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22.3822 · Interpellation · 2022-06-17

Finanzdepartement

Erledigt

Wortlaut

Die Schweizer Stimmbevölkerung hat am 15. Mai entschieden, dass die Schweiz die Grenzschutzagentur Frontex in Zukunft mit 61 Millionen Franken im Jahr, anstatt den bisher 14 Millionen Franken, unterstützt.

In der Vergangenheit wurde Frontex massiv kritisiert und es liegen diverse Berichte vor, die aufzeigen, wie Frontex in diverse Menschenrechtsverletzungen involviert ist. Unter anderem illegale Pushbacks oder der Bundesrat hat währen der Abstimmungskampagne zur Erhöhung des Beitrages an Frontex diverse Versprechen gemacht.

Der Bundesrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten:

1. Ist der Bundesrat bestrebt, jährlich einen ausführlichen Bericht über die Tätigkeiten und das Abstimmungsverhalten im Verwaltungsrat von Frontex vorzulegen und in der zuständigen Kommission zu präsentieren?

2. Ist der Bundesrat bestrebt, sich dafür einzusetzen, dass Dokumente von Frontex transparenter und zugänglicher für die Öffentlichkeit werden?

3.Wie gedenkt der Bundesrat das Versprechen, die Grundrechte zu wahren (insbesondere das Recht, ein Asylgesuch zu stellen), durch seine Vertretung im Frontex-Verwaltungsrat umzusetzen? Ist es denkbar, die Schweizer Delegation zu verändern, indem Personen aus dem SEM die Schweiz vertreten?

4. Teilt der Bundesrat die Einschätzung, dass zur Wahrung der Menschenrechte sowie der Verbesserung der aktuellen Missstände mehrer Dutzend Menschenrechts-Beobarchter:innen eingestellt werden sollten?

5. Gedenkt der Bundesrat sich dafür einzusetzen, dass die EU eine eigene Seenotrettung errichtet, um das Sterben im Mittelmeer zu verhindern?

6. Ende April 2022 ist der ehemalige Frontex-Direktors Leggeri nach massiver Kritik an seiner Arbeit zurückgetreten. Wie gedenkt der Bundesrat künftig im Frontex-Verwaltungsrat Einfluss zu nehmen auf die Kontrolle der operativen Ebene von Frontex, insbesondere auf deren Direktion?

Stellungnahme des Bundesrates

1. Das Parlament wird im Rahmen des Berichts zuhanden der Geschäftsprüfungskommissionen über den Stand der Umsetzung Schengen/Dublin und des Berichts des Bundesrates über die Aktivitäten der schweizerischen Migrationsaussenpolitik über die Aktivitäten bei Frontex informiert. Zusätzlich finden auf Einladung regelmässig Anhörungen von Vertreterinnen und Vertretern der Bundesverwaltung in parlamentarischen Kommissionen statt. Eine zusätzliche Berichterstattung erachtet der Bundesrat als nicht notwendig.

2. Die Schweizer Vertretenden im Frontex-Verwaltungsrat setzen sich für eine transparente Kommunikation ein. Ein Grossteil der Dokumente von Frontex ist über deren offizielle Website für die Öffentlichkeit einsehbar. Der Zugang zu weiteren Dokumenten, die im Besitz von Frontex sind, kann bei Frontex beantragt werden und unterliegt der Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. Mai 2001 über den Zugang der Öffentlichkeit zu Dokumenten des Europäischen Parlaments, des Rates und der Kommission. Dokumente von Frontex, die einer Schweizer Behörde vorliegen, können gestützt auf das Bundesgesetz über das Öffentlichkeitsprinzip der Verwaltung (Öffentlichkeitsgesetz, BGÖ; SR 152.3) grundsätzlich eingesehen werden. Entsprechende Zugangsgesuche sind bei der jeweiligen nationalen Behörde zu stellen und werden von dieser nach den Vorgaben des Öffentlichkeitsgesetzes bearbeitet.

3. Die Schweizer Vertretenden im Frontex-Verwaltungsrat haben sich regelmässig im Rahmen der Verwaltungsratssitzungen, aber auch im Rahmen von direkten Gesprächen und Sitzungen, dafür eingesetzt, dass die Grundrechte bei allen Aktivitäten von Frontex und den Partnerstaaten an den Schengen-Aussengrenzen geachtet und diesbezügliche Massnahmen umgesetzt werden. Diese Haltung wird die Schweiz auch weiterhin verfolgen. Die Position der Schweiz zu den diversen Themen im Verwaltungsrat wird jeweils in Abstimmung mit den ebenfalls betroffenen Bundesbehörden (insb. Staatssekretariat für Migration [SEM] und Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten [EDA]) festgelegt. Weiter setzt sich die Schweiz im Rahmen der politischen und migrationspolitischen Dialoge mit ihren Partnerländern für den Schutz der Menschenrechte ein. Zudem unterstützt die Schweiz das Grundrechtsbüro von Frontex aktiv durch die Entsendung von zwei Grundrechtsexpertinnen.

Der Bundesrat ist der Meinung, dass die aktuelle Vertretung im Verwaltungsrat richtig und sinnvoll ist, zumal es sich bei Frontex um eine operative Agentur zum Schutz der europäischen Aussengrenzen handelt. Das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) leistet praktisch alle Grenzschutzeinsätze zu Gunsten von Frontex und kennt alle Aspekte und Herausforderungen in der Grenzschutzarbeit, insbesondere auch die Prozesse bei Grenzkontrollen und die damit verbundenen Vorgaben zum Grundrechtschutz.

4. Der Bundesrat teilt die Auffassung, dass das Grundrechtsbüro von Frontex zur Erfüllung seiner Aufgaben mit einer angemessenen Anzahl an Grundrechtsbeobachterinnen und -beobachtern und Personal in der Zentrale ausgestattet werden muss. Als Leitbild dient die am 14. Februar 2021 verabschiedete Grundrechtsstrategie von Frontex. Die Schweiz hat bei der Ausarbeitung der Strategie mitgewirkt und setzt sich im Frontex-Verwaltungsrat aktiv für die Umsetzung dieser Grundrechtsstrategie ein.

5. Die Seenotrettung ist im Völkerrecht geregelt und ist eine wichtige Stütze des internationalen Seerechts. In der Verantwortung sind einerseits die Küstenstaaten, die dafür vorgesehene Dienste betreiben müssen, und andererseits die sich in der Nähe befindenden Schiffe. Auch Frontex ist verpflichtet, bei Such- und Rettungseinsätzen Unterstützung zu leisten, die sich unter Umständen während Grenzüberwachungseinsätzen ergeben können. Die Europäische Union bemüht sich durch die European Contact Group on Search and Rescue um eine bessere Koordination im Bereich der Such- und Rettungseinsätze. Der Bundesrat verfügt über keine Informationen über allfällige Bemühungen der EU für eine eigene spezialisierte Seenotrettungsagentur.

6. Als assoziierter Schengen-Staat hat die Schweiz im Frontex-Verwaltungsrat ein Mitsprache- und Mitgestaltungsrecht bei allen Themen, auch bei solchen, die die Leitung von Frontex betreffen. Als assoziierter Staat hat die Schweiz zudem ein Mitentscheidungsrecht, wenn sie direkt betroffen ist, d. h. wenn ihr Personal oder ihre Aussengrenzen betroffen sind. Die Schweiz wird auch in Zukunft von ihrem Mitsprache- und Mitgestaltungsrecht im Frontex-Verwaltungsrat umfassend Gebrauch machen und ihre jeweiligen Positionen wie unter Antwort 3 ausgeführt darlegen.

Antwort des Bundesrates.