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22.3868 · Motion · 2022-06-23

Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt, die Forschung in der Gendermedizin, vor allem bezogen auf Frauen, zu fördern. Dazu trifft er folgende Massnahmen:

a. Lancierung eines nationalen Forschungsprogramms zur Gendermedizin;

b. Berücksichtigung des Kriteriums Geschlecht als Voraussetzung, um Gelder beim Schweizerischen Nationalfonds (SNF) zu erhalten;

c. Veranlassung einer markanten Erhöhung an Forschungen über Beschwerden und Krankheiten, die speziell oder vor allem Frauen betreffen.

Eine Minderheit der Kommission (Glarner, Aeschi Thomas, Herzog Verena, Rösti, Rüegger, Schläpfer) beantragt, Buchstaben a und c der Motion abzulehnen.

Eine Minderheit der Kommission (Sauter, Aeschi Thomas, Dobler, Herzog Verena, Glarner, Nantermod, Rösti, Rüegger, Schläpfer, Silberschmidt) beantragt, Buchstabe b der Motion abzulehnen.

Begründung

Die Gendermedizin fokussiert sich auf die geschlechtsspezifische Erforschung und Behandlung von Krankheiten. Hier zeigt sich: Das biologische und das soziokulturelle Geschlecht haben Auswirkungen auf Prävalenz, Präsentation, Verlauf, Therapie und Diagnostik von Krankheiten. Dazu tragen sowohl biologische Faktoren wie Geschlechtshormone und das in Erscheinung treten der Gene bei als auch das soziokulturelle Geschlecht (kulturell und sozial bedingte Verhaltensweisen).

Diese geschlechtsspezifischen Unterschiede werden in der Schweizer Forschung und in der klinischen Routine zu wenig wahrgenommen und berücksichtigt. Eine wachsende Anzahl von Studien belegen, dass ein vermeintlich geschlechtsneutrales Universalkonzept in der Erforschung und Behandlung von Krankheiten nicht sinnvoll ist. Eine fehlende Geschlechterperspektive in der Forschung birgt die Gefahr von verfehlten Diagnosen und Behandlungen.

Ein nationales Forschungsprogramm zur Gendermedizin soll den Paradigmenwechsel in der medizinischen Forschung vollziehen und die Forschung zu Gendermedizin voranbringen. Es trägt bei zu unverzerrtem, evidenzbasiertem Fachwissen und damit verbunden zu einer effizienteren Behandlung aller Patientinnen und Patienten, zur Bekämpfung von Ungleichheiten in der Medizin und zur Kostenreduktion im Gesundheitssystem durch Fehldiagnosen. Gendergerechte Forschungsprogramme und -instrumente gibt es bereits innerhalb und ausserhalb Europas, insbesondere in den USA.

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.

Stellungnahme des Bundesrates

Ein chancengerechtes Gesundheitssystem, welches allen Bevölkerungsgruppen adäquate Leistungen bietet, ist dem Bundesrat ein wichtiges Anliegen. Der Bundesrat hat bereits in seinen Antworten auf die Motion Heim 19.3577 "Homo mensura. Der Mann, das Mass in Forschung und Medizin?" sowie auf das Postulat Fehlmann Rielle 19.3910 "Gesundheit der Frauen. Bessere Berücksichtigung ihrer Eigenheiten" dargelegt, dass es Hinweise gibt, dass in der Medizin geschlechterspezifischen Unterschieden nicht ausreichend Rechnung getragen wird.

Im Rahmen der laufenden Arbeiten zum Postulat Fehlmann Rielle 19.3910 "Gesundheit der Frauen. Bessere Berücksichtigung ihrer Eigenheiten" wird analysiert, inwiefern solche geschlechterspezifischen Unterschiede in der medizinischen Forschung, Prävention und Versorgung vorhanden sind, welche Auswirkungen sie haben und wie ihnen begegnet werden könnte. Wie in der Antwort des Bundesrates auf das Postulat dargelegt, kann der Bericht verschiedenen Akteuren als Grundlage für allfällige konkrete Massnahmen dienen. Im Weiteren können darin die in der Motion Porchet 20.3092 "Geschlechterunterschiede als Thema in der medizinischen Lehre und Forschung" angesprochenen Sachverhalte beleuchtet werden, namentlich die Frage nach einer verstärkten Berücksichtigung von Geschlechterunterschieden in der medizinischen Forschung als Thema in der Forschungsförderung (z.B. über den Schweizerischen Nationalfonds SNF oder die Innosuisse).

Was die Forschungsförderung betrifft, verweist der Bundesrat auf den Grundsatz des Bottom-up-Prinzips: die Forschenden aller Schweizer Hochschulforschungsstätten haben jederzeit die Möglichkeit, beim SNF oder bei der Innosuisse Mittel für die Durchführung wissenschaftlicher Projekte zu einer bestimmten Thematik zu beantragen. Weiter können interessierte Kreise Themenvorschläge für neue Nationale Forschungsprogramme (NFP) im Rahmen von NFP-Prüfrunden beim Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung / Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation einreichen. Die Fristen und Bedingungen für neue NFP-Vorschläge werden jeweils auf der Website kommuniziert (www.sbfi.admin.ch).

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.