22.3922 · Interpellation · 2022-09-15
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Erledigt
Wortlaut
Solarpanels erlauben es Privatpersonen, Strom für ihre Elektrofahrzeuge zu produzieren. Dank bidirektionalen Ladestationen, die die Batterie des Fahrzeugs nicht nur laden, sondern auch entladen können, wäre es neu möglich, den am Ende des Tages verbliebenen Reststrom des Fahrzeugs zuhause für den Betrieb von elektrischen Geräten zu nutzen. Langfristig könnte so ein positiver Kreislauf entstehen: Elektrofahrzeuge würden zu kleinen mobilen Kraftwerken und wären so eine Möglichkeit zur kurzfristigen Speicherung von Energie. Es wäre daher sinnvoll, die Installation von bidirektionalen Ladestationen für Fahrzeuge, die mit dieser Technologie kompatibel sind, zu fördern.
Angesichts der angekündigten Stromversorgungskrise haben wir grosses Interesse daran, diese neue Technologie zu fördern. In seiner Stellungnahme zur Motion 21.3371 zeigt sich der Bundesrat bereit, "die Entwicklung der Elektromobilität zu fördern, indem mehr Ladestationen für Elektrofahrzeuge zur Verfügung stehen und der Zugang dazu erleichtert wird", um sich gleich wieder hinter dem Argument zu verstecken, dass "für Massnahmen, die den Verbrauch von Energie in Gebäuden betreffen, vor allem die Kantone zuständig" sind.
Vor diesem Hintergrund bitte ich den Bundesrat um die Beantwortung der folgenden Fragen:
1. Warum handelt der Bund in dieser Angelegenheit nicht proaktiver?
2. Hätte die Schweiz angesichts des Ausmasses der angekündigten Stromversorgungskrise nicht ein Interesse daran, ihre Autonomie zu stärken, namentlich indem Privatpersonen ermutigt werden, den von ihnen produzierten Solarstrom optimal einzusetzen?
3. Mehrere Länder, darunter Deutschland und Frankreich, garantieren eine Art "Recht aufs Laden" und unterstützen die Installation von Ladestationen landesweit. Warum gibt in der Schweiz kein vergleichbares Recht?
4. Ist der Bundesrat nicht auch der Meinung, dass ein "Recht aufs Laden" der beste Weg ist, um Elektrofahrzeuge zu fördern?
5. Muss es wirklich erst zu Blackouts kommen, bevor gehandelt wird?
Begründung
Wird ein Fahrzeug mit Ökostrom geladen, der mit Solarpanels produziert wurde, entsteht ein positiver Kreislauf und das Fahrzeug wird zu einem mobilen Energiespeicher. Damit diese Energie aber auch anderswo genutzt werden kann, ist eine bidirektionale Ladestation notwendig. Während jedoch eine herkömmliche Ladestation zwischen 1500 und 2500 Franken kostet, beträgt der Preis einer bidirektionalen Ladestation zwischen 8000 und 13 000 Franken, ist also bis zu 9-mal höher.
Ohne Subventionen ist daher zu befürchten, dass sich die Bevölkerung für die kostengünstigsten Ladesysteme entscheidet. So könnte es dazu kommen, dass es immer mehr unterschiedliche Systeme gibt, die nicht zwingend untereinander kompatibel sind. Die Schweiz hätte also ein starkes Interesse daran, dass der Bund in dieser Angelegenheit die Führung übernimmt und die höchst interessante Technologie des bidirektionalen Ladens mit Subventionen unterstützt.
Stellungnahme des Bundesrates
1. Der Bund unterstützt die Elektromobilität mit einem breit abgestützten Massnahmenpaket in Kombination mit ambitionierten Zielen bei den Emissionsvorschriften von Neuwagen. Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) hat zusammen mit verschiedenen betroffenen Bundesämtern und mit der Automobil-, Elektrizitäts-, Immobilien- und Fahrzeugflottenbranche sowie mit Kantonen, Städten und Gemeinden am 16. Mai 2022 die Roadmap Elektromobilität 2025 unterzeichnet (www.roadmap-elektromobilitaet.ch). Diese verfolgt das Ziel, den Anteil der Neuzulassungen von Elektroautos rasch signifikant zu erhöhen und die dazu notwendige Ladeinfrastruktur zu erstellen. Akteure der Roadmap treiben auch bidirektionale Ladelösungen voran. Das Bundesamt für Energie unterstützt verschiedene umfangreiche Pilot- und Demonstrationsprojekte im Bereich des bidirektionalen Ladens, z.B. mit dem Carsharing-Unternehmen Mobility.
2. Der Bundesrat begrüsst die Nutzung von Solarstrom für das Laden von Elektrofahrzeugen. In der Botschaft zum CO2-Gesetz schlägt er ein Förderprogramm für Ladeinfrastruktur für Mehrparteiengebäude, Unternehmen sowie öffentliche Parkplätze vor. Dieses Förderpaket soll die Erstellung intelligenter Ladeinfrastruktur dort beschleunigen, wo heute noch Hindernisse auftreten. Dies trägt auch zu einer besseren Nutzung und Speicherung des selber produzierten Solarstroms bei.
3. und 4. In seiner Antwort auf die Motion 21.3371 "Mieterinnen und Mieter sollen Elektroautos laden können" legte der Bundesrat seine Haltung zum Recht auf Laden dar. Die Motion ist im Nationalrat hängig. Derzeit prüft der Bund im Rahmen des überwiesenen Postulats 20.4627 "Fossilfreien Verkehr bis 2050 ermöglichen" allfällige rechtliche Anpassungen des Miet- und Stockwerkeigentümerrechts und deren Auswirkungen. Parallel dazu hat er bereits im Rahmen der Roadmap Elektromobilität mit allen involvierten Branchenakteuren und Verbänden eine intensive Zusammenarbeit initiiert. Diese verfolgt das Ziel, einen breit abgestützten Leitfaden für Eigentümerinnen und Eigentümer, Verwaltungen, Mietenden und Stockwerkeigentumsgemeinschaften zu erstellen.
5. Der Bundesrat stärkt mit verschiedenen Massnahmen die Stromversorgungssicherheit im Winter 2022/2023, um eine Strommangellage abzuwenden. Neben der Einrichtung einer Wasserkraftreserve sollen im kommenden Spätwinter ergänzend Reservekraftwerke bereitstehen. Der Bund prüft, ob ausgewählte Notstromaggregate als Reservekraftwerke eingesetzt werden können. Weitere Massnahmen sind die Erhöhung der Kapazitäten im Übertragungsnetz, der Rettungsschirm für systemkritische Stromunternehmen sowie die temporäre Reduktion der Restwasserabgabe. Zudem hat er in Zusammenarbeit mit der Wirtschaft eine breit abgestützte Energiespar-Kampagne lanciert, welche für die Bevölkerung und Unternehmen einfach und rasch umzusetzende Energiesparmassnahmen aufzeigt.
Antwort des Bundesrates.