Wenn nicht eingegriffen wird, wird dieses Raubtier, das sich von Menschen immer weniger einschüchtern lässt, auch für Haustiere und Kinder wieder zu einer Gefahr.
Der seit der Berner Konvention von 1979 geltende gesetzliche Rahmen auf Bundesebene ist nicht mehr zeitgemäss angesichts der tiefgreifend veränderten Realität, in der die Zahl der Wölfe in der Schweiz von Jahr zu Jahr massiv zunimmt. Auch die Kosten - Entschädigungen für betroffene Landwirtinnen und Landwirte, Subventionen für Schutzmassnahmen usw. - und der damit verbundene bürokratische Aufwand sind durch die Zunahme der Raubtiere völlig unverhältnismässig geworden.
Vielsagend ist auch, was mit der Bewilligung zum Abschuss des Wolfes geschah, der für die vielen Tierrisse in Cerentino verantwortlich war: Da es sich um zwei Tiere handelt, die in einem Rudel leben, musste die kantonale Abschussbewilligung als unvereinbar mit dem Bundesrecht aufgehoben werden. Solche absurden Situationen sind inakzeptabel.
Schliesslich ist festzustellen, dass die Mehrheit des Nationalrats heute (16.06.2022) mit der Ablehnung der parlamentarischen Initiative Grin dagegen ist, dass die Zuständigkeit für das Wolfsmanagement an die Kantone übertragen wird. Umso dringlicher ist es, den gesetzlichen Rahmen auf Bundesebene rasch und grundlegend zu ändern.
Die Resolution der 77. kantonalen Landwirtschaftskammer (Tessin) vom 28. Mai ist ein Hilferuf, der nicht länger ignoriert werden kann.
Antrag des Bundesrates
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
Stellungnahme des Bundesrates
Die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Ständerates hat im Rahmen der Umsetzung der Parlamentarischen Initiative 21.502 am 24. Juni 2022 einen Entwurf für die Teilrevision des Jagdgesetzes verabschiedet. Nach der Debatte im Ständerat wird der Nationalrat die Gelegenheit erhalten, die Vorlage zu beraten. Die Anliegen der Motion können in diesen Prozess eingebracht werden.
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.