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22.3929 · Motion · 2022-09-15

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Berichterstattung zum Umsetzungsstand des Vorstosses liegt vor

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt, in den entsprechenden Verordnungen die folgenden PFAS spezifischen Werte festzulegen:

- Grenzwerte und Bedingungen für die Entsorgung von Materialien (Abfallverordnung)

- Konzentrationswerte zur Evaluierung der Belastungen des Bodens und der Untergründe (Altlasten-Verordnung und Verordnung über Belastungen des Bodens)

- Grenzwerte für die Einleitung in Gewässer

Begründung

Das Vorkommen von Per- und polyfluorierten Alkylverbindungen (PFAS) in unseren Konsumprodukten und überall in der Umwelt ist weltweit ein reales Risiko für die öffentliche Gesundheit.

In der Schweiz übersteigt dieses Risiko bei Weitem die Risiken anderer Schadstoffgruppen, für deren Bewältigung die Behörden viele Mittel aufwenden und ein klar umrissener Rahmen existiert.

Die Umweltbelastung durch Organochlorverbindungen oder Schwermetall kann zwar lokal oder gar grossflächig problematisch sein, wie etwa die Umweltbelastung durch Dioxine oder Blei. Trotzdem vereinen diese Stoffe nicht alle negativen Auswirkungen, die man nun den PFAS zuschreiben muss: Bei diesen handelt es sich um ubiquitär auftretende, persistente, bioakkumulierbare, toxische und mobile Stoffe.

Das 2020 publizierte wissenschaftliche Gutachten der europäischen Lebensmittelsicherheitsbehörde hat gezeigt, dass die gesundheitlichen Risiken von PFAS noch wesentlich besorgniserregender sind, als ursprünglich angenommen. Die tolerierbare wöchentliche Aufnahmemenge wurde deutlich reduziert - derart, dass jede und jeder einer Exposition gegenüber PFAS ausgesetzt ist, die als problematisch eingeschätzt werden kann.

Auf diesem Gebiet muss dringend gehandelt werden, um die Gesundheit der Bevölkerung zu schützen. Es muss ein Rahmen für den Umgang mit PFAS festgelegt werden und der Bundesverwaltung müssen die nötigen Mittel zur Verfügung gestellt werden, damit sie das Problem anpackt und die Umweltbelastung durch PFAS angegangen werden kann.

Diese Ziele können nur im Rahmen einer effizienten Zusammenarbeit mit den unterschiedlichen kantonalen Behörden umgesetzt werden. Diese müssen daher rasch über geeignete Instrumente für den Umgang mit den in der Umwelt vorkommenden PFAS verfügen.

Einige Kantone haben das Ausmass des Problems erkannt und Untersuchungen im Zusammenhang mit dem Vorkommen von PFAS in der Umwelt veranlasst. Fehlende Referenzwerte punkto Wasser- und Bodenverschmutzung verkomplizieren die Arbeit der Kantone merklich. An gewissen Standorten wurde mit den ersten grossflächigen Sanierungsarbeiten begonnen, gleichzeitig ist der Umgang mit Materialien, die auf ihren PFAS-Gehalt untersucht wurden, in der Schweiz noch sehr kompliziert. Der Grund dafür liegt darin, dass Grenzwerte fehlen, die die nicht unwesentliche Grundbelastung berücksichtigen, die die ganze Schweiz betrifft.

Heute sind die Kantone mit konkreten Fällen konfrontiert, verfügen aber leider über keinen rechtlichen Rahmen, innerhalb dem sie diese neue Problematik angehen können.

Damit auf die Anliegen der Kantone und der beteiligten Akteure, wie beispielsweise der Deponiebetreiber, eingegangen werden kann, fordern wir vom Bundesrat, beziehungsweise vom Bundesamt für Umwelt, dass der rechtliche Rahmen für die Bewältigung dieser realen Umweltherausforderung rasch festgelegt wird.

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.

Stellungnahme des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.

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