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22.3825 · Interpellation · 2022-06-17

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Erledigt

Wortlaut

- Bodenfrass: Wieviel Quadratmeter Kulturland und Fruchtfolgeflächen werden für die beiden Projekte "Ausbau Grauholz" (8 Spuren) und Ausbau "Schönbühl-Kirchberg" (6 Spuren) zubetoniert?

Bodenfrass: Wo genau wird dieser Flächenfrass kompensiert, inbs. bei der Fruchtfolgefläche?

- Sicherheit: Was genau bedeutet der Verzicht auf Pannenstreifen für die a) Verkehrssicherheit und b) die Unterhaltsarbeiten auf diesen kilometerlangen Strecken?

- Sicherheit: Sind dem Bundesrat Forschungsergebnisse und Zahlen über die Sicherheit beim Verzicht auf Pannenstreifen bekannt?

- Umwelt: Was sind die erwarteten Auswirkungen bezüglich Bodenversiegelung, das Grundwasser sowie die Landschaft.

- Umwelt: Zu welchen stärkeren Emissionen von Luftschadstoffen und Klimagasen sowie zu einem höheren Energieverbrauch führen die höheren Verkehrsleistungen?

- Raumordnung: Welches sind (gemäss dem erläuternden Bericht des Bundesrates vom Januar 2022) die mittel- und langfristigen Impulse auf die Siedlungsentwicklung?

- Klima: Wie viele Tonnen CO2 und anderer Treibhausgase werden während der Bauzeit und anschliessend durch die erhöhten Strassenkapazitäten freigesetzt?

- Modalsplit: Wie sieht die gemäss Bericht des Bundesrates vom Januar 2022 erwähnte "Konkurrenzierung des öffentlichen Verkehrs durch die strassenseitige Verbesserung" aus (Umfang, Ausmass auf CO2, Auswirkung auf Modalsplit etc)?

- Grünbrücke: Wie ist sichergestellt, dass die Wildquerung (auch während der Bauzeit) möglich ist?

- Worblental-Querung: Was passiert mit der Brücke, die angeblich nicht verbreitert werden kann?

Begründung

In der Region Bern sind im Rahmen des geplanten "Ausbauschritts 2023" verschiedene Autobahnausbau-Projekte in Diskussion. Auf der einen Seite soll die Autobahn A1 zwischen Kirchberg und Bern auf 8 Spuren ausgebaut werden. Auf der anderen Seite sind neue Autobahnanschlüsse zur Entflechtung der Zufahrtsstrecken (Spaghetti-Teller) sowie ein Bypass zur Entlastung der Bevölkerung in Osten der Stadt Bern geplant.

- Bodenfrass: Mit der Bodenstrategie beabsichtigt der Bund, dass in der Schweiz bis 2050 netto keine Böden mehr verbraucht werden. Das Überbauen des Bodens ist zwar weiterhin möglich, bedingt aber, an einem anderen Ort eine gleichwertige Bodenaufwertung zur Kompensation.

- Sicherheit: Bei der geplanten Spurerweiterung zwischen Wankdorf, Schönbühl und Kirchberg ist ein Bodenverbrauch unvermeidbar. Gemäss Bundesrat (Vernehmlassungs-Botschaft) ist "eine Minimierung möglich, indem auf dem Abschnitt Schönbühl - Kirchberg beidseitig auf die Anordnung eines Pannensteifens verzichtet wird."

Eine Umfrage bei Strassenmeistern in Deutschland zeigt klar, dass sich die Praktiker eine Autobahn ohne Pannenstreifen nicht vorstellen können. "Das Forschungsprojekt des Instituts für angewandte Verkehrs- und Tourismusforschung stellte fest, dass Strecken ohne Pannenstreifen unter gleichen Voraussetzungen weitaus höhere Unfallraten (Zunahme um etwa 37 %) zeigen."

