22.3782 · Motion · 2022-06-16
Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung
Erledigt
Wortlaut
Der Bundesrat wird beauftragt, Massnahmen zur sozialen Abfederung von Preissteigerungen bei den Energiepreisen (Treib- und Brennstoffe) zu ergreifen. Durch eine temporäre "Energiezulage" im Rahmen des bestehenden Prämienverbilligungs-Systems sollen Haushalte in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen gezielt entlastet werden.
Begründung
In den letzten Wochen sind die Preise für die fossilien Energiebezüge stark gestiegen. Bei den Heizkosten sind sie aktuell ungefähr doppelt so hoch wie im langjährigen Durchschnitt und sehr volatil. Für die meisten Haushalte werden die Preissteigerungen mit der jährlichen Nebenkostenabrechnung erst in einigen Monaten oder nächstes Jahr spürbar. Problematisch, gar existenzbedrohend wird die Situation insbesondere für jene Haushalte mit tiefen Einkommen, welche bereits heute unter den hohen Mieten leiden.
In Haushalten mit einem Bruttoeinkommen von unter Fr. 4500.-- ist der Anteil an den Energiekosten schon heute etwa doppelt so hoch wie in Haushalten mit Durchschnittseinkommen. Bei einer Verdoppelung des Heizölpreises von Fr. 60.--/100 lt auf Fr. 120.--/100 lt entspricht dies in einer schlecht isolierten Vierzimmerwohnung (Heizölverbrauch etwa 2000 Litern pro Jahr) Mehrkosten von Fr. 1200.-- im Jahr. Der Gaspreis entwickelt sich analog, weshalb von den gleichen Aufschlägen ausgegangen werden muss. Auch die Treibstoffpreise steigen.
Eine "Energiezulage" für Haushalte in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen kann im Rahmen der bestehenden Prämienverbilligungssystems für die Krankenversicherung rasch umgesetzt werden. Diese gezielte Entlastung von Haushalten in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen ist sinnvoller und zielgerichteter als die generelle Verbilligung von Treib- und Brennstoffen mit dem Giesskannenprinzip. Diese Massnahmen sollen wie bei den wirtschaftlichen Covid19 Hilfen befristet erfolgen.
Antrag des Bundesrates
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
Stellungnahme des Bundesrates
Nach den krisenbedingten Rückgängen der internationalen Energie- und Rohstoffpreise im Jahr 2020 setzte mit der weltwirtschaftlichen Erholung von der Covid-Krise ein deutlicher Preisanstieg ein. Durch den Krieg in der Ukraine haben sich die Preise dann nochmals erhöht. Dies hat auch in der Schweiz massgeblich zum Anstieg der allgemeinen Teuerung beigetragen.
Allerdings ist die Inflation verglichen mit anderen Ländern moderat. Im Juni 2022 betrug sie 3,4 Prozent. Im Euroraum waren es 8,6 Prozent. Gründe hierfür sind der vergleichsweise tiefe Ausgabenanteil der Haushalte für Energie und die energieeffiziente Wirtschaft. Aktuelle Teuerungsprognosen verschiedener Institute liegen für das Gesamtjahr 2022 bei einer Grössenordnung von gut 2,5 Prozent. Im Jahr 2023 sollte die Teuerung im Jahresdurchschnitt wieder tiefer sein. Die wirtschaftliche Erholung von der Corona-Krise sollte sich fortsetzen, wenn auch weniger dynamisch als vor dem Krieg in der Ukraine erwartet.
Für einkommensschwache Haushalte besteht in der Schweiz ein umfassendes Netz der sozialen Sicherheit, welches der Teuerung Rechnung tragen kann. Der Bundesrat wird diesen Herbst über eine Anpassung der ordentlichen AHV- und IV-Renten per 1. Januar 2023 befinden. Er kann in diesem Rahmen auch bei den Ergänzungsleistungen Anpassungen vornehmen. Für die weitere soziale Abfederung von Haushalten liegt die Zuständigkeit bei Kantonen und Gemeinden.
Eine temporäre Erhöhung der Prämienverbilligungen käme zwar grundsätzlich den einkommensschwächeren Haushalten zugute; die Mittel würden aber relativ breit verteilt: Im Jahr 2020 haben rund 28 Prozent der Bevölkerung Prämienverbilligungen bezogen. Zudem ist zu beachten, dass der Bund keine Kompetenz hat, in die Prämienverbilligungssysteme der Kantone einzugreifen. Die kantonalen Systeme sind sehr unterschiedlich ausgestaltet, insbesondere in Bezug auf den Kreis der Empfängerinnen und Empfänger. Auch ist offen, ob eine solche Massnahme zeitgerecht umsetzbar wäre. Auf Bundesebene könnte das Parlament ein dringliches Bundesgesetz erlassen. Je nach Ausgestaltung der Massnahme müssten wohl viele Kantone für die Umsetzung auch ihre Gesetzgebung anpassen.
Der Bundesrat ist sich der Herausforderungen rund um die gestiegenen Energiepreise bewusst. Er sieht gegenwärtig aber keinen Bedarf für dringende Massnahmen. Die Wirtschaft wächst und die Arbeitslosenquote ist tiefer als vor der Covid-Krise. Allerdings ist die Preisentwicklung weiterhin volatil und die weitere Entwicklung unsicher. Deshalb werden momentan verschiedene Massnahmen geprüft, um bei Bedarf darauf zurückgreifen zu können. Den laufenden Arbeiten soll nicht vorgegriffen werden.
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.