Mithilfe des Bundes bei der Verbesserung der Rahmenbedingungen für von der OECD-Steuerreform betroffene Firmen
22.3791 · Interpellation · 2022-06-16
Finanzdepartement
Erledigt
Wortlaut
Der Bundesrat wird um die Beantwortung der folgenden Fragen gebeten:
1. Ist der Bundesrat bereit, im Dialog mit den Kantonen und den von Steuererhöhungen betroffenen Firmen die Rahmenbedingungen zeitnah zu verbessern, welche in der Bundeskompetenz liegen, wie z.B. die Erhöhung der Kontingente für Erwerbstätige aus Drittstaaten?
2. Sieht der Bundesrat weitere Massnahmen in seiner Kompetenz, die bereits im Zeitpunkt des Inkrafttretens der neuen Steuergesetzgebung umsetzbar sind und die von den Firmen als Kompensation der höheren Steuerzahlungen erwünscht sein können?
3. Besteht die Absicht des Bundesrats, eine koordinierende Funktion einzunehmen im zu erwartenden Wettbewerb der Kantone um die attraktivsten Entgegenkommen gegenüber den betroffenen Firmen, falls dies seitens der Kantone gewünscht wird?
4. Ist der Bundesrat bereit, die Bundesmittel für die Forschung zu erhöhen, um Kooperationsprojekte der Hochschulen mit der Industrie und Start-Ups zu ermöglichen, beispielsweise für die exportstarke Pharma-Industrie?
5. Ist der Bundesrat gewillt, zusammen mit den Sitzkantonen der betroffenen Firmen die individuellen Wünsche oder Forderungen der betroffenen Firmen auf ihre Realisierung zu prüfen?
Begründung
Mit der OECD-Regelung soll der Wettbewerb im Bereich der Unternehmenssteuern beendet werden. Dieses Ziel wird erreicht, jedoch entsteht ein Wettbewerb der Abfederungsmassnahmen, welche die Sitzkantone betroffener Firmen wohl einführen müssen.
Vom Bund darf erwartet werden, dass er alle verkraftbaren Massnahmen in seiner Kompetenz, welche die Betroffenen fordern, prüft und wenn möglich umsetzt.
Im Dialog mit den Kantonen soll die Rolle des Bundes bei der Umsetzung von Entlastungsmassnahmen für die betroffenen Firmen definiert werden; falls eine koordinierende Intervention des Bundes von den Kantonen verlangt wird, sollte er diesem Wunsch entsprechen.
Für viele Betroffene wäre die Intensivierung der Forschung zu Lasten des Bundes hilfreich, um neue Verfahren oder Produkte zu entwickeln oder zu fördern, welche von diesen Firmen oder Start-Ups vermarktet werden können.
Auch der Bund muss neben den Sitzkantonen Interesse am Erhalt des Firmenbestandes haben, auch wenn dazu zusätzliche Mittel eingesetzt werden müssen.
Stellungnahme des Bundesrates
Antwort zu Frage 1:
Die Kantone werden autonom entscheiden, für welche Zwecke sie die Einnahmen aus der Ergänzungssteuer verwenden. Der Bund unterstützt die Kantone bei der Konzeption und Evaluation von Standortmassnahmen, die zum Erhalt der internationalen Wettbewerbsfähigkeit beitragen.
Der Bund erachtet die Verbesserung der Standortattraktivität als eine kontinuierliche Aufgabe. Der Bundesrat strebt die Stärkung des Fachkräftepotenzials im Rahmen der Hochschulpolitik sowie der Fachkräftepolitik zur Förderung und möglichst hohen Ausschöpfung des inländischen Fachkräftepotenzials an. Am 4. März 2022 hat der Bundesrat im Rahmen des Berichts in Erfüllung des Postulats 19.3651 Nantermod Massnahmen zur Optimierung der Zulassung von qualifizierten Erwerbstätigen aus Drittstaaten beschlossen. In Umsetzung der Motion 17.3067 Dobler wird der Bundesrat zudem eine Botschaft zum vereinfachten Zugang ausländischer Hochschulabsolventinnen und -absolventen aus Bereichen mit ausgewiesenem Fachkräftemangel vorlegen. Der Bundesrat prüft jedes Jahr, ob die Kontingente für Erwerbstätige aus Drittstaaten angemessen sind. Er ist bereit, dabei auch die OECD-Steuerreform zu berücksichtigen.
Antwort zu Frage 2:
Der Bund soll seinen Anteil an den Mehreinnahmen, nach Abzug der durch die Ergänzungssteuer verursachten Mehrausgaben des Bundes für den Finanz- und Lastenausgleich, für gesamtstaatliche Massnahmen zugunsten der Standortattraktivität der Schweiz als Ganzes einsetzen. Die Unsicherheit betreffend Höhe der Einnahmen bleibt jedoch beträchtlich, was eine Festlegung auf mögliche Bereiche für Massnahmen erschwert. Bei Inkrafttreten der neuen Steuergesetzgebung werden noch keine Mittel an den Bund geflossen sein. Mit ersten Mehreinnahmen ist frühestens ab 2025 zu rechnen.
Antwort zu Fragen 3 und 5 (wird gemeinsam beantwortet):
Der Bund unterstützt den fachlichen Austausch zwischen den Kantonen und berät die Kantone auf Wunsch bei der Konzeption und Evaluation von Standortmassnahmen hinsichtlich der Vereinbarkeit mit den Vorgaben der Säule 2 und mit den (völker-)rechtlichen Verpflichtungen sowie im Hinblick auf eine Umsetzung, welche auch das EU-Beihilferecht berücksichtigt. Innerhalb der Vorgaben können die Kantone am besten auf die Bedürfnisse der in ihrem Hoheitsgebiet angesiedelten und von der Säule 2 betroffenen Unternehmen und im Allgemeinen auf die kantonale Branchenstruktur eingehen. Die Kantonsautonomie wird damit weitestgehend respektiert.
Antwort zu Frage 4:
Der Bund soll Massnahmen zugunsten der Standortattraktivität der Schweiz als Ganzes ergreifen. Mögliche Stossrichtungen für Bundesmassnahmen liegen insbesondere in den Bereichen Bildung, Forschung und Innovation, der Finanzierung von Start-ups, dem Vorantreiben von Projekten im Rahmen der Digitalisierung der Verwaltung und im Bereich von sozialpolitischen Massnahmen (beispielsweise Kinderbetreuung).
Antwort des Bundesrates.