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22.3820 · Motion · 2022-06-17

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt, die nötigen Massnahmen zu treffen oder allenfalls gesetzliche Grundlagen zu schaffen, um den Eintrag von Mikroplastik aus verschiedenen Quellen in die Umwelt zu reduzieren:

1. Er fördert Branchenvereinbarungen (i.S. v. Art. 41a Umweltschutzgesetz) zum Einbau von Mikroplastik-Filtern in Waschmaschinen;

2. Er schafft gesetzliche Vorschriften über den Einbau von Mikroplastik-Filtern in allen neu verkauften Waschmaschinen, falls dieses Ziel nicht durch Branchenvereinbarungen erreicht werden kann;

3. Er fördert mit finanziellen Anreizen bei bereits in Betrieb stehenden Waschmaschinen den Einbau von externen Mikroplastik-Filtern.

Begründung

Neben Reifenabrieb und primärem Mikroplastik (zB. in Kosmetika) sind eine wichtige Quelle von Mikroplastik im Wasser und damit in der Umwelt Plastikpartikel, die aus synthetischer Kleidung und Textilien ausgewaschen werden.

Bereits heute bieten innovative Hersteller Waschmaschinen mit integriertem Filter für Mikroplastik an. Bei älteren Modellen ist die Alternative die Installation externer Filter, welche ebenfalls bereits auf dem Markt sind.

(ANTRAG: Getrennte Abstimmung über die einzelnen Ziffern der Motion)

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.

Stellungnahme des Bundesrates

Heute gelangen durch das Waschen von Textilien in der Schweiz total bis zu 80 Tonnen Mikroplastik pro Jahr (ca. 9.5 g/Kopf) ins Abwasser. In den Kläranlagen werden ca. 95 Prozent davon zurückgehalten und danach mit dem Klärschlamm zusammen verbrannt. Der Anteil des aus den Textilien in die Umwelt gelangenden Mikroplastik wird mit den bestehenden Abwasserreinigungsverfahren also bereits stark reduziert.

In der EU werden Klärschlämme teilweise noch als Düngemittel verwendet, so dass ein grösserer Anteil der Mikroplastikfasern in die Umwelt gelangt. Die EU hat in ihrer kürzlich zur Konsultation veröffentlichten Textilstrategie deshalb auch Waschmaschinenfilter als eine mögliche Option erwähnt.

In einer aktuellen Studie in Zusammenarbeit mit der Hochschule für Technik Rapperswil (www.umtec.ch > Dokumente > Publikationen > Fachartikel > 2020 > Freisetzung von Mikroplastik aus Textilien in Abwasser) wurde das Ausrüsten von haushaltstypischen Waschmaschinen mit verschiedenen technischen Rückhalteverfahren untersucht. Gemäss dieser Studie reicht die aktuell verfügbare Technologie noch nicht aus: Die Mikroplastik-Auswertung zum Faserrückhalt zeigt, dass feinste Filter nötig wären, um die Anzahl Mikroplastik-Teilchen massgeblich zu reduzieren und die Wartung der Filter verbessert werden müsste. Darüber hinaus hat die UREK-N vom 2. November 2021 bis am 16. Februar 2022 eine Vernehmlassung zur parlamentarischen Initiative "Schweizer Kreislaufwirtschaft stärken" zur Teilrevision des Umweltschutzgesetzes durchgeführt, in der weitere Anpassungen der rechtlichen Grundlagen vorgesehen sind.

Aus diesen Gründen erachtet der Bundesrat die Förderung einer Branchenvereinbarung, die Schaffung von gesetzlichen Vorschriften und/oder finanziellen Anreizen für eine einzelne Massnahme zur Reduktion von Mikropartikel-Emissionen aus der Textilpflege als verfrüht.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.