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Nein zu sozialistischen Forderungen nach noch mehr Staatsausbau, noch mehr Steuern und noch mehr Umverteilung. Ja zu eigenverantwortlichen, bürgerlichen Lösungen, ja zur vollen Abzugsfähigkeit der Krankenkassenprämien

22.3816 · Motion · 2022-06-17

Finanzdepartement

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament eine Vorlage zu unterbreiten, die die volle Abzugsfähigkeit der Krankenkassenprämien bei der direkten Bundessteuer vorsieht.

Begründung

Statt dass, wie von den Vorstoss-Partnern "SP & Die Mitte" in einer populistischen Aktion vorgeschlagen, der Bund seinen Beitrag an die individuelle Prämienverbilligung für das Jahr 2023 um 30 Prozent erhöht und entsprechend die bereits heute hohe staatliche Umverteilung massiv ausbaut, gilt es gezielt jene Personen zu entlasten, die ihre Krankenkassenprämien noch aus dem eigenen Portemonnaie bezahlen.

Zudem hat sich die finanzielle Situation des Bundes in den letzten zweieinhalb Jahren massiv verschlechtert: Neben den 30 Milliarden Franken Neuverschuldung aufgrund der Corona-pandemie kommen im Jahr 2022 aufgrund der Kriegsvertriebenen aus der Ukraine weitere zwei bis drei Milliarden Franken an ausserordentlichen Ausgaben hinzu. "SP & Die Mitte" haben zudem alleine in der Sommersession 2022 das Bundesbudget massiv zusätzlich belastet, ohne Möglichkeiten der Gegenfinanzierung aufgezeigt zu haben. So kostet der indirekte Gegenvorschlag zur Gletscher-Initiative über die ersten 6 bis 10 Jahren 3,2 Milliarden Franken zusätzlich (Vorlage 21.501), beim indirekten Gegenvorschlag zur Prämien-Entlastungs-Initiative der SP wurden weitere 2,2. Milliarden Franken jährlich wiederkehrend gesprochen (Vorlage 21.063) und zusätzlich sollen jegliche durch die Covid-19-Pandemie verursachten Defizite der SBB rückwirkend als "ausserordentlich" eingestuft werden und der SBB neue Finanzhilfen in Milliardenhöhe zugesprochen werden (Vorlage 22.3008). Wenn die Schuldenbremse gemäss Verfassungsauftrag aufrecht erhalten werden soll, können nun nicht nochmals Milliarden für zusätzliche Umverteilung bei den Prämienverbilligungen gesprochen werden.

Abschliessend wird noch auf die am 11. Juni 2021 angekündigte Umsetzung der Motion Grin 17.3171 hingewiesen: Gemäss dieser schlägt der Bundesrat lediglich vor, die Abzüge für die Krankenkassenprämien leicht zu erhöhen. Gleichzeitig beantragt er aber dem Parlament, dass Prämien für die überobligatorische Krankenpflegeversicherung und Lebensversicherungen sowie die Zinsen auf Sparkapitalien künftig nicht mehr zum Abzug zugelassen werden sollen.

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.

Stellungnahme des Bundesrates

Im Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer (DBG) sind Aufwendungen, die zur Einkommenserzielung erforderlich oder durch diese veranlasst sind, als Gewinnungskosten abzugsfähig; nicht abziehbar sind demgegenüber Lebenshaltungskosten. Allerdings können zur Berücksichtigung der subjektiven Leistungsfähigkeit auch unvermeidliche Lebenshaltungskosten zum Abzug zugelassen werden.

Soweit Prämien für die obligatorische Kranken- und Unfallversicherung zum Abzug gelangen, wird dadurch die subjektive Leistungsfähigkeit berücksichtigt. Können darüber hinaus auch noch Prämien der privaten Krankenversicherung (oder Zinsen von Sparkapitalien) abgezogen werden, verfolgt der Abzug ein ausserfiskalisches Förderziel, wodurch er das Leistungsfähigkeitsprinzip durchbricht.

Wie die vorliegende Motion will auch der Bundesrat der gestiegenen Belastung durch die Krankenkassenprämien steuerlich Rechnung tragen. Er hat dazu aber einen anderen Weg gewählt und am 22. Juni 2022 die Botschaft zur Erhöhung der Abzüge für Versicherungsprämien und für Zinsen von Sparkapitalien bei der direkten Bundessteuer verabschiedet. Mit dieser Vorlage wird die Motion Grin (17.3171) umgesetzt.

Mit der vorgeschlagenen Erhöhung der Abzüge für Versicherungsprämien und für Zinsen von Sparkapitalien bei der direkten Bundessteuer wird dem Anliegen des Motionärs teilweise Rechnung getragen. Die Vorlage hat geschätzte Mindereinnahmen von rund 400 Mio. Franken pro Jahr bei der direkten Bundessteuer zur Folge.

Die vollständige Abzugsfähigkeit der Prämien für die Kranken- und Unfallversicherung hätte noch höhere Mindereinnahmen zur Folge. Wie der Motionär selbst ausführt, ist die finanzielle Situation des Bundes angespannt und es sind hohe, zusätzliche Ausgaben zu erwarten (Stichworte Ukraine-Flüchtlinge, Erhöhung des Militärbudgets, Energiekrise).

Vor diesem Hintergrund sieht der Bundesrat keinen weiteren Handlungsbedarf bei den Abzügen für die Krankenkassenprämien.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.

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