KMU und Bürger entlasten. Abzocke durch Ölmultis und Zwischenhändler wirksam erschweren. Schluss mit dem Marktmissbrauch und Kartellen an der Tanksäule!
22.3931 · Motion · 2022-09-19
Finanzdepartement
Erledigt
Wortlaut
Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament Bericht zu erstatten und eine Gesetzesänderung vorzuschlagen, damit Übergewinne von Energieunternehmen besteuert und mit den Zusatz-Einnahmen zweckgebunden die Energiekosten entsprechend für Privathaushalte und KMU gesenkt werden können.
Begründung
Diese Zahlen sprechen für sich: Die grossen Energiekonzerne haben ihre Gewinne in den vergangenen Monaten kräftig nach oben schrauben können - bei BP verdreifachte sich der Reingewinn, ebenso bei den Öl-Giganten Chevron und Exxon; andere haben ihr Plus verdoppelt. Ebenfalls positiv Entwicklungen hört man in der Schweiz von Tamoil, Migrol, Coop und Avia. Der Ukraine-Krieg und das weltweit immer knapper werdende Energieangebot lassen bei solchen Firmen offenbar überall auf dem Globus die Einnahmen sprudeln. Etwa Preiserhöhungen auf Benzin werden innert Minuten an die Kunden weitergegeben, während sich die Konzerne bei Preisrückgängen viel Zeit lassen. In einer Zeit, in der viele Menschen damit rechnen müssen, demnächst ihre Rechnungen für Benzin, Gas, Strom oder Öl möglicherweise nicht mehr bezahlen zu können, weil auch sie sich verdoppeln, vielleicht sogar verdreifachen werden - in so einer Zeit zeigt dies ein Marktversagen und stellt ein Missbrauch der entsprechenden Unternehmen dar.
Ausgerechnet das als besonders wirtschaftsliberal geltende Grossbritannien hat nicht lange gefackelt. Im Heimatland von Öl- und Gasproduzenten wie BP oder Shell wird in diesem Jahr pauschal mit einem um 25 Prozent höheren Steuersatz gegen Übergewinne von Krisengewinnern vorgegangen. Wenn Energieunternehmen starke Preisänderungen an die Konsumenten und an die KMU weitergeben, dann ist dagegen nichts einzuwenden. Der Missbrauch von Preisschwankungen für Milliardengewinne der Grosskonzerne auf dem Buckel von KMU und Volk muss aber unterbunden werden. Heute werden Steigerungen weitergegeben, Preissenkungen aber verzögert oder gar nicht weitergegeben. Die Mehreinnahmen beim Staat dürfen aber nicht zweckentfremdet werden und sollen zu 100 Prozent für Energiepreis-Senkungen für Privathaushalte und für kleinere und mittlere Unternehmen verwendet werden.
Antrag des Bundesrates
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
Stellungnahme des Bundesrates
In Zeiten hoher Erdöl- und Erdgaspreise können Unternehmen aus dem Erdöl- und Erdgassektor Übergewinne erzielen. Dabei bestimmt sich der Übergewinn aus dem Gewinn nach Abzug der Verzinsung des Eigenkapitals in Höhe des risikofreien langfristigen Zinssatzes zuzüglich einer angemessen festgelegten Risikoprämie. Solche Übergewinne entstehen primär in der Erdöl- und Erdgasförderung. Diese können dann von den Produzentenländern besteuert werden. Mangels inländischer Förderung steht der Schweiz diese Möglichkeit nicht offen. Übergewinne können - je nach Geschäftsmodell - auch im Vertrieb oder im Rohwarenhandel entstehen. Während der Vertrieb standortgebunden ist, besteht beim Rohwarenhandel eine hohe Flexibilität betreffend Standortwahl. Dementsprechend kann in erster Linie der Rohwarenhandel einer Übergewinnsteuer ausweichen und auch integrierten Konzernen stehen gewisse Planungsmöglichkeiten offen. Wegen der Heterogenität der Geschäftsmodelle lässt sich wohl keine einheitliche branchenspezifische Risikoprämie festlegen.
Damit der Bund eine Übergewinnsteuer für Erdöl- und Erdgasunternehmen oder für einen breiter gefassten Energiesektor erheben könnte, müsste in der Bundesverfassung (BV) eine neue Sachkompetenz geschaffen werden. Zugleich wäre die zweckgebundene Verwendung der Steuereinnahmen zur Entlastung der Verbraucher zu verankern. Sollen bereits Übergewinne aus dem Jahr 2023 oder noch früher erfasst werden, müsste überdies eine echte Rückwirkung vorgesehen werden. Dabei stellen sich mitunter Fragen nach allfälligen negativen Effekten auf die Rechts- und Planungssicherheit sowie insbesondere auf künftige Investitionsanreize - auch über die betroffenen Branchen hinaus.
Der Bundesrat ist sich grundsätzlich der Herausforderungen rund um die gestiegenen Energiepreise bewusst und hat deshalb die interdepartementale Arbeitsgruppe der Departemente UVEK, WBF, EDI, EJPD und EFD beauftragt, den Handlungsbedarf sowie mögliche Massnahmen zu evaluieren. Auf dieser Grundlage wird sich der Bundesrat im Herbst 2022 erneut mit dem Handlungsbedarf und den möglichen Massnahmen befassen. Diesen Arbeiten soll nicht vorgegriffen werden.
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.