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Messung der durch die F-35A verursachten Lärmbelastung unter realen Bedingungen auf dem Ausweichflugplatz Sitten

22.3787 · Postulat · 2022-06-16

Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt, eine Studie zu erarbeiten über die Lärmemissionen und -immissionen, die die F-35A unter realen Bedingungen auf dem Ausweichflugplatz Sitten verursachen.

Begründung

Der Bundesrat sagt in seiner Antwort auf meine Interpellation 22.3206 "F-35. Auswirkungen auf die Lärmemissionen auf dem Flughafen Sitten?": "Die Lärmmessungen während den Testflügen in der Schweiz wurden von der EMPA in der Umgebung der Flugplätze Payerne und Meiringen beim Start, bei der Landung und beim Rollen der Flugzeuge durchgeführt. Für die anschliessend aus den Messungen berechneten Modelle ist der Ort der Messung nicht relevant, sondern nur deren Qualität. Die Modelle können damit ebenfalls zur Berechnung der Fluglärmbelastung auf den anderen Schweizer Militärflugplätzen verwendet werden."

Der Flugplatz Sitten wird als Ausweichflugplatz für Starts und Landungen sowie für "Touch and go"-Übungen" und für "Go arounds" genutzt. Er liegt in einem Tal mit topografischen Besonderheiten. Darum ist es notwendig, vor Ort die Lärmemissionen und -immissionen der F-35A für diesen Flugplatz zu messen und nicht von Modellen auszugehen, die auf Lärmmessungen auf anderen Flugplätzen gründen.

Der Mehrlärm, den ein F-35A im Vergleich zu einem F/A-18 verursacht, wirkt sich auf die Gesundheit der Bevölkerung aus und führt zu einer Abwertung der Grundstücke. Deshalb ist es wichtig, genau zu wissen, mit welchen Lärmemissionen und -immissionen auf dem Ausweichflugplatz Sitten zu rechnen ist.

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.

Stellungnahme des Bundesrates

Der Bundesrat hat am 30. Juni 2021 auf Basis einer umfassenden technischen Evaluation den Typenentscheid zu Gunsten des F-35A gefällt. Im Rahmen der Evaluation fanden Testflüge mit dem F-35A in der Schweiz statt, die durch die Eidgenössische Materialprüfungs- und Forschungsanstalt EMPA akustisch vermessen und analysiert wurden. Die Messresultate wurden mit dem aktuell von der Schweizer Luftwaffe eingesetzten F/A-18 C/D verglichen. Das VBS hat die Erkenntnisse zur Lärmbelastung im Februar 2022 in einem detaillierten Bericht veröffentlicht ("Neues Kampfflugzeug: Kurzbericht Lärmmessungen und Auswirkungsanalyse F-35A"; https://www.newsd.admin.ch/newsd/message/attachments/70104.pdf.). Daraus geht auch hervor, dass die Lärmmessungen hauptsächlich in der Umgebung des Militärflugplatzes Payerne durchgeführt wurden, da sieben von insgesamt acht Testflügen ab Payerne geflogen wurden. Die Verteilung der Messstationen wurde so gewählt, dass ein Maximum an Informationen in die anschliessenden Modellberechnungen einfliessen kann. Wie bereits in der Antwort des Bundesrates auf die Interpellation 22.3206 erläutert, können die schlussendlich erstellten Modelle zur Vorhersage von Fluglärm auf den anderen Schweizer Militärflugplätzen mit ihren jeweilig verschiedenen Umgebungen genutzt werden. Individuelle Lärmmessungen auf den einzelnen Flugplätzen sind entsprechend nicht notwendig und würden unverhältnismässig grossen Aufwand und Kosten verursachen. Dies gilt für die zwei weiteren Militärflugplätze Meiringen und Emmen sowie insbesondere für den Regionalflugplatz Sion, der hauptsächlich zivil genutzt wird. Der Anteil an Flugbewegungen mit Kampfflugzeugen auf dem Flugplatz Sion ist im Vergleich zum Anteil ziviler Flugbewegungen äusserst gering.

Lärmberechnungen für den Flugplatz Sion werden im Rahmen der Erarbeitung des Objektblattes zum Sachplan Infrastruktur der Luftfahrt durchgeführt (vgl. Antwort auf die Interpellation 22.3206). Sie berücksichtigen sowohl die künftige zivile als auch die militärische Nutzung. Für diese Lärmberechnungen plant die Luftwaffe 200 Flugbewegungen mit Kampfflugzeugen, die grundsätzlich werktags in den normalen Trainingszeiten der Luftwaffe geflogen werden. Demgegenüber gab es auf dem Flugplatz Sion zum Beispiel im Jahr 2020 über 37'000 zivile Flugbewegungen, davon allein mehr als 11'000 gewerbsmässige Bewegungen während den zivilen Betriebszeiten, die wesentlich über die normalen Trainingszeiten der Luftwaffe hinausgehen.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.

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