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Nein zu sozialistischen Forderungen nach noch mehr Staatsausbau, noch mehr Steuern und noch mehr Umverteilung. Ja zu eigenverantwortlichen, bürgerlichen Lösungen, ja zu einem massvollen Teuerungsausgleich bei der AHV

22.3818 · Motion · 2022-06-17

Departement des Innern

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wir beauftragt, bei der AHV die Teuerung für 2023 auszugleichen. Dabei soll wie bisher der "Mischindex" zum Zug kommen. Damit keine Steuern erhöht werden müssen und damit dieser Teuerungsausgleich nicht über eine höhere Verschuldung die junge Generation belastet, soll der Teuerungsausgleich über Ausgabenwachstumsplafonierungen bei der Internationalen Entwicklungszusammenarbeit, beim Forschungs- und Bildungsbereich, bei den Kulturausgaben und beim Eigenaufwand des Bundes (insb. Personalaufwand und Aufwand für externe Berater) finanziert werden.

Begründung

Bei der AHV soll die Teuerung für 2023 ausgeglichen werden. Dabei soll wie bisher der "Mis index" zum Zug kommen. Damit keine Steuern erhöht werden müssen und damit dieser Teuerungsausgleich nicht über eine höhere Verschuldung die junge Generation belastet, soll der Teuerungsausgleich über Ausgabenwachstumsplafonierungen bei der Internationalen Entwicklungszusammenarbeit, beim Forschungs- und Biidungsbereich, bei den Kulturausgaben und beim Eigenaufwand des Bundes (insb. Personalaufwand und Aufwand für externe Berater) finanziert werden.

Die finanzielle Situation des Bundes hat sich in den letzten zweieinhalb Jahren massiv verschlechtert: Neben den 30 Milliarden Franken Neuverschuldung aufgrund der Corona-Pandemie kommen im Jahr 2022 aufgrund der Kriegsvertriebenen aus der Ukraine weitere zwei bis drei Milliarden Franken an ausserordentlichen Ausgaben hinzu. "SP & Die Mitte" haben zudem alleine in der Sommersession 2022 das Bundesbudget massiv zusätzlich belastet, ohne Möglichkeiten der Gegenfinanzierung aufgezeigt zu haben. So kostet der indirekte Gegenvorschlag zur Gletscher-Initiative über die ersten 6 bis 10 Jahren 3,2 Milliarden Franken zusätzlich (Vorlage 21.501), beim indirekten Gegenvorschlag zur Prämien-Entlastungs-Initiative der SP wurden weitere 2,2. Milliarden Franken jährlich wiederkehrend gesprochen (Vorlage 21.063) und zusätzlich sollen jegliche durch die Covid-19-Pandemie verursachten Defizite der SBB rückwirkend als "ausserordentlich" eingestuft werden und der SBB neue Finanzhilfen in Milliardenhöhe zugesprochen werden (Vorlage 22.3008). Wenn die Schuldenbremse gemäss Verfassungsauftrag aufrechterhalten werden soll, kann der Bundeshaushalt nicht nochmals mit Milliarden zusätzlich belastet werden.

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.

Stellungnahme des Bundesrates

Nach den krisenbedingten Rückgängen 2020 setzte mit der simultanen weltwirtschaftlichen Erholung von der Covid-Krise bei den internationalen Energie- und Rohstoffpreisen ein deutlicher Anstieg ein. Durch den Krieg in der Ukraine erhöhten sich die Preise weiter. Dies hat auch in der Schweiz massgeblich zum Anstieg der allgemeinen Teuerung beigetragen. Allerdings ist die Inflation verglichen mit anderen Ländern moderat. Im Juni 2022 betrug sie 3,4 Prozent. Im Euroraum waren es 8,6 Prozent. Aktuelle Teuerungsprognosen verschiedener Institute liegen für das Gesamtjahr 2022 für die Schweiz bei einer Grössenordnung von gut 2,5 Prozent. Im Jahr 2023 sollte die Teuerung im Jahresdurchschnitt wieder tiefer sein.

Nach Artikel 33ter Absatz 1 des Bundesgesetzes über die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHVG; SR 831.10) passt der Bundesrat die ordentlichen AHV- und IV-Renten in der Regel alle zwei Jahre auf Beginn des Kalenderjahres der Lohn- und Preisentwicklung an. Der Umfang der nächsten Anpassung per 1. Januar 2023 ist durch den neuen Rentenindex vorgegeben. Da die jährliche Entwicklung des Nominallohnindex in den Jahren 2021 und 2022 unter jener der Konsumentenpreise liegen dürfte (laut Prognosen der Expertengruppe des Bundes vom 15.06.2022), vermag die Rentenanpassung 2023 gemäss dem Mischindex die Teuerung möglicherweise nicht vollständig auszugleichen. Genau das Gegenteil geschah im Jahr 2020, als die negative Teuerung durch ein positives Lohnwachstum ausgeglichen wurde.

Bei starker Inflation (mehr als 4 Prozent pro Jahr) dürfte der Bundesrat per 1. Januar 2024 eine weitere Rentenanpassung vornehmen (Art. 33ter Abs. 4 AHVG).

Die Leistungen der AHV, einschliesslich der Rentenanpassung, werden hauptsächlich durch die Beiträge der Versicherten und Arbeitgeber, durch den Beitrag des Bundes, der aktuell bei 20,2 Prozent der jährlichen Ausgaben der Versicherung liegt (Art. 102 AHVG), und durch die Mehrwertsteuer finanziert. Da auch die Einnahmen bei hoher Teuerung stärker wachsen, entsteht im AHV-Haushalt durch die Rentenanpassung alleine keine zusätzliche Verschuldung. Die Finanzen der AHV befinden sich gegenwärtig im Gleichgewicht. Das Umlageergebnis ist positiv und die Finanzen der AHV können die nächste Rentenanpassung verkraften. Zusätzliche Bundesbeiträge, die in anderen Aufgabengebieten gegenfinanziert werden, sind daher nicht nötig.

Unabhängig von der Teuerungsentwicklung wird zudem ohne Korrekturmassnahmen das Umlageergebnis der AHV ab 2025 erneut negativ sein und bis im Jahr 2032 auf -4,7 Milliarden Franken ansteigen. Mit der Reform AHV 21 können die Finanzen der AHV im Gleichgewicht gehalten werden. Ab 2031 sind dann wieder negative Betriebsergebnisse absehbar. Der Bundesrat wurde beauftragt, dem Parlament bis am 31. Dezember 2026 eine Vorlage zur Stabilisierung der AHV für die Zeit von 2030 bis 2040 zu unterbreiten (siehe Motion 21.3462 der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates "Auftrag für die nächste AHV-Reform"). Die regelmässigen Rentenanpassungen wie auch die Auswirkungen von Lohn- und Preisentwicklung auf die Einnahmen werden in den Finanzperspektiven der AHV jeweils berücksichtigt.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.

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