22.3914 · Interpellation · 2022-09-14
Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung
Erledigt
Wortlaut
Der Winter 2021/22 war bei den Schweizer Bienen von durchschnittlichen Verlusten von 21,4 Prozent geprägt. Dies übersteigt die Verluste in den vier vorherigen Jahren, wenngleich sich dieser Wert nach wie vor innerhalb der Spannweite von 10 bis 23 Prozent bewegt, die seit über einem Jahrzehnt beobachtet wird. Auch wenn das milde Wetter diesen Frühling und zu Beginn des Sommers besonders vorteilhaft für die Bienen war, haben die darauffolgenden Hitzewellen und der Wassermangel grosse Besorgnis im Hinblick auf das Ende der Bienensaison ausgelöst, dies aufgrund der Knappheit an Nektar und Honigtau, die beide unverzichtbarer Teil der Nahrung der Bienenvölker sind.
Der Bundesrat anerkennt den wichtigen Beitrag der schweizerischen Bienenzucht zur Wirtschaftstätigkeit, wie auch den wichtigen Beitrag zum ökologischen Gleichgewicht und zur Sicherung des landwirtschaftlichen Ernteertrages durch Bestäubung der Nutz- und Wildpflanzen. Der Bund gewährt zwar grosse Summen für die Beratung, die Forschung, die Bekämpfung von Bienenkrankheiten und die Ausbildung, zahlt aber keine Direktzahlungen an die Imkerinnen und Imker.
In der Schweiz sind weniger als 20 Prozent der Imkerinnen und Imker auch Bäuerinnen und Bauern. Die ökologischen und gemeinwirtschaftlichen Leistungen werden nur den bodenbewirtschaftenden bäuerlichen Betrieben mit Direktzahlungen abgegolten. Bis heute fehlt die notwendige rechtliche Grundlage für die Unterstützung der anderen Imkerinnen und Imker. Trotz der Annahme der Motion Gadient 04.3733 über die Förderung der Bienen in der Schweiz bleibt die Situation besorgniserregend.
Es ist an der Zeit, die Gesetzeslücken zu schliessen, damit die Tätigkeit der Imkerinnen und Imker anerkannt und ihrem Wert entsprechend vergütet wird.
Ich bitte den Bundesrat um die Beantwortung der folgenden Fragen:
1. Wie und in welchem Zeitrahmen gedenkt der Bundesrat, etwas gegen die Winterverluste zu unternehmen?
2. Welche Massnahmen sieht der Bundesrat vor, um die Herstellung von Schweizer Honig zu fördern und eine professionelle Bienenzucht in der Schweiz zu unterstützen?
3. Wie weit ist die Forschung zum Schutz der Bienen?
4. Plant der Bundesrat, die Bienenzucht in die Landwirtschaftliche Begriffsverordnung aufzunehmen?
5. Wird der Bundesrat vor dem Hintergrund der heutigen klimatischen, gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Herausforderungen die Daten zum Stand der Bienenzucht in der Schweiz aktualisieren? Das letzte Dokument zu diesem Thema wurde 2018 vom WBF (Agroscope) herausgegeben.
Stellungnahme des Bundesrates
1. Wie in Antwort 3 erwähnt, arbeitet Agroscope daran, die Strategien zur Bekämpfung der Varroa-Milbe, die sich bewährt haben, zu verbessern und zu vereinfachen sowie anderen Ursachen für die Bienenverluste auf den Grund zu gehen. Mit der Unterstützung des vom Bund mitfinanzierten Bienengesundheitsdienstes wird in der Praxis der Schwerpunkt auf die Ausbildung der Imkerinnen und Imker gelegt. Zudem fördern die im Rahmen der Direktzahlungen unterstützten Massnahmen "Blühstreifen" und "später Schnitt" das Nahrungsangebot für Bestäuber.
2. Im Rahmen der Verordnung über die Förderung von Qualität und Nachhaltigkeit in der Land- und Ernährungswirtschaft (SR 910.16) können Projekte zur Förderung des Schweizer Honigs unterstützt werden. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, im Rahmen von zeitlich befristeten Projekten zur Erhaltung von Schweizer Rassen gemäss Tierzuchtverordnung (SR 916.31) die Vermarktung von Honig der Schweizer Bienenrasse Dunkle Biene zu unterstützen.
