Welchen Beitrag liefert die Stickstoffüberschussreduktion zur Reduktion der CO2-Belastung und Auslandabhängigkeit?
22.3777 · Interpellation · 2022-06-16
Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung
Erledigt
Wortlaut
Der Bundesrat hat am 13. April 2022 das erste Verordnungspaket für sauberes Trinkwasser und eine nachhaltigere Landwirtschaft verabschiedet und festgelegt, dass der Stickstoffüberschuss der Landwirtschaft verglichen mit dem Überschuss von 2014-2016 bis 2030 um 20 Prozent reduziert werden muss.
In den Vernehmlassungsunterlagen ist dargestellt, welche Massnahme den Überschuss um wie viele Prozent reduzieren. Die Differenz bis zum Zielwert von 20 Prozent Reduktion sollten dann die Branchen beitragen, so wie es das informelle Gegenprojekt zu Trinkwasserinitiative vorsieht.
Die Überschusseinsparung hat ja einen grossen Wert, weil dadurch auch sehr viel Kunstdünger und damit die Abhängigkeit von Russland reduziert werden kann und weil dadurch viel CO2 eingespart wird.
Bei den zahlreichen Diskussionen die zurzeit geführt werden, fällt auf, dass der Überblick, welche Massnahme wie viel bringt, etwas verloren ging.
In diesem Zusammenhang stelle ich folgende Fragen:
1. Wie viel CO2 wird durch die Überschussreduktion von 20 Prozent eingespart, wenn dadurch bisher eingesetzter Kunstdünger vollständig ersetzt wird?
2. Um wie viel Prozent wird dadurch die Abhängigkeit von Dünger aus dem Ausland bzw. von Russland reduziert?
3. Sind die Reduktionsbeiträge der Massnahmen in den Vernehmlassungsunterlagen noch korrekt oder mussten diese angepasst werden? Wenn ja, was sind die aktuellen Werte?
4. Wie viel Prozente müssen die Branchen zur 20 Prozentigen Reduktion beitragen?
5. Um wie viel Prozent müsste der Überschuss reduziert werden, damit die Ökosysteme nicht mehr belastet werden und der Waldboden nicht weiter versauert und der Wald nicht weiter geschwächt wird?
Stellungnahme des Bundesrates
1. Eine Verminderung der Stickstoffverluste der Landwirtschaft trägt massgeblich zur Reduktion der Treibhausgasemissionen in der Schweiz bei. Stickstoff ist in Form von Lachgas ein stark wirksames Treibhausgas. Eine quantitative Abschätzung der in der Schweiz reduzierten Treibhausgasemissionen aufgrund der Substitution von Mineraldünger durch Hofdünger ist komplex und liegt nicht vor.
Zudem ist die Herstellung von mineralischen Stickstoff- und Phosphordüngern energieintensiv und ebenfalls mit Treibhausgasemissionen verbunden. Diese Emissionen fallen jedoch im Ausland an und werden in Anwendung des Territorialprinzips im nationalen Treibhausgasinventar nicht aufgeführt. Falls die Reduktion der Stickstoff- und Phosphorverluste von 20 Prozent durch eine Einsparung von Mineraldüngern erfolgt, führt dies zu einer Reduktion der Treibhausgasemissionen in der ausländischen Mineraldüngerproduktion in der Grössenordnung von 0,1 bis 0,2 Millionen Tonnen CO2-Äquivalenten.
2. Der Nährstoffbedarf der Schweizer Landwirtschaft wird zu einem grossen Teil durch Hofdünger gedeckt. Alle mineralischen Dünger werden dagegen importiert und decken rund 56 Prozent des Stickstoff- und rund 19 Prozent des Phosphorbedarfs ab. Von den Importdüngern stammen weniger als 10 Prozent direkt aus Russland. Dazu kommen Dünger, die aus Russland stammende Komponenten enthalten, jedoch nicht direkt aus Russland importiert werden. Würde die Reduktion der Stickstoff- und Phosphorverluste um 20 Prozent vollständig durch den Ersatz von Mineraldünger und ohne weitere Änderungen in der landwirtschaftlichen Produktion erreicht, könnte der Bedarf der Pflanzen ohne direkt aus Russland importierten Mineraldünger gedeckt werden. Die importierten Mineraldünger würden sich beim Stickstoff um rund 41 Prozent und beim Phosphor um rund 30 Prozent reduzieren.
3. Die Reduktionsbeiträge der Massnahmen des Verordnungspakets zur Umsetzung der pa. iv. 19.475 und weiteren bereits beschlossenen Massnahmen (z.B. Pflicht zur emissionsarmen Güllelagerung und -ausbringung) sind in der Vernehmlassungsunterlage vom 28. April 2021 ausgewiesen. Neueren Erkenntnissen zufolge reduziert die Abschaffung des 10 Prozent Fehlerbereichs in der Nährstoffbilanz die Stickstoffverluste um 5,3 Prozent. Somit können die Stickstoffverluste um insgesamt rund 11 Prozent reduziert werden.
4. Die pa. iv. 19.475 sieht gemäss Artikel 6a Absatz 3 des Landwirtschaftsgesetztes (LwG, SR 910.1) vor, dass die Branche zusätzliche Massnahmen zur Senkung der Nährstoffverluste ergreift. Ob die definierten Ziele erreicht werden, hängt einerseits von der Beteiligung der Landwirtschaft an den Massnahmen des Bundes und anderseits von der Wirksamkeit der von der Branche ergriffenen Massnahmen ab. Die Massnahmen der Branche müssen zur Zielerreichung bei den Stickstoffverlusten rund 9 Prozent und bei den Phosphorverlusten rund 2 Prozent und beitragen.
5. Um die Umweltziele Landwirtschaft (UZL) zu erreichen und damit die Tragfähigkeit der Ökosysteme langfristig sicherzustellen, sind die umweltrelevanten Stickstoffverluste (Ammoniak, Nitrat, Lachgas) um mindestens 30 000 Tonnen Stickstoff zu reduzieren. Dies entspricht einer Reduktion der Stickstoffverluste um 30 Prozent.
Antwort des Bundesrates.