- Auswirkung auf die Umwelt. Im Erläuternden Bericht des Bundesrates vom Januar 2022 wird folgendes festgehalten: "Die Erweiterungsprojekte des Ausbauschrittes 2023 des STEP Nationalstrassen haben negative Auswirkungen auf die Bodenversiegelung, das Grundwasser sowie die Landschaft und führen aufgrund der höheren Verkehrsleistung zu stärkeren Emissionen von Luftschadstoffen und Klimagasen sowie zu einem höheren Energieverbrauch. Positiv zu beurteilen sind die Wirkungen der Massnahmen, die zu Stauvermeidung und die geringere Lärmbelastung für die Bevölkerung führen".

- Auswirkung auf die Raumordnung. Im Erläuternden Bericht des Bundesrates vom Januar 2022 wird folgendes festgehalten: "Betriebliche Optimierungen der Nationalstrassen können mittel- und langfristig Impulse auf die Siedlungsentwicklung auslösen. (...) Die erhöhten Kapazitäten können aber auch die räumliche Ausdehnung der Agglomerationen und damit die weitere Zersiedlung fördern."

Stellungnahme des Bundesrates

1. Für den Abschnitt Wankdorf-Schönbühl werden insgesamt rund 66'500 m2 und für den Abschnitt Schönbühl-Kirchberg rund 87'600 m2 Boden versiegelt. Die Flächenangaben enthalten sowohl Kulturland (inklusive Fruchtfolgeflächen) als auch weitere Flächen (z.B. Aufhebung des begrünten Mittelstreifens).

2. Für den Abschnitt Wankdorf-Schönbühl erfolgt die Kompensation auf dem Gemeindegebiet von Lyssach, für den Abschnitt Schönbühl-Kirchberg ist das Kompensationsprojekt noch in Arbeit.

3. Der Pannenstreifen ermöglicht Pannenfahrzeugen, sicher anzuhalten. Das Unterhaltspersonal benötigt ihn für den betrieblichen Unterhalt, die Notfalldienste für die Ereignisbewältigung. Ein Pannenstreifen erleichtert zudem die sichere Durchführung von Sanierungsarbeiten, da er bei Arbeiten auf den Fahrspuren den Verkehr aufnehmen kann. Aus diesen Gründen wird in den beiden Projekten nur im Ausnahmefall auf den Pannenstreifen verzichtet.

4. Der Sicherheitsaspekt wurde bereits verschiedentlich untersucht, z.B. im Rahmen der Erarbeitung der Richtlinie "Pannenstreifen-Umnutzung" (www.astra.admin.ch > Fachleute und Verwaltung > Dokumente für Nationalstrassen > Standards für Nationalstrassen > Richtlinie > Pannenstreifenumnutzung). Siehe dazu auch die Antwort unter Ziffer 3.

5. Das Grundwasser ist im Abschnitt Wankdorf-Schönbühl kaum, im Abschnitt Schönbühl-Kirchberg nur punktuell betroffen. Mit geeigneten Massnahmen werden Verschmutzungen während des Baus vermieden. Grundsätzlich bringt der Ausbau für das Grundwasser insgesamt eine Verbesserung. Die Gefährdung durch Havarien wird durch bauliche Massnahmen stark vermindert. Die künftige Reinigung des Strassenabwassers im ganzen Abschnitt reduziert die Belastung der Gewässer und den Schadstoffeintrag in den Boden. Die Landschaft verändert sich gegenüber heute nicht wesentlich. Es wird ein grosses Augenmerk auf eine landschaftsverträgliche Gestaltung gelegt. So wird z.B. bewusst auf den Bau von hohen Stützmauern verzichtet.

