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22.3786 · Interpellation · 2022-06-16

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Erledigt

Wortlaut

Die Roadmap Elektromobilität wird verstärkt und bis 2025 verlängert. Diese neue Etappe der Roadmap haben hochrangige Vertreterinnen und Vertreter der Automobil-, Elektrizitäts-, Immobilien- und Fahrzeugflottenbranche sowie von Bund, Kantonen, Städten und Gemeinden am 16. Mai 2022 in Biel/Bienne mit ihrer Unterschrift lanciert. Mit einer breiten Palette an neuen und aktualisierten Massnahmen wollen sie die neuen ambitionierten Ziele bis Ende 2025 gemeinsam erreichen.

Die Nachrüstung, das heisst das Ersetzen von Verbrennungsmotoren durch Elektromotoren in bestehenden Fahrzeugen, ist unter diesen Massnahmen nicht zu finden. Darum bitte ich den Bundesrat um Antwort auf folgende Fragen:

1. Wurde die Nachrüstung bei der Ausarbeitung der Roadmap als eine mögliche Massnahme in Betracht gezogen? Wenn ja, warum wurde sie schliesslich nicht als sinnvolle Massnahme aufgenommen?

2. Wäre die Nachrüstung angesichts der Verknappung der Rohstoffe, der damit verbundenen Kostensteigerung und entsprechend des wirtschaftlichen und ökologischen Interesses, ein Fahrzeug möglichst lange zu nutzen, nicht eine vielversprechende Lösung, die in Richtung Kreiswirtschaft geht? Wenn dies zutrifft: Sollte der Bund nicht Pilotprojekte im Bereich der Nachrüstung und/oder eine umfassenden Studie über das Potenzial der Nachrüstung in der Schweiz durchführen?

3. Frankreich hat im März 2020 einen gesetzlichen Rahmen für die Nachrüstung geschaffen: Sollte die Schweiz nicht gleichziehen?

Stellungnahme des Bundesrates

1. Die Roadmap Elektromobilität 2025 fokussiert auf die Neuzulassungen von Steckerfahrzeugen und auf eine ausreichende, kundenfreundliche und netzdienliche Ladeinfrastruktur. Der Umbau von älteren Fahrzeugen mit Verbrennungsmotor auf Elektroantrieb wurde dabei von den Akteuren nicht als Priorität gesetzt. Die aktuell über 70 Massnahmen der Roadmap wurden von den beteiligten Unternehmen, Organisationen und Verbänden erarbeitet, von einer Expertengruppe geprüft und bei Erfüllung der festgelegten Kriterien freigegeben. Die Roadmap Elektromobilität steht weiterhin Unternehmen und Organisationen offen, sich mit eigenen Massnahmen, die die Zielerreichung unterstützen, zu beteiligen.

2. Ein Grossteil der Fahrzeuge, die in der Schweiz ausser Betrieb gesetzt werden, gehen nicht direkt ins Recycling, sondern werden häufig exportiert und im Ausland weitergenutzt. Der Umbau von älteren Fahrzeugen mit Verbrennungsmotor auf Elektroantrieb (Retrofit) hat aufgrund der hohen Kosten und der aufwändigen Umrüstung nur ein geringes Marktpotenzial und wird daher auch nur einen geringen Beitrag zur Reduktion der CO2-Emissionen im Strassenverkehr leisten können. Zwar gibt es verschiedene Nischen für diese Anwendung wie beispielsweise Oldtimer, aufwändig umgebaute Spezialfahrzeuge oder bestimmte Sportwagentypen. Diese sind jedoch Fahrzeugkategorien mit i.d.R. geringen Fahrleistungen. Der Bund fokussiert deshalb mit seinen Massnahmen primär auf den Neuwagenmarkt, der eine weit höhere Auswirkung auf die künftigen CO2-Emissionen im Strassenverkehr hat.

3. Der Bundesrat verweist auf seine Stellungnahme zur Motion Storni 22.3078 "Erleichterung der Umrüstung von Gebrauchtwagen von Verbrennungs- auf Elektromotoren". Am 29. Juni 2022 hat der Bundesrat die Vernehmlassung zur Revision der Verordnung über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge (VTS; SR 741.41) eröffnet. Darin stellt er unter anderem auch gewisse Erleichterungen beim Umbau auf einen elektrischen Antrieb zur Diskussion.

Antwort des Bundesrates.

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