Deklarationspflicht und Zollbeschränkungen für Fleisch von mehrtägigen Tiertransporten aus dem Ausland
22.3809 · Motion · 2022-06-17
Departement des Innern
Überwiesen an den Bundesrat
Wortlaut
Der Bundesrat wird beauftragt, gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung, eine Deklarationspflicht der Herkunft und des Verarbeitungslandes für ausländisches Fleisch aus mehrtägigen Tiertransporten zu erlassen und dafür Zollbeschränkungen zu erlassen.
Begründung
Die Suezkanal-Krise mit der tagelangen Blockade eines Frachtschiffes hatte zur Folge, dass Tiertransporte auf anderen rund 20 Frachtschiffen (insbesondere mit Schafen, Rindern und Schweinen) tagelang stecken blieben und die Tiere teilweise verhungerten. Die Haltungsbedingungen auf engstem Platz in alten Schiffen sind oft katastrophal. Die Tiere sind meist ein bis zwei Wochen unterwegs, weil der Lebendtransport und das Schlachten in anderen Ländern billiger ist.
Solche Vorfälle sollten uns zu denken geben. Tiere wochenlang auf engstem Raum zu transportieren, begünstigt Pandemien und Krankheiten, aber vor allem sind diese Haltungsbedingungen tierquälerisch. Leider nimmt die Anzahl dieser Transporte zu. Auf Schiffen fällt zudem die Begrenzung der Transportzeit weg, welche bei LKW meist gilt.
Einen grossen Anteil am weltweiten Transport von lebenden Tieren hat die Europäische Union. Jährlich werden fast zwei Milliarden Tiere transportiert.
Aus der EU gelangen viele Nutztiere nach Nordafrika, in den nahen Osten und die Türkei.
Viele Lastwagentransporte führen auch über die Schweiz. Günstiges Fleisch aus dem Ausland wird auch in unseren Discountern verkauft. In der Schweiz haben wir europaweit eine der strengsten Tierschutzgesetzgebungen. Diverse Labels zeigen auf, wie die Tiere gehalten wurden und es ist klar reglementiert, wie gross die Distanzen und Raumverhältnisse bis zum Schlachthof sein dürfen.
Während hier hohe Standards gelten, treten diese bei ausländischem Fleisch oft ausser Kraft und werden für Konsumierende auch nicht transparent gemacht.
Das Billigfleisch aus tagelangen Tiertransporten mit Lastwagen oder auf Schiffen ist demnach nicht nur für die Tiere eine Qual, sondern auch eine Konkurrenz für unsere heimischen Bauern, welche sich an alle Standards halten.
Fleisch, das aus ausländischen Tiertransporten stammt, welche mehrere Tage dauern, muss daher entsprechend deklariert und mit Zollbeschränkungen belegt werden.
Antrag des Bundesrates
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
Stellungnahme des Bundesrates
Das schweizerische Tierschutzrecht legt für Tiertransporte strenge und umfassende Vorschriften fest, so etwa in Bezug auf die Dauer der Transporte, die Transportmittel oder die Ausbildung des Personals. Der Bundesrat ist sich der Problematik von langen Tiertransporten im Ausland jedoch bewusst. Die Schweiz setzt sich deshalb dafür ein, in bilateralen und multilateralen Abkommen den Tierschutz explizit zu berücksichtigen, insbesondere auch beim Transport von Tieren und deren Schlachtung. Sie unterstützt auch innerhalb der Europa-Region der World Organisation for Animal Health die Umsetzung entsprechender Standards für Tiertransporte.
Der Bundesrat hat im Bericht vom 11. September 2020 "Obligatorische Deklaration der Herstellungsmethoden von Nahrungsmitteln" in Erfüllung des Postulats (17.3967) der WBK-S untersucht, in welcher Weise die Deklaration von Lebensmitteln und bestimmten tierischen Erzeugnissen verbessert werden kann, die mit vom Schweizer Recht abweichenden Herstellungsmethoden produziert worden sind. Der Bericht nennt auch die Kriterien, denen neue Deklarationspflichten genügen sollen. Eine Deklarationspflicht und Zollbeschränkungen für Fleisch von mehrtägigen Tiertransporten aus dem Ausland erachtet der Bundesrat jedoch nicht als zielführend. Namentlich dürften die Verhältnismässigkeit und die Durchsetzbarkeit kaum gegeben sein. So müssten neben Fleisch auch verarbeitete Lebensmittel deklariert werden. Die Umsetzung einer solchen Deklarationspflicht wäre nur mit sehr grossem Aufwand und entsprechenden Kosten, insbesondere auch für KMU, möglich. Sie würde eine lückenlose Informationskette voraussetzen, um die erforderlichen Nachweise für die Transportdauer erbringen zu können. Dazu müssten die Lebensmittelindustrie Zertifizierungssysteme aufbauen und die Kontrollbehörden bei jedem Produkt die Transportdauer eruieren.
Artikel 18 Absatz 1 des Landwirtschaftsgesetzes (SR 910.1) sieht vor, dass der Bundesrat für Erzeugnisse, die nach in der Schweiz verbotenen Methoden produziert werden, Vorschriften erlässt über die Deklaration, die Einfuhrzölle erhöht oder den Import verbietet. Die internationalen Verpflichtungen bleiben vorbehalten. Solche Massnahmen unterliegen insbesondere den Nicht-Diskriminierungsanforderungen der Welthandelsorganisation (WTO) gemäss dem Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommen (GATT; SR 0.632.21) und, sofern es sich um eine Deklarationspflicht handelt, dem Übereinkommen über technische Handelshemmnisse (SR 0.632.231.41). Ausserdem muss eine mögliche Erhöhung der Zölle nach den Regeln des GATT erfolgen, und Importbeschränkungen sind im Allgemeinen verboten. Die räumlichen Verhältnisse in der Schweiz sind mit kurzen Transportwegen, auch zum grenznahen Ausland, ganz anders als in grösseren Ländern und ermöglichen entsprechend auch strenge Vorschriften. Dies verhält sich je nach regionalem Kontext in anderen Ländern unterschiedlich. Daraus könnte der Schweiz insbesondere der Vorwurf gemacht werden, mit der in der Motion vorgesehenen Massnahmen ausländische Produkte aufgrund der unterschiedlichen Transportzeiten von Tieren zu diskriminieren.
Schliesslich prüft die EU derzeit die Einführung eines freiwilligen Tierschutz-Labels, das auch Transportbedingungen einschliessen könnte. Ein entsprechender Entscheid könnte bis Ende 2023 fallen. Sollte in der EU ein solches Tierschutz-Label eingeführt werden, wird der Bundesrat eine allfällige Übernahme erwägen.
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.