Lexipedia

22.3927 · Interpellation · 2022-09-15

Departement für auswärtige Angelegenheiten

Erledigt

Wortlaut

In der Nacht vom 12. auf den 13. September 2022 hat die aserbaidschanische Armee einen massiven einseitigen Angriff (Infanterie, schwere Artillerie und Drohnen) auf die östlichen Grenzstädte Armeniens Wardenis, Sotk, Dschermuk, Goris und Kapan sowie auf benachbarte Dörfer verübt. Zwei Militärstützpunkte in der Stadt Kapan (Provinz Sjunik, Südarmenien) wurden von Truppen Aserbaidschans besetzt. Die genauen Schäden und Opferzahlen sind noch nicht bekannt.

Dieser seit mehreren Wochen geplante Angriff geschah nur wenige Tage nach dem Treffen zwischen dem Premierminister Armeniens Nikol Paschinjan, dem aserbaidschanischen Präsidenten Ilham Alijew und dem Präsidenten des Europäischen Rates Charles Michel vom 31. August in Brüssel. Das Ziel dieses Treffens war es, die Friedensverhandlungen zwischen den zwei Parteien voranzutreiben.

Russland, das führende Mitglied der Organisation des Vertrags über kollektive Sicherheit (OVKS), der Armenien ebenfalls angehört, ist an der ukrainischen Front gegenwärtig geschwächt. Offensichtlich nutzt Aserbaidschan diese Schwäche aus, um Jerewan seine Bedingungen für ein Friedensabkommen nach eigenen Vorstellungen aufzuzwingen. Das Ziel Aserbaidschans ist es, dass der Region Bergkarabach kein politischer Status anerkannt wird und zwischen Aserbaidschan und Nachitschewan ein jeglicher Kontrolle entzogener Korridor mit Sonderstatus eingerichtet wird.

Sämtliche Bemühungen um einen bilateralen oder multilateralen Dialog für einen Frieden zwischen Armenien und Aserbaidschan waren bisher erfolglos. Diese von Natur aus asymmetrischen Verhandlungen haben Aserbaidschan lediglich in seiner Rolle als Aggressor legitimiert, der einen Diktatfrieden unter seinen eigenen Bedingungen aufzwingen will.

Ich stelle dem Bundesrat daher folgende Fragen:

1. Ist der Bundesrat bereit, klar Stellung zu beziehen, wie er es schon anlässlich der russischen Aggression in der Ukraine getan hat, und diesen einseitigen Angriff auf die Souveränität Armeniens unmissverständlich zu verurteilen?

2. Ist er bereit, die von Frankreich verlangte sofortige Behandlung dieses Angriffs im Sicherheitsrat zu unterstützen?

3. Welche anderen Mittel will er einsetzen, um zur Beendigung der aserbaidschanischen Aggression beizutragen?

4. Wie will er der Finanzierung dieses Krieges durch Rohstoffeinnahmen Aserbaidschans aus der Schweiz entgegenwirken?

Stellungnahme des Bundesrates

1. Der Bundesrat ist besorgt über die jüngsten militärischen Konfrontationen zwischen Armenien und Aserbaidschan sowie über Berichte, die zahlreiche Opfer erwähnt haben. Die beiden Länder haben sich gegenseitig die Verantwortung für diese Eskalation zugeschoben. Wie der stellvertretende Generalsekretär der UNO einräumte, war es der UNO nicht möglich, die Stellungnahmen der beiden Parteien zu überprüfen oder zu bestätigen. Die Schweiz verfolgt die Situation so genau wie möglich. Sie ruft die Parteien auf, die trilaterale Erklärung vom 10. November 2020, den Waffenstillstand vom 14. September 2022 sowie das Völkerrecht zu respektieren. Zudem ruft sie die Parteien dazu auf, die Kriegsgefangenen unverzüglich freizulassen und zu repatriieren. Die Verhandlungen müssen fortgesetzt werden, um eine friedliche und langfristige Lösung des Konflikts zu finden. Die Lösung muss auf der gegenseitigen Achtung der territorialen Integrität und Souveränität beider Länder sowie auf dem Schutz der Rechte von Minderheiten, einschliesslich der Armenier in Karabach, beruhen.

2. Der UN-Sicherheitsrat diskutierte die Eskalation zwischen Armenien und Aserbaidschan am 14. und 15. September 2022. Er ist der Hauptakteur, der für die Aufrechterhaltung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit verantwortlich ist. Im Rahmen ihres Mandats im Sicherheitsrat in den Jahren 2023-2024 wird die Schweiz an solchen Diskussionen teilnehmen und sich aktiv engagieren.

3. Der Bundesrat ist der Ansicht, dass der Dialog mit allen Parteien aufrechterhalten werden muss. In diesem Sinne ist die Schweiz bereit, ihre Guten Dienste anzubieten, wenn die involvierten Parteien es wünschen. Dies umfasst auch die Rolle als Gastgeberin oder Vermittlerin von Gesprächen und Treffen auf Schweizer Boden, wie dies in der Vergangenheit bereits mehrfach der Fall war. In diesem Zusammenhang hat die Schweiz am 2. Oktober 2022 in Genf ein Treffen in einem bilateralen Format zwischen den Aussenministern Armeniens und Aserbaidschans ermöglicht. Die Schweiz nutzt somit ihr Know-how und ihre besondere Stellung als neutrales Land, um zu einer friedlichen und dauerhaften Lösung des Konflikts im Südkaukasus beizutragen.

4. Wie bereits in anderen Zusammenhängen festgestellt (Antwort auf das Postulat Sommaruga 20.4464), sind Unternehmen mit Sitz in der Schweiz verpflichtet, die nationale Gesetzgebung einzuhalten. Der Bundesrat erwartet, dass sie die Menschenrechte respektieren und dass ihre Aktivitäten den international anerkannten Normen und Richtlinien entsprechen, die sich auf die gesellschaftliche Verantwortung beziehen. Im Rahmen dieser gesetzlichen Bestimmungen können sie jedoch frei über die Verwendung ihrer Gewinne entscheiden. Der Transfer von Kapital aus der Schweiz ins Ausland darf daher nur in Ausnahmefällen und wenn gesetzlich vorgesehen eingeschränkt werden.

Antwort des Bundesrates.