6. Die Einhaltung der Luftreinhalteverordnung mit den neuen prognostizierten Verkehrsmengen wird in den Umweltverträglichkeitsberichten nachgewiesen. Die verkehrstechnischen und lufthygienischen Fragen wurden im Rahmen der Projektierung auch mit einer NISTRA-Analyse (Nachhaltigkeits-Indikatoren für STRAsseninfrastrukturprojekte) untersucht. Diese zeigt, dass auf den Abschnitten aufgrund der höheren Fahrleistung zusätzlich jährlich 1,9 Tonnen PM10 (Feinstaub) und 5'500 Tonnen CO2 ausgestossen werden. Dies ist allerdings keine Netto-Zunahme.

Die Verkehrsmodelle zeigen, dass die zusätzlichen Emissionen zum grössten Teil auf Verlagerungen des Verkehrs von anderen Verkehrsachsen zurückzuführen sind. Dort entfallen die entsprechenden Emissionen. Insgesamt wird die entstehende Mehrbelastung daher bedeutend tiefer ausfallen als in der NISTRA-Analyse.

7. Die Effekte der beiden Erweiterungsprojekte auf die Siedlungsentwicklung sind in der Summe positiv: Der Mehrverkehr und die grösstenteils ausserhalb der Siedlungsgebiete gelegene Linienführung der Autobahn beeinträchtigt die Aufenthaltsqualität in den angrenzenden Wohngebieten nur geringfügig. Die offen geführte Spurerweiterung führt zu einer leichten Beeinträchtigung eines Naherholungsgebiets sowie von zwei schützenswerten Objekten von lokaler Bedeutung. Positiv wirken sich die Reisezeit- und die Zuverlässigkeitsgewinne auf die Erreichbarkeit der angrenzenden Siedlungsschwerpunkte aus. Dies gilt insbesondere für den Abschnitt Wankdorf-Schönbühl.

Positive Impulse auf die Siedlungsentwicklung lösen Erweiterungsprojekte auf Autobahnen insbesondere aus, wenn sie zu einer nachhaltigen Entlastung des nachgelagerten Strassennetzes durch Siedlungsgebiete führen und/oder die Erreichbarkeit der angrenzenden Siedlungsgebiete substanziell verbessern.

8. Die Treibhausgasemissionen der Baustellen werden nicht erhoben. Sie sind massgeblich abhängig von den eingesetzten Fahrzeugen und dem verbauten Material. Mit der Umweltbegleitung sorgt das Bundesamt für Strassen auf Baustellen für die rechtskonforme Realisierung der Bauvorhaben und die Einhaltung der geltenden Umweltschutzgesetzgebung. Die Auswirkungen nach der Fertigstellung sind in der Antwort unter Ziffer 6 beschrieben.

9. Die strassenseitigen Verbesserungen durch die beiden Erweiterungsprojekte Wankdorf-Schönbühl und Schönbühl-Kilchberg führen zu einer Verschiebung des Modal Splits um -0.07 Prozent. Dieser Wert bestätigt die Ergebnisse einer Studie von 2017. Diese kam zum Schluss, dass die Wechselwirkungen zwischen den strategischen Entwicklungsprogrammen der Bahn und der Nationalstrasse in diesem Raum gering sind.

10. Auf dem Abschnitt Wankdorf-Schönbühl werden die baulichen Anpassungen im Umfeld der Wildquerung so etappiert, dass das Wild diese auch während der Bauarbeiten benutzen kann. Im Abschnitt Schönbühl-Kirchberg ist die Wildquerung "Birchiwald" bereits auf sechs Fahrstreifen ausgelegt und somit vom Ausbau nicht direkt betroffen. Es wird auch darauf geachtet, dass das Wild nicht durch künstliche Baustellenbeleuchtung irritiert wird.

11. Die beiden Worblentalbrücken sind breit genug, um die zusätzlichen Fahrspuren aufzunehmen. Sie müssen also nicht verbreitert, infolge statischer Defizite jedoch 2023 bis 2025 ertüchtigt werden.

Antwort des Bundesrates.

Bodenfrass und Nebenwirkungen beim Strassenausbau Wankdorf-Schönbühl und Schönbühl-Kirchberg? | Lexipedia | Lexipedia