Nördlich der Alpen ist das Nektarangebot abgesehen von den Rapsanbaugebieten begrenzt und von Jahr zu Jahr stark abweichend. Daher ist es schwierig, dort eine rentable Erwerbs- oder Nebenerwerbsimkerei zu etablieren. Die Bedingungen südlich der Alpen sind günstiger. Die aktuelle Struktur der schweizerischen Imkerschaft, mehrheitlich bestehend aus Nebenerwerbsimkerinnen und -imkern, gewährleistet eine gute geografische Verteilung der Bienen über die Schweiz. Dem ist so, weil Hobbyimkerinnen und -imker in der Regel ihre Völker in der Nähe ihres Lebensmittelpunktes halten. Erwerbs- und Nebenerwerbsimkerinnen und -imker hingegen positionieren ihre Völker in der Nähe von ergiebigen Nektarquellen, was an gewissen Standorten zu einer räumlich-zeitlichen Anhäufung einer grossen Anzahl von Völkern führt, während andere Regionen zu kurz kommen. Aus ökonomischer Sicht kann die Erwerbs- und Nebenerwerbsimkerei in der Schweiz kaum wirtschaftlich betrieben werden. Aus ökologischer Sicht ist die starke Präsenz von Hobbyimkerinnen und -imkern aufrechtzuerhalten.
3. Zurzeit sind in Zusammenarbeit mit der europäischen Koordinierungsgruppe COLOSS (Prevention of honey bee COlony LOSSes) Arbeiten im Gang, um die Methoden zur Bekämpfung der Varroa-Milbe zu verbessern und zu vereinfachen, ohne dass es zu einer Kontamination von Bienenprodukten kommt.
Es wird nach neuen Substanzen geforscht, die für diesen Parasiten toxisch, aber unschädlich für Bienen sind. Ausserdem werden Studien durchgeführt, um die Mechanismen zu verstehen, die gewisse Bienen gegen Varroa resistent machen. Das mittelfristige Ziel besteht darin, eine Varroa-resistente Biene zu züchten.
Was die Pflanzenschutzmittel betrifft, beteiligt sich die Schweiz, sei es im Labor oder auf dem Feld, an den internationalen Bemühungen zur Entwicklung neuer Risikobeurteilungsmethoden sowohl für Honigbienen als auch für Hummeln und Solitärbienen. Ausserdem werden im Nachgang zur Zulassung Kontrollen durchgeführt, insbesondere, um bei Verdacht auf Bienenvergiftungen die Ursachen ergründen zu können. Zudem untersucht das Projekt "Agriculture et pollinisateurs", das vom Bund "zur Verbesserung der Nachhaltigkeit in der Nutzung natürlicher Ressourcen" unterstützt wird, die tatsächliche Wirkung von landwirtschaftlichen Massnahmen zur Förderung der Bestäuber auf die Honig- und Wildbienenpopulation.
4. Die Bienenzucht und die Bienenhaltung gehören gemäss Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe a des Landwirtschaftsgesetzes (LwG; SR 910.1) zur Landwirtschaft. Der Anwendungsbereich der Massnahmen für die Bienenzucht und die Bienenhaltung wurde durch das Parlament mit der Agrarpolitik 2011 festgelegt (Art. 3 Abs. 4 LwG). Damit hat das Parlament klar definiert, dass für die Bienenzucht und die Bienenhaltung keine Direktzahlungen oder Beiträge für Strukturverbesserungen an die landwirtschaftlichen Betriebe ausgerichtet werden sollen. Die Aufnahme der Bienen in die landwirtschaftliche Begriffsverordnung (SR 910.91) hätte keine Änderung des Anwendungsbereichs der Stützungsmassnahmen zur Folge. Deshalb sieht der Bundesrat nicht vor, die Bienenzucht in die landwirtschaftliche Begriffsverordnung aufzunehmen.
5. Es ist geplant, die aus dem Jahr 2018 stammende Übersicht aus der Agroscope-Broschüre Transfer Nr. 250 "Bienenhaltung in der Schweiz" im Jahr 2023 zu aktualisieren.
Antwort des Bundesrates.