Ausgleich der steigenden Brennstoffkosten durch Rückverteilung der höheren Mehrwertsteuereinnahmen direkt an die Bevölkerung über die Verbilligung von Krankenkassenprämien
22.3771 · Motion · 2022-06-16
Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung
Erledigt
Wortlaut
Seit dem letzten Jahr steigen die Kosten für Brennstoffe zur Gebäudebeheizung an, woraus höhere Mehrwertsteuereinnahmen resultieren. Der Bundesrat wird beauftragt, einen Gesetzesentwurf vorzulegen, um diese höheren Mehrwertsteuereinnahmen an die Bevölkerung rückzuverteilen, indem die Verbilligung von Krankenkassenprämien finanziert wird.
Begründung
Die seit 2021 steigenden Kosten für die fossilen Energieträger Erdgas und Erdöl führen zu einem Anstieg der Brennstoffpreise (Heizöl) und der Treibstoffpreise (Benzin und Diesel), was sich auf die Lebenshaltungskosten auswirkt.
Diese höheren Preise haben auch höhere Einnahmen aus der Mehrwertsteuer zur Folge.
Der Anstieg der Energiekosten generiert folglich erhebliche Mehreinnahmen für den Bund. Bei rund 2,5 Millionen Leichtöl und 32 000 GWh Gas generiert der Kostenanstieg schätzungsweise rund 150 Millionen Franken Mehrwertsteuer pro Jahr.
Die erheblichen Mehreinnahmen aus der Mehrwertsteuer auf Brennstoffen (Heizöl und Erdgas), die sich durch den Kostenanstieg von 30-60 Prozent gegenüber 2019/2020 bei den fossilen Energieträgern ergeben, müssen direkt an die Bevölkerung rückverteilt werden, und zwar in Form einer Verbilligung der Krankenkassenprämien, analog zur Rückverteilung von zwei Dritteln der Erträge aus der CO2-Abgabe. Die Massnahme könnte so ausgestaltet werden, dass die Krankenkassenprämien für junge Menschen oder für Kinder verbilligt werden.
Zurzeit steigen die Lebenshaltungskosten generell, was insbesondere auf die Verteuerung der Energieträger zurückzuführen ist. Die Mehreinnahmen des Bundes müssten an die Bevölkerung zurückfliessen, damit so die Krankenkassenprämien verbilligt werden können - Prämien, die 2022 voraussichtlich erneut stark erhöht werden.
Antrag des Bundesrates
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
Stellungnahme des Bundesrates
Nach den krisenbedingten Rückgängen der internationalen Energie- und Rohstoffpreise im Jahr 2020 setzte mit der weltwirtschaftlichen Erholung von der Covid-Krise ein deutlicher Preisanstieg ein. Durch den Krieg in der Ukraine haben sich die Preise dann nochmals erhöht. Dies hat auch in der Schweiz massgeblich zum Anstieg der allgemeinen Teuerung beigetragen. Allerdings ist die Inflation verglichen mit anderen Ländern moderat. Im Juni 2022 betrug sie 3,4 Prozent, im Euroraum waren es 8,6 Prozent. Gründe hierfür sind unter anderen der vergleichsweise tiefe Ausgabenanteil der Haushalte für Energie und die energieeffiziente Wirtschaft. Aktuelle Teuerungsprognosen verschiedener Institute liegen für das Gesamtjahr 2022 bei einer Grössenordnung von gut 2,5 Prozent. Im Jahr 2023 sollte die Teuerung im Jahresdurchschnitt wieder tiefer sein. Die wirtschaftliche Erholung von der Covid-Krise sollte sich fortsetzen, wenn auch weniger dynamisch als vor dem Krieg in der Ukraine erwartet.
Die Endkundenpreise für Heizöl auf Stufe Haushalte sind seit dem Ausbruch des Ukraine-Krieges zwischen Februar und Juni 2022 um rund 50 Prozent gestiegen. Es ist jedoch kaum feststellbar, welcher Teil des Preisanstiegs direkt auf den Krieg und welcher Teil auf die allgemeinen Marktgegebenheiten zurückzuführen ist.
Bei der Mehrwertsteuer gilt es gesamtwirtschaftliche Effekte zu berücksichtigen. Es ist damit zu rechnen, dass zumindest ein Teil der Haushalte infolge der höheren Brennstoffpreise ihren Konsum in anderen Bereichen reduzieren. Dementsprechend würden die Mehrwertsteuer-Einnahmen aus diesen anderen Bereichen sinken. Wie sich die Mehreinnahmen bei der Mehrwertsteuer auf Brennstoffe auf das Total der Mehrwertsteuereinnahmen auswirken, kann deshalb nicht zuverlässig ermittelt werden.
Die heutigen zweckgebundenen Einnahmen aus der Mehrwertsteuer sind auf Verfassungsstufe geregelt (Art. 130 Abs. 3 BV; AHV und IV / Art. 130 Abs. 3bis BV Eisenbahninfrastruktur / Art. 130 Abs. 4 BV; Krankenkassen-Prämienverbilligung). Der Bundesrat kann nicht ausschliessen, dass eine zusätzliche Zweckbindung der Einnahmen gemäss Motion ebenfalls auf Verfassungsstufe zu regeln ist. Selbst wenn eine gesetzliche Grundlage ausreichen würde, ist eine zeitgerechte Umsetzung zum Ausgleich der steigenden Brennstoffkosten fraglich.
Schliesslich führt eine Rückverteilung an die gesamte Bevölkerung oder an junge Menschen und Kinder zu einer breiten Streuwirkung und kommt nicht gezielt denjenigen Haushalten zu Gute, die aufgrund der steigenden Brennstoffkosten in finanziellen Schwierigkeiten geraten.
Der Bundesrat ist sich der Herausforderungen rund um die gestiegenen Energiepreise bewusst. Er sieht gegenwärtig aber keinen Bedarf für dringende Massnahmen. Die Wirtschaft wächst und die Arbeitslosenquote ist tiefer als vor der Covid-Krise. Allerdings ist die Preisentwicklung weiterhin volatil und die weitere Entwicklung unsicher. Deshalb werden verschiedene Massnahmen vertieft geprüft, um bei Bedarf auf Handlungsmöglichkeiten zurückgreifen zu können.